Re: Corona


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Beitrag von david s. vom Oktober 29. 2020 um 19:50:25:

Als Antwort zu: Corona geschrieben von lonestar am Oktober 29. 2020 um 15:12:31:

Hi Lone*

: hier gibts doch versierte Juristen ?!

Du fragst nach juristischen Antworten. Da muss ich leider passen.

Aber ich möchte die Frage aufwerfen, ob denn alles i.O. ist, was nicht rechtlich verboten ist? Persönlich würde ich im Zweifelsfall aufs Proben verzichten, wenn die anderen denn nicht möchten. Da würde ich die soziale (Fast-)Übereinkunft in der Band höher werten als die zwingenden juristischen Vorgaben.

Liebe Grüsse aus der Schweiz (wo wir gerade wirklich miese Infektionszahlen haben, weil die Menschen bis zuletzt gejodelt/gejasst haben und auf Kaffeefahrt/Skitour waren, weil sies rechtlich durften)

David

: In BW ist wie folgt auf der Homepage von BW zu finden:
: Kontakte auf ein Minimum reduzieren.
: Aufenthalt in derÖffentlichkeit mit maximal 2 Haushalten,höchstens 10 Personen.
: Keine Feiern im privaten oder öffentlichen Raum.
: Was genau ist öffentlicher Raum ? Kann das jemand spezifizieren ?
: Es geht latürnich um den Proberaum - mit meinen Bandkollegen bin ich im Disput.
: Ich halte eine Probe in einem Keller weder für eine Feier noch für einen Aufenthalt im öffentlichen Raum.
: Kennt sich da einer aus ?




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