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(Philosophie) MP3 von Coversongs auf Band-Homepages

Hi,

wer von Euch hat irgendwelche selbst aufgenommenen Cover-Songs auf der Band-Homepage? Na, mal ehrlich? Und wer zahlt den dazugehörigen Obulus an die GEMA? Ehrlich?

Der Boden ist heiß, Leute, passt bloß auf. Man kann die Files bei der GEMA anmelden und zahlt dann pro Soundclip bei privater Nutzung 25 Euro pro Jahr (bis 5 Minuten lang, bis zu 2000 Aufrufe pro Monat). Klingt viel, aber man kann ja ein Medley mixen. :-)

Im Moment passiert da meines Wissens noch nichts, aber schon morgen könnte die GEMA auf die Idee kommen, vielleicht mit Hilfe einer Detektei oder Agentur dieses Feld abzugrasen, und wer dann mit seiner Band auch noch ein bißchen was nebenbei einnimmt, könnte dann ganz schnell Probleme bekommen.

Mir geht es hier um zweierlei: erstens der Respekt vor dem geistigen Schaffen anderer (siehe ganz unten) und zweitens möchte ich das Bewußtsein wecken, daß sogenannte Kavaliersdelikte sehr schnell teuer und vor allem unangenehm werden könnten, zumal wenn da in irgendeiner Art und Weise auch noch Geld dabei verdient wird.

Der größte Segen des Internet ist zugleich sein größter Fluch: die eigentlich neutrale Tatsache, daß man alles mit Hilfe von Suchmaschinen schnell finden kann, wird halt eben von allen genutzt, unabhängig davon, ob jemand diese order jene Information sucht oder diese oder jene Rechtsverletzung. Vorsicht ist angebracht.

Natürlich kann man im Hauptverzeichnis erst mal eine robots.txt Datei anlegen mit z.B. folgendem Inhalt:
User-agent: *
Disallow: /downloads

Und damit verbietet man der Suchmaschine, dieses Verzeichnis zu betreten und demnach auch zu indizieren. Gut, nun wird das nicht mehr gefunden, aber solange die Dateien offenkundig da sind, ist man auch nicht sicher vor einem Zufallstreffer.

Wie kam ich jetzt darauf? Nun, ich habe gestern ein paar Coversongs von unserer Band aufbereitet, die wir letztens im Proberaum aufgenommen haben. Kurz vor dem Upload machte dann irgendwas in meinem Kopf "klick" und ich habe mich erstmal ein bißchen informiert.

Möge der gute Ton mit Euch sein.

Keep rockin'
Friedlieb



Re: (Philosophie) MP3 von Coversongs ... etc.

Hi Friedlieb,

das ist ein interessanter Link, vielen Dank!

Die Seite kommt mir zwar ein wenig zu sehr "Hausmeister Krause" daher (aber das tut unser aller emil ja auch gelegentlich) aber vom Hintergrund ist mir das sehr genehm!

Ich halte unser Urheberrecht, so wie ich es in meiner Zeit als Label-Assi erlebt habe, und so wie es seit der mp3erei vermehrt von allen Seiten beleuchtet wird, fuer unpassend und ueberholt, kann mir dabei beim besten Willen aber auch keinen Ersatz vorstellen. (Ich meine hier die Rechtehandlung und Verfielfaeltigungs/Sende/Print-Bezahlung). Wie in vielen Bereichen des modernen Lebens scheint auch hier eine politische Neuordnung absurd, weil sich kaum eine nennenswerte Gruppe ueberhaupt erst einmal tiefgreifend mit den Implikationen des technischen Machbaren auf alte Gebraeuche auseinandersetzt.

Ganz anders als beim "Verwerten" von Urheberrechten empfinde ich aber immer bei Verwurstung, Misrepresentation und billiger Abkupferei, und genau da setzt Respect ja an. (Quellenangaben lasse ich auch zu haeufig aus purer Daddeligkeit weg.)

Ist das jetzt unklar formuliert? Wahrscheinlich...

Ich faende es nicht furchtbar, wenn ein von mir geschriebener Song als mp3 meine CD-Verkaeufe daempfen wuerde (Ich waere ja aber auch nicht in der Sinneslage, mein Lebensgefuehl von der Anzahl der verkauften Einheiten abhaengig zu machen...) aber ich waere sicherlich verletzt wenn jemand meinen Song mies aufnehmen wuerde, oder ihn covern, ohne meinen Namen drunterzuschreiben.

Also, eigentlich so, wie es bei vielen Softwareschreibern der Fall ist, die unter GNU veroeffentlichen, wenn ich das richtig verstanden habe?

Ich werde mir daher das Logo wohl auch mal auf meine Homepage kleben, ganz speziell weil es mir eben nicht so weinerig und selbstgerecht und vor allem blind vorkommt, wie viele Aktionen, die von Plattenfirmen in's Leben gerufen wurden (z.B. Copy kills Music)

Ich bin natuerlich auch naiv, wenn ich mir vorstelle, dass Leute, die ernsthaft einen Hauptteil ihres Tagwerkes mit Musikmachen verbringen, fuer ein paar jahre eine Art Grundrente vom Staat (also - uns) bekommen, und eben auch, aehnlich wie die GEMA es in einer idealen Welt arrangieren wuerde, alle aktiven Musiker etwas abbekommen vom Kuchen der Werbegelder aus Radio & Fernsehen. Musik wird frei verteilt, und respektiert und fuer Auftritte gibt es natuerlich auch Geld, wie jetzt. Dafuer braucht es aber nicht unbedingt aufgeblaehte Konzerne, kleine Labels wie DGM zeigen ja, dass man auch mit alternativen Philosophien seine Nische halten kann.

