Re: (JET) Tabakgenuss und Secondhand-Tisch


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Beitrag von Marcello vom Dezember 22. 2007 um 17:19:15:

Als Antwort zu: Re: (JET) Tabakgenuss und Secondhand-Tisch geschrieben von erniecaster am Dezember 22. 2007 um 13:18:22:


: An dieser Stelle bin ich ein wenig ungehalten.
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: 1. Beschreibe ich die Gesetzeslage. Die ist ein Fakt. Hier irrst Du ganz einfach. Halten wir bitte Fakten und Meinungen auseinander.
: 2. Schrieb ich, dass ich jemanden nicht einstellen kann mit der Begründung, er sei Raucher oder rothaarig oder heißt Matthias. Das ist etwas anderes als jemanden zu entlassen, weil er mit dem Rauchen anfängt oder sich die Haare färbt.
: 3. Noch einmal: Du hast eine wunderbare Welt der Toleranz beschrieben. Auch die gab es faktisch nicht. Die Anzahl der Prozesse um das Rauchen (die es unstreitig gab) werden nicht alle in meinem Umfeld gewesen sein.
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: Das ist mein letztes Posting zu diesem Thema.
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: Vielleicht noch eine persönliche Bitte. In diesem Forum sind eine Anrede und ein freundlicher Gruß gern gesehen. Darüber hinaus habe ich das Gefühl, dass Du Deine Postings immer sehr aufgewühlt raushaust, das mag mich aber täuschen. Der Diskussionskultur in diesem Forum tut es sehr gut, wenn alle sachlich bleiben und so diskutieren, dass man sich hinterher noch in die Augen sehen kann. All das ist in anderen Foren vielleicht anders, hier soll es aber so bleiben. Über diesen letzten Absatz werde ich jetzt auch nicht weiter diskutieren.
:
: Gruß
:
: erniecaster


Hallo Erniecaster!

Ebenfalls mein letztes Statement hierzu! Du hast Recht, ich lag einer Missinformation/Unwissenheit auf. In der Tat sind Raucher nicht durch das Anti-Diskriminierungs-Gesetz geschützt. Allerdings kann ich eventuelle Fragen , die meine Persönlichkeitsrecht betreffen, bei einem Vorstellungsgespräch bewusst falsch beantworten, ohne das daraus arbeitsrechtliche Konsequenzen abzuleiten sind. Insofern kann man im Prinzip jemanden nicht nicht-einstellen , weil er Raucher ist. Das ich faktisch falsch argumentiert habe, gestehe ich ein.

Anders sehe ich die Sache mit der "Haarfarbe!". Im Prinzip egal , ob gefärbt oder nicht. Das eine regelt das Arbeitsgesetz, das andere wird durchs Antidiskriminierungsgesetz gergelt. Die Frage der Haarfarbe, würde ich in den Bereich "ethnische Herkunft" einordnen.

Worum es eigentlich geht:

Mir Emotionalität quasi "vorzuwerfen" , dabei aber gleichzeitig einen Gedanken argumentativ vorzubringen, den ich, ob gesetzlich geregelt oder nicht , ist mir dabei völlig egal, als zu tiefst faschistisch empfinde, ob nun Beispielhaft vorgebracht oder nicht, zeugt von mindestens der selben Emotion auf deiner Seite. Ich werfe, dir nicht vor ein Faschist zu sein, um Himmelswillen nicht. Dennoch ist es kein angebrachter Vergleich gewesen. Nur weil ein Gesetz etwas regelt und besagt, ist jedwede Handlung, die dieses Gesetz dadurch gestattet, dass es diese Handlung nicht verbietet, nicht automatisch ethisch korrekt. Es entbindet nicht von Eigenverantwortung! Ich denke, damit gehst du zumindest ein stückweit konform. Ich kann´s mir jedenfalls nicht anders vorstellen!

Ich glaube, dass es ursprünglich darum ging, in dieser Auseinandersetzung. Bin mir dessen aber nicht mehr sicher.

Schönen Tag!

Marcello



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