Re: (JET) Tabakgenuss und Secondhand-Tisch


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Beitrag von ferdi vom Dezember 21. 2007 um 14:08:53:

Als Antwort zu: Re: (JET) Tabakgenuss und Secondhand-Tisch geschrieben von erniecaster am Dezember 21. 2007 um 13:36:53:

Hi,

Drittens darf ich Raucher diskriminieren. Das Antidiskriminierungsgesetz schützt afair vor Diskriminierung wegen Geschlecht, Rasse, Hautfarbe und Religion. Ich darf als Arbeitgeber einem Bewerber gerne sagen, dass ich ihn nicht einstelle weil er rote Haare hat oder raucht. Dagegen kann er nichts sagen. Lehne ich die Einstellung ab, weil der Bewerber ein Mann oder Katholik oder ein Farbiger ist, greift das Antidiskriminierungsgesetz.

Danke für dieses herrliche Beispiel, das das Unvermögen der Legislative, Moral im Recht abzubilden, darstellt.

Gruß, ferdi


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