In einer solchen Utopie in der die Vermarktung nicht mehr Riesengewinner hervorbringt, in der aber eben die Top Ten nicht alleinseligmachende Ziel mehr sein muss, weil man auch vorher schon nicht nur eine Jeans pro jahr vom Mucken kaufen kann, wuerde meiner Meinung nach eine groessere Vielfalt von Musik entstehen als derzeit. Und nicht nur von Bands, die im Sog von wirklichen Klasse-Bands nach oben gespuelt werden - auch eingefahrene Artisten wuerden sich doch unter solchen Umstaenden mehr Experiement erlauben...

Gneug getraeumt, Respektiert anderer Leute Ideen, unterstuetzt lokale Bands und Clubs, und

gut Ton!
ullli

Re: (Philosophie) MP3 von Coversongs ... etc.

Hi ullli,

: Die Seite kommt mir zwar ein wenig zu sehr "Hausmeister Krause" daher

yepp.

: Ich halte unser Urheberrecht, so wie ich es in meiner Zeit als Label-Assi erlebt habe, und so wie es seit der mp3erei vermehrt von allen Seiten beleuchtet wird, fuer unpassend und ueberholt,

yepp.

: Ist das jetzt unklar formuliert?

Es ist ullli formuliert und damit absolut okay. :-)

Irgendwie ist es aber egal, ob wir die GEMA für altbacken und hausmeisterlich halten, ob die GEMA-Mitarbeiter stets freundlich und mit einer heiteren Gelassenheit auch den unverschämtesten Anfrager bedienen, ob es gut ist, wie es ist, denn: es ist nunmal so und um nicht mehr ging es mir.

: unterstuetzt lokale Bands und Clubs

yepp!

Keep rockin'
Friedlieb

Re: (Philosophie) MP3 von Coversongs ... etc.

Hi Friedlieb,

: Es ist ullli formuliert und damit absolut okay. :-)

mmmh, okay... :0)

: Irgendwie ist es aber egal, ob wir die GEMA für altbacken und hausmeisterlich halten, ob die GEMA-Mitarbeiter stets freundlich und mit einer heiteren Gelassenheit auch den unverschämtesten Anfrager bedienen, ob es gut ist, wie es ist, denn: es ist nunmal so und um nicht mehr ging es mir.

Ja, das ist auch okay. Habe mich mal wieder forttreiben lassen, tut mir leid, den Thread ge zur Geisel genommen zu haben. Aber wo ich schon beklagte, dass sich keine Gedanken macht, hab ich fix den Gedanken selber angestossen. ullli halt. ¦¬]

gut Ton!
ullli

Re: (Philosophie) MP3 von Eigenen Songs.....

Hi Lothy,

: wie siehts da eigendlich aus?

bingo. Wer sollte Dir - wenn es Dein eigener Song ist - da irgendwelche Rechte streitig machen können?

Ich möchte aber hier mal einen Schwank aus meiner Jugend zum Besten geben: einst waren zwei Mitglieder meiner damaligen Band mal schwer auf PUR abgefahren (sie waren jung und PUR brauchte das Geld), und so beschlossen sie, uns als Vorgruppe für PUR zu empfehlen. Also schnell ein Demo gemacht, mit eigenen Songs, und dorthin geschickt. Keine Antwort. Ein halbes Jahr später kam ein Song von PUR raus, der hatte das gleiche ausgefallene Intro wie einer der Songs auf dem an PUR geschickten Demo. Seltsam. Jedenfalls kühlte die Vorliebe für PUR auch bei diesen beiden dann sehr schnell merklich ab.


Und die Moral von der Geschicht: auch eigene Songs sind erst dann wirklich Deine eigenen Songs, wenn Du das auch beweisen kannst.
Zum Beispiel durch eine GEMA-Anmeldung. Oder (wenn es weniger auf das Geld verdienen als auf das Beweisen können ankommt) indem man eine Aufnahme von dem Song vor Zeugen einpackt und per Einschreiben an sich selbst schickt. Dieses Schreiben bewahre man dann im verschlossenen Zustand gut auf, so daß man später anhand der Belege beweisen kann, daß die Melodei bereits zu jenem Zeitpunkt komponiert war.

: IMHO ist der einzig richtige Weg aus dieser Abmahnungs-Mein-Song-Dein-Song-Missere nur, dass man endlich sich als Band darauf besinnt wieder eigene Songs zu schreiben, oder?

Eigentlich ja. Über das selbst schreiben denke ich auch in letzter Zeit wieder mehr nach.

: Bis jetzt gibts noch kein Patent auf das Blues-Schema, oder?

:-)))


Keep rockin'
Friedlieb

Re: (Philosophie) MP3 von Eigenen Songs.....

