Corona


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Beitrag von lonestar vom Oktober 29. 2020 um 15:12:31:

GreetinX,

hier gibts doch versierte Juristen ?!

In BW ist wie folgt auf der Homepage von BW zu finden:

Kontakte auf ein Minimum reduzieren.

Aufenthalt in derÖffentlichkeit mit maximal 2 Haushalten,höchstens 10 Personen.

Keine Feiern im privaten oder öffentlichen Raum.

Was genau ist öffentlicher Raum ? Kann das jemand spezifizieren ?

Es geht latürnich um den Proberaum - mit meinen Bandkollegen bin ich im Disput.

Ich halte eine Probe in einem Keller weder für eine Feier noch für einen Aufenthalt im öffentlichen Raum.

Kennt sich da einer aus ?

GruZZ *




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