Re: (JET) Tabakgenuss und Secondhand-Tisch
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Beitrag von Marcello vom Dezember 19. 2007 um 18:01:01:
Als Antwort zu: Re: (JET) Tabakgenuss und Secondhand-Tisch geschrieben von Bernd am Dezember 19. 2007 um 17:34:01:
: Hi Ferdi, : : Ganz ehrlich: mit welchem RECHT erlaubt es sich der Gesetzgeber, einem Wirt vorzuschreiben, ob in seinem Etablissement geraucht werden darf oder nicht? : : ...ich bin kein Jurist, aber ich mache mal einen Versuch: : : "Jeder hat das Recht leben und auf körperliche Unversehrtheit" (Artikel 2, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland). :
Vor dem Hintergund wäre es dann aber auch sinnig dem großen Lauschangriff oder dem Tempolimit ohne "Wenn" und "Aber" zu zustimmen.
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