: : wie siehts da eigendlich aus?
:
: bingo. Wer sollte Dir - wenn es Dein eigener Song ist - da irgendwelche Rechte streitig machen können?


Aäääähhh ... nur mal so eingeworfen, aber ganz so einfach ist das afaik nicht. Also, ich muß jetzt mal mit angelesenem Halbwissen glänzen (ich frag aber gern mal bei meinem GEMA Spezi nach): Auch die eigenen Songs, so sie denn bei der GEMA angemeldet sind, sind kostenpflichtig auf der eigenen Homepage. Wie wo was genau, mach ich mich gern schlau ... sollte einer genaueres wissen, bitte nur zu ;-)

Ich hab' jedenfalls letztens alle Coverversionen als mp3 Snipplets von meiner HP genommen ... bei den eigenen Sachen lass ich es aber momentan noch drauf ankommen, ob die GEMA tatsächlich so dreist ist, wie manche behaupten ...

slide on ...
bO²gie

Re: (Philosophie) MP3 von Eigenen Songs.....

: : : wie siehts da eigendlich aus?
: :
: : bingo. Wer sollte Dir - wenn es Dein eigener Song ist - da irgendwelche Rechte streitig machen können?

:
: Aäääähhh ... nur mal so eingeworfen, aber ganz so einfach ist das afaik nicht.

Da muss ich dem bOOgie Recht und Zustimmung geben (Bzw. widersprechen, *gg*, denn in diesem Fall hat das mit Dreistigkeit nichts zu tun, sondern mit der Erfuellung eines Auftrages als Inkassounternehmen...):

Sobald ein Titel der GEMA zur Rechteueberwachung anheim gegeben wird, ist diese ohne Ansehen der Vertreiber berechtigt und verpflichtet, von eben diesen Vertreibern Geld dafuer einzufordern. Kuenstler und Vertreiber sind dieselbe Person? Dumm gelaufen, das Geld das bOOgie-Vertreiber jetzt zahlt, kriegt bOOgie-Kuenstler ja in ein paar Jahren zurueck - abzueglich der Verwaltungskosten.

Aber jeder GEMA-pflichtige Titel ist GEMA-pflichtig, wo immer er verbreitet wird.

Wer also kein massives Airplay in Aussicht hat und keinen Verlag oder Label hat, der die anfallenden Kosten bei CD-Herstellung uebernimmt, ist in der Regel ohne GEMA besser dran.

Nun habe ich leider irgendwo in meiner Erinnerung auch eine Unterhaltungsspur aufgestoebert, derzufolge auch das "an sich selber schicken" nicht ausreichend ist. Hinterlegung bei Notaren ist da evtl. etwas besser, aber natuerlich auch gleich wieder etwas teurer. Darueber waere ja noch mal eine fachliche Auskunft interessant!

Lasst Euch den guten Ton nicht vermiesen mit alldem!
ullli

Re: (Philosophie) MP3 von Eigenen Songs.....

:
: Sobald ein Titel der GEMA zur Rechteueberwachung anheim gegeben wird, ist diese ohne Ansehen der Vertreiber berechtigt und verpflichtet, von eben diesen Vertreibern Geld dafuer einzufordern. Kuenstler und Vertreiber sind dieselbe Person? Dumm gelaufen, das Geld das bOOgie-Vertreiber jetzt zahlt, kriegt bOOgie-Kuenstler ja in ein paar Jahren zurueck - abzueglich der Verwaltungskosten.


Was für den Lothy und seine Mannen heisst: GEMA kann uns am Arsch lecken und zwar bis in die Steinzeit, richtig?

Cheers
Lothy

Re: (Philosophie) MP3 von Eigenen Songs.....

Sobald... GEMA... verplichtet... einzufordern.

: Was für den Lothy und seine Mannen heisst: GEMA kann uns am Arsch lecken und zwar bis in die Steinzeit, richtig?

Ich haette es anders formuliert, aber es scheint mir in der Tat so zu sein!

Im uberigen muss kein Mensch Paniken, das ihm der Hammer-Song eines Tages keine Broetchen beschert. Sofern die Eigentumsfrage eindeutig ist, kann man naemlich auch nachtraeglich Titel anmelden, also, nachdem sie veroeffentlicht und verfielfaeltigt worden sind.

Oha, wir oeffnen hier ja gerade Pandoras Box... das heisst naemlich auch, dass es verdammt wichtig ist, fuer alle Selbstveroeffentlichungen die Eigentumsfrage zu klaeren. Ich habe zwar noch von keinem solchen Fall gehoert, aber es waere ja durchaus denkbar, dass Eure Band einen Song schreibt, den auf CD presst udn gut verkauft, ein anderer den Song dann als seinen anmeldet, und von euren CD-Pressungen GEMA haben moechte... aber vielleicht bin ich auch nur wieder paranoid...

gut Ton!
ullli

Re: (Philosophie) MP3 von Eigenen Songs.....

: Oha, wir oeffnen hier ja gerade Pandoras Box... das heisst naemlich auch, dass es verdammt wichtig ist, fuer alle Selbstveroeffentlichungen die Eigentumsfrage zu klaeren. Ich habe zwar noch von keinem solchen Fall gehoert, aber es waere ja durchaus denkbar, dass Eure Band einen Song schreibt, den auf CD presst udn gut verkauft, ein anderer den Song dann als seinen anmeldet, und von euren CD-Pressungen GEMA haben moechte... aber vielleicht bin ich auch nur wieder paranoid...

Tja, ich denke mal, wenn man das vorher notariell beglaubigen lässt, dürfte nix schiefgehen.
Dazu brauch man keine GEMA.
Ausserdem haben wir den Trick mit dem Einschreiben gemacht (CD an sich selbst per Einschreiben schicken und ungeöffnet ablegen).
Ausserdem muss unsere Songs erstmal jemand spielen wollen/können. :-))))

Cheers
Lothy

Re: (Philosophie) MP3 von Eigenen Songs.....

: Sobald ein Titel der GEMA zur Rechteueberwachung anheim gegeben wird, ist diese ohne Ansehen der Vertreiber berechtigt und verpflichtet, von eben diesen Vertreibern Geld dafuer einzufordern. Kuenstler und Vertreiber sind dieselbe Person? Dumm gelaufen, das Geld das bOOgie-Vertreiber jetzt zahlt, kriegt bOOgie-Kuenstler ja in ein paar Jahren zurueck - abzueglich der Verwaltungskosten.

Moin ullli,

durchaus berechtigt, wie ich finde ... nur greift für mich das Regelwerk der GEMA etwas kurz (es tut sich ja eh schwer mit dem "neuen" Medium Internet). Was ist zB in dem Fall wo "bOOgie-Vertreiber" sich nur als "bOOgie-Künstler" im Netz mit seinen Snipplets präsentiert?. Sprich: ich nur als Dokumentation meiner "künstlerrischen Arbeit" zB einen Soloausschnitt als Snipplet zur Verfügung stelle? Führe ich dann mein "Werk" auf? Bin ich in dem Moment "bOOgie-Vertreiber"? Muß ich mich, durch die GEMA in dem Fall vor mir selbst schützen lassen? Generiere ich dadurch einen Geldfluß Richtung GEMA, der mir dann wieder vergütet wird?

Klar krieg ich von der GEMA Geld zurück ... hat dieses Jahr exakt für ein Paar Hosen gereicht ;o)

Find ich aufjedenfall ein interessantes Thema. Ich werd mal meinen GEMA Spezi dazu befragen.

slide on ...
bO²gie

Re: (Philosophie) MP3 von Coversongs auf Band-Homepages

Tachwohl,

Ich bin hier eigentlich einer der stillen Mitleser, zu dem Thema würd ich aber auch gerne was los werden:

So wie's ausschaut, ist das ganze mit dem GEMA gewurstel anscheinend im Moment ein überall diskutiertes Thema.

Nun hatte ich eigentlich auch vor, n paar Aufnahmen von unserer Band zu machen und diese einfach mal ins Netz zu stellen. Nach dem ganzen Text hier bin ich jetzt aber arg verunsichert.

Hat jemand ne Ahnung, ob die Situation in der Schweiz ähnlich wie in Deutschland ist, oder ob hier in CH gänzlich anderes gilt?

Re: (Philosophie) MP3 von Coversongs auf Band-Homepages

Das Flash Zeugs bei denen ist wirklich schlimm!

Ich glaub, ich hab mich falsch ausgedrück. Meine Frage sollte eigentlich lauten, ob jemand hier kontrekte Erfahrungen (positive und negative) mit dem schweizerischen Urheberrecht und der SUISA gemacht hat.
Will heisses, von der GEMA erhällst du ja wahrscheinlich auch keine genaue Abwägung mit pro und kontra eines GEMA Beitrittes.

Trotzdem danke, werd mich mal versuchen bei der SUISA zu informieren

Roman

Re: (Philosophie) MP3 von Coversongs auf Band-Homepages

: Das Flash Zeugs bei denen ist wirklich schlimm!

Danke, Roman, dann bin ich nicht alleine :0)

Mit der SUISA habe ich keine Erfahrungen gemacht, traeume zwar weiterhin davon, a) auch einmal in der Schweiz zu leben und b) mal einen Song zu schreiben, beides zusammen ist aber sehr unwahrscheinlich :0) Es findet sich bestimmt jemand, es sind ja nicht alle so AS-geil wie ich, und loggen alle zwei Stunden hier ein *gg*

: Will heisses, von der GEMA erhältst du ja wahrscheinlich auch keine genaue Abwägung mit pro und kontra eines GEMA Beitrittes.

Nein, die Abwaegung muss man schon selber machen. Aber die Argumente, auf denen die Abwaegung beruht, die werden sie auf Anfrage schon liefern, denke ich.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Struktur komplett anders ist als bei der GEMA - man tritt seine Rechte zur Eintreibung von Tantiemen an die Vereinigung ab und dafuer tun sie, gegen Entgelt, die Sammelarbeit. Das lohnt sich in der Regel eben erst dann, wenn es ordentlich zu sammeln gibt.


: Trotzdem danke, werd mich mal versuchen bei der SUISA zu informiere

Bin gespannt, ich sollte eigentlich mal herausfinden, wie das in GB so steht, aber siehe b) weiter oben... ¦¬]

gut Ton!
ullli

Re: (Philosophie) MP3 von Eigenen Songs.....

Auch die eigenen Songs, so sie denn bei der GEMA angemeldet sind, sind kostenpflichtig auf der eigenen Homepage. Wie wo was genau, mach ich mich gern schlau ... sollte einer genaueres wissen, bitte nur zu ;-)

Eigene bei der GEMA angemeldete Songs sind kostenpflichtig, wie hoch da der Betrag ist weiß ich nicht, er sollte aber wohl mal ziemlich erhöht werden. Was daraus geworden ist weiß ich allerdings nicht so genau. Siehe hierzu:

Heise Artikel

Bei Cover Songs muß man sowieso an die GEMA zahlen und ein Mp3 zum downloaden ist ganz schön teuer. Live Streaming ist wohl billiger aber natürlich auf Serverseite wesentlich teurer bzw. aufwendiger.

Bei Coversongs kann man nicht nur mit der GEMA Ärger kriegen, oder auch nicht falls man korrekt anmeldet, sondern auch mit dem Urheber oder dessen Erben. Die können einem nähmlich verbieten eine sogenannte Werkbearbeitung zu machen. Da gibt es noch Unterschiede zwischen klassischer Musik und sogenannter Unterhaltungsmusik. Cover von U-Musik kann man glaub ich immer machen, bin mir da aber nicht so sicher.

An einem eigenen Song besitzt man sobald er im Proberaum das Licht der Welt entdeckt das alleinige Urheber-, Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht. Das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht kann man an jemanden abtreten, zB. mit einem Vertrag bei einer Plattenfirma bzw. Label. Hat man das gemacht darf man auch nicht seine eigenen Songs im Internet verbreiten, wenn man es nicht anders in dem Vertrag geregelt hat.

BTW. wer aus welchen Gründen auch immer Cover-Songs macht und als Hörprobe auf seine Homepage stellen möchte, kann Songs wählen bei denen das Urheberrecht erloschen ist (in BRD 70 Jahre nach dem Tod des Urheber). Da gibts eine Menge traditionelles Liedgut (auch für Rockmusik geeignet) das man nehmen könnte.

Deutsches Urheberrecht Gesetzestexte sind übrigens vom Urheberrecht ausgeschlossen.

Bin kein Jurist, daher muß das was ich hier in dem Text geschrieben habe nicht unbedingt stimmen.

Rock'n'Roll

Guido


Re: (Philosophie) MP3 von Coversongs auf Band-Homepages - und wie ist′s mit Video?

Hallo Aussensaiter,
interessantes Thema, wir hätten gerne ein Video zum runterladen auf die Seite gestellt.
Das Video ist ein Fernsehmitschnitt, wurde etwas nachbearbeitet und wollten dies zum Download bereitstellen.
Da wir von den Moderatoren (Gerd Rubenbauer und Uschi Dämmrich) noch keine Genehmigung zur Veröffentlichung bekamen, haben wir deren Ansage rausgeschnitten.
Aber darf man prizipiell Fernsehmitschnitte in's Netz stellen oder verstößt das auch wieder gegen ein Urheberrecht?

Nun etwas verunsicherte Grüße aus München

Klaus

Re: (Philosophie) MP3 von Coversongs auf Band-Homepages - und wie ist′s mit Video?

Hallo Klaus,

soweit ich das beurteilen kann, verstößt das ohne Genehmigung der Rechteinhaber (hier liegen die Rechte sehr wahrscheinlich beim Sender) gegen das Urheberrecht. Auch wenn Dir der Sender die Veröffentlichung erlaubt, könnte es wieder Probleme mit der GEMA geben, wenn Ihr in dem Video Cover Songs spielt.

Das gleich gilt auf alle Fälle für Fotografien von Euch oder Auftritten von Euch. Die Urheberrechte liegen beim Fotografen. Der muß Euch das Recht erteilen sie DIGITAL zu veröffentlichen. Wenn er Euch das Recht z.B. nur gegeben hat für Veröffentlichung auf dem CD-Cover, Flyer oder was auch immer, müßt Ihr ihn fürs Netz gesondert fragen. Es gibt das Recht am eigenen Foto, du kannst gegen die Veröffentlichung natürlich vorgehen. Hier gibt es dann wieder einen Arsch voller Regeln (öffentliche Person, zeitgeschichtlich relevant u.s.w) in welchen Status Du als Lokale Amateurband fällst weiß der Henker.

Auch heikel sind Kopien von Zeitungsartikeln über Euch. Für Zeitungsartikel gibt es nochmal gesonderte Regeln. Zu entscheiden was man da darf ohne vorher zu fragen, ist für den Normalsterblichen nicht zu verstehen . Am besten vorher die Zeitung fragen.

Rock'n'Roll

Guido

Re: Nachtrag - Von Urheber zu Urheber

hauptsache es gibt Vorschriften und Gesetze.

Was wir uns alles gefallen lassen müssen - tsss



Lieber Klaus, unser schönes Urheberrecht (das zur Zeit mit Zähnen und Klauen gegen die Amerikaner verteidigt wird) dient doch nur deinem Schutz, egal, ob du nun eigene Musik machst oder nachspielst. Da kann man sich als Musiker drüber freuen (wenn es in den Einzelheiten manchmal auch ein bisschen kompliziert und schwer zu verstehen ist).

Und weil man Musik eben nicht wie Autos anfassen bzw. absperren und wegschließen kann, braucht's dann eben leider auch etwas aufwendigere Vorschriften.

Zu den Sendeunternehmen: Die halten übrigens kein Urheberrecht an eurem Auftritt (das liegt nur bei euch), haben aber ein sogenanntes "verwandtes Schutzrecht", also die alleinige Befugnis zum Senden (weswegen ich das Video ohne Rubis Genehmigung nicht auf eure Website packen würde). Das hat auch einen Grund, der allerdings weniger mit Kunst zu tun hat, sondern eher mit Investitionsschutz: Wenn sie Kohle reinstecken, sollen sie auch die Möglichkeit haben, für eine Zeit die Einzigen zu sein, die wieder was rausbekommen. Soll längerfristig der Kultur dienen.

Von Urheber zu Urheber

Michael (Jacuzzi)

Re: Nachtrag - Von Urheber zu Urheber

Hi Michael,
ich weiß, daß es nur zu unserem Schutz ist und hat ja eine gewisse Daseinsberechtigung, aber den ganzen GEMA Kram (ja ich weiß, auch nur zum Schutz der Komponisten und Texter), Texte, die nicht veröffentlicht werden dürfen, da wird schon mal mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Nur so meine Meinung daß man halt in Deutschland wie so vieles manches soooo eng sieht.

Grüße aus der Nachbarschaft

Klaus




Re: Nachtrag - Von Urheber zu Urheber

Lieber Klaus, unser schönes Urheberrecht (das zur Zeit mit Zähnen und Klauen gegen die Amerikaner verteidigt wird) dient doch nur deinem Schutz, egal, ob du nun eigene Musik machst oder nachspielst. Da kann man sich als Musiker drüber freuen (wenn es in den Einzelheiten manchmal auch ein bisschen kompliziert und schwer zu verstehen ist).

Hallo Michael,

ich gebe Dir da vollkommen recht, wir haben hier in Deutschland im internationalen Vergleich ein sehr gutes Urheberrecht, was gerade uns als Künstler wichtig sein sollte. Von den Vorteilen bekommt man allerdings, wenn man in der untersten Liga Musik zum Spaß an der Freud macht, nicht viel mit.

Wenn Heinzchen Müller im Informatikunterricht lernt wie er HTML Seiten erstellt und dann mit viel Liebe eine Fanpage über seinen Lieblingsstar bastelt und aus Unwissenheit ein Foto seines Stars, was er nicht selbst gemacht hat, auf die Seite setzt und dafür dann einem stinkreichen Anwalt, der 3 min gegoogelt hat und in 2 min die Abmahnvorlage in Word geändert hat, 2000 EURO Abmahngebühren bezahlen muß, finde ich das pervers, asozial und zum kotzen.

Wohlgemerkt er hat eine Urheberrechtsverletzung begangen! Aber irgendwie sagt mir mein gesunder Menschenverstand und mein durch unsere Gesellschaft geprägtes Rechtsempfinden das hier was gewaltig stinkt.

Stimmt das Urhebergesetz nicht oder was stimmt nicht?

Nur mal so!

Guido

Re: Nachtrag - Von Urheber zu Urheber

Lieber Guido,

ich verteidige gerne das Urheberrecht, und sei es, bis zu (meinem) letzten Blutstropfen. Also los gehts, du schreibst:

Von den Vorteilen bekommt man allerdings, wenn man in der untersten Liga Musik zum Spaß an der Freud macht, nicht viel mit.

Tja, so ist das, wenn man was aus Spaß an der Freud macht. Dann kriegt man von den wirtschaftlichen Vorteilen, die ein (wirtschaftsrechtliches) System vorsieht, nichts mit. Ob du es aus Spaß an der Freude machst oder ein wirtschafltiches Interesse verfolgst, entscheidet aber nicht das Urheberrecht.

Nebenbei: Es mag dir im Augenblick nicht viel bedeuten, aber auch als nicht-wirtschafltich Tätiger hast du schon ein ziemlich tolles Urheberpersönlichkeitsrecht. Das ist ein Menschenrecht, und das ist was wert (kulturell wie politisch), auch wenn man davon nicht immer etwas mitbekommt. Ich hab z.B. auch ein Menschenrecht auf die Unschuldsvermutung vor dem Richter, und nur weil ich sie bis jetzt (noch) nicht in Anspruch nehmen musste, würde ich nicht auf die Idee kommen, zu sagen: "Wir hier unten kriegen nichts davon mit". Wart doch mal ab: Vielleicht wirds ja wirklich mal für dich interessant, als Künstler genannt zu werden, vielleicht möchtest du dich sogar mal gegen eine Enststellung von irgendwas, was du gemacht hast, wehren. Ist vielleicht statistisch unwahrschinlich & du hast vielleicht auch gar keine Lust drauf, aber Statistik trägt nicht weit, und Lust erst recht nicht.

Und weiter:


Wenn Heinzchen Müller im Informatikunterricht lernt wie er HTML Seiten erstellt und dann mit viel Liebe eine Fanpage über seinen Lieblingsstar bastelt und aus Unwissenheit ein Foto seines Stars, was er nicht selbst gemacht hat, auf die Seite setzt und dafür dann einem stinkreichen Anwalt, der 3 min gegoogelt hat und in 2 min die Abmahnvorlage in Word geändert hat, 2000 EURO Abmahngebühren bezahlen muß, finde ich das pervers, asozial und zum kotzen.

Wohlgemerkt er hat eine Urheberrechtsverletzung begangen! Aber irgendwie sagt mir mein gesunder Menschenverstand und mein durch unsere Gesellschaft geprägtes Rechtsempfinden das hier was gewaltig stinkt.

Stimmt das Urhebergesetz nicht oder was stimmt nicht?


Also, das mit Herrn Müller tut mir natürlich leid. Sag ihm das bitte bei Gelegenheit. Dass er arm ist, ist schade & mag sein, aber dass Anwälte grundsätzlich stinkreich sind, bestreite ich einfach mal aus eigener Kenntnis und verweise es in das Reich der Polemik unterer Preisklasse. (Ich würde für eine nicht unerhebliche Zahl von Anwälten sogar bezweifeln, ob sie die Wörter "Google" und "Formatvorlage" verstehen, aber das tut jetzt mal gerade nichts zur Sache.)

Die Sache mit den Abmahnungen hat sich zum Geschäft entwickelt, das stimmt. Das ist nicht gut so, stimmt auch. Da gibts ein paar üble Figuren, einige sind ja auch durch die Presse gegangen, alles zugestanden. Bin gerne der erste, der in diesen Fällen auch mal was dagegen unternimmt, was allerdings überhaupt nicht bedeutet, mit dem Urheberrecht würde grundsätzlich was im Argen liegen.

Zu deinem Fall: Photographen leben davon, urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Wenn ich Photograph bin, muss eine Rechtsordnung mir garantieren, dass mit meinen Photos für eine Zeit niemand ohne meine Einwilligung Kohle macht. Dafür brauche ich ein Exklusivrecht, das sich auf alle öffentlichen Darstellungen meiner Photos erstreckt, weil ich im Einzelfall nämlich gar nicht abschätzen kann, wer wann womit wieviel Kohle macht. Wenn ich diese Exklusivität nicht kriege, dann lasse ich es mit den Photos und baue lieber Autos. Und Müller? Hat kein Photo für seine Site.

Dass ich dafür einen Anwalt brauche und der damit Geld verdient und sich dann ein dickes Auto kauft, na ja: "pervers, asozial und zum Kotzen" hast du es genannt. Ich aber bin so mit Photographieren beschäftigt, da nehm ich auch mal ne Dienstleistung in Anspruch.

Übrigens: Anwälte wären dann auch genau die Leute, die Herrn Müller sagen könnten, dass 2.000 € für eine Abmahnung vielleicht 1 bisschen viel sind. Die würden vielleicht sogar auch mal was dagegen machen. Da leben die nämlich von und helfen echt gerne. Aber Herr Müller ist inzwischen ja nicht nur gegen das Urheberrecht, sondern auch gegen alle Anwälte, und darum kann ihm, leider, keiner helfen. Wie war das: "selbstverschuldete Unmündigkeit"?

Von Urheber zu Urheber

Michael (Jacuzzi)

Re: Nachtrag - Von Urheber zu Urheber

Hi Michael,

noch so ein Thread, so wertvoll wie ein kleines Steak (Sind Steaks wertvoll? Muss ich fuer den Spruch Lizenzen zahlen?)

auch als nicht-wirtschafltich Tätiger hast du schon ein ziemlich tolles Urheberpersönlichkeitsrecht. Das ist ein Menschenrecht, und das ist was wert

Ich bin Deiner positiven Einstellung sehr dankbar, denn ich bin bisher auch fast nur Negativ-Beispielen der Anwalts-Branche begegnet, ebenso wie auch die "Menschenrechte" meist derartig missachtet werden, dass man sich doch ab und an von Leuten wie Dir daran erinnern lassen muss, dass es trotzdem und erst recht wert ist, sich um deren Aufrechterhaltung zu bemuehen!

Nun haben ja verschiedene Voelker verschiedene Auffassung von Menschenrechten - war es nicht so dass man nach US-amerikanischem Recht das bei uns "unveraeusserliche" Urheberrecht komplett verkaufen kann? Mir war so...

Nur mal interessehalber - gut Ton!
ullli

Re: Nachtrag - Von Urheber zu Urheber

Nun haben ja verschiedene Voelker verschiedene Auffassung von Menschenrechten - war es nicht so dass man nach US-amerikanischem Recht das bei uns "unveraeusserliche" Urheberrecht komplett verkaufen kann? Mir war so...

Lieber Ulli, so ist es:

Es gibt zwei Konzeptionen des Urheberrechts, die französisch-kontinentaleuropäische, und die amerikanische. Verkürzt ausgedrückt, betrachten die Franzosen (und wir) das Urheberrecht (auch) als Menschen- bzw. Persönlichkeitsrecht, jedenfalls also als im Kern unveräußerlich, die Amerikaner hingegen persönlichkeitsunabhängig, als reines Wirtschaftsgut und damit veräußerliche Handelsware.

Das führt z. B. dazu, dass Urheber eines Hollywood-Films nach amerikanischem Recht in erster Linie der Produzent ist (als derjenige, der einen Hauptteil der Insvestitionslast trägt), während wir Regisseur, Drehbuchautor und Schauspieler als Urheber ansehen. Großer internationaler Streit, viel Kohle, wie man sich leicht vorstellen kann.

Wer die Streitigkeiten von George Michael und Prince mit ihren Plattenfirmen verfolgt hat: Wär in dieser Form bei uns nicht vorgekommen.

Bevor ich hier in Antiamerikanismus verfalle: Hat übrigens alles seine Vor- und Nachteile. Wir sind da mit unserer kontinentaleuropäischen Rechtsauffassung vielleicht auch ein kleines bisschen antiquiert, denn die wirtschaftliche Realität (die allerdings auch zu weiten Teilen von den USA vorgegeben wird) spricht natürlich eher für die amerikanische Variante. Wie dem auch sei: Ich freue mich bei jedem noch so kleinen Stückchen Musik über mein ganz persönliches, unveräußerliches Stückchen Menschenrecht.

Gruß

Michael (Jacuzzi)

Re: Nachtrag - Von Urheber zu Urheber und das sagt die GEMA dazu

: Ich freue mich bei jedem noch so kleinen Stückchen Musik über mein ganz persönliches, unveräußerliches Stückchen Menschenrecht.

Wenn Sie als Komponist und/oder Textdichter Werke zur
Präsentation Ihres Repertoires auf Ihre Website einstellen, so ist die
Regelung bezüglich der Vergütung - ohne Präjudiz für die Zukunft und
zzgl. 7 % MwSt - wie folgt:

Für die Vergütung von EUR 25,00 können Sie bis zu 10 Werke Ihres
Repertoires als Komponist und/oder Textdichter mit einer
Spieldauer von maximal 5 Minuten für ein Jahr unabhängig von der
tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Website einstellen. Dabei können
Sie 50 % der Werke innerhalb des Jahres austauschen.

Sollten Sie Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min nutzen,
so zählen 2 Werkteile wie 1 Werk.

Ist die Spieldauer eines Werkes länger als 5 Minuten, sind für jeweils
weitere 5 Minuten EUR 2,50 zu bezahlen.

Für jedes weitere Werk aus dem GEMA-Repertoire beträgt die Vergütung EUR
2,50 je Kalendermonat der Einstellung des Werkes.

Die Vergütung gilt bis zum 31.12.2003.

Da diese Website nur Ihre Präsentation erhalten sollte, sollten
keinerlei Erträge, z.B. durch Werbebanner o.ä. erwirtschaftet werden.

Auch sollte der Endnutzer Ihre Werke nicht auf seine Festplatte
herunterladen können. Wenn Sie Ihre Werke zum kostenlosen Download
anbieten möchten, bitten wir Sie zu beachten, dass dadurch Ihre
Musikwerke nicht gegen Missbrauch geschützt sind. Dies kann nur durch
technische Mittel sichergestellt werden, die i.d.R. bei gewerblichen
Angeboten Anwendung finden.

Wenn Sie dennoch Ihre Musikwerke zum Download anbieten möchten, dann
finden andere Vergütungssätze Anwendung. Es finden ebenfalls andere
Vergütungssätze Anwendung, wenn sich auf Ihrer Website andere
gewerbliche Angebote, wie z.B. Mailorder (Bestellen von Tonträgern über
Ihre Website) befinden.

Re: Nachtrag - Von Urheber zu Urheber

Hallo Michael,

ich verteidige gerne das Urheberrecht, und sei es, bis zu (meinem) letzten Blutstropfen. Also los gehts, du schreibst:

Bei der Verteidigung unseres Urheberrechts gegen die Änderungen die mit der Globalisierung oder auch schon im Zuge der Harmonisierung der EU-Gesetze kommen schließe ich mich Dir voll an.

Tja, so ist das, wenn man was aus Spaß an der Freud macht. Dann kriegt man von den wirtschaftlichen Vorteilen, die ein (wirtschaftsrechtliches) System vorsieht, nichts mit. Ob du es aus Spaß an der Freude machst oder ein wirtschafltiches Interesse verfolgst, entscheidet aber nicht das Urheberrecht.

Nebenbei: Es mag dir im Augenblick nicht viel bedeuten, aber auch als nicht-wirtschafltich Tätiger hast du schon ein ziemlich tolles Urheberpersönlichkeitsrecht. Das ist ein Menschenrecht, und das ist was wert (kulturell wie politisch), auch wenn man davon nicht immer etwas mitbekommt. Ich hab z.B. auch ein Menschenrecht auf die Unschuldsvermutung vor dem Richter, und nur weil ich sie bis jetzt (noch) nicht in Anspruch nehmen musste, würde ich nicht auf die Idee kommen, zu sagen: "Wir hier unten kriegen nichts davon mit". Wart doch mal ab: Vielleicht wirds ja wirklich mal für dich interessant, als Künstler genannt zu werden, vielleicht möchtest du dich sogar mal gegen eine Enststellung von irgendwas, was du gemacht hast, wehren. Ist vielleicht statistisch unwahrschinlich & du hast vielleicht auch gar keine Lust drauf, aber Statistik trägt nicht weit, und Lust erst recht nicht.


Du hast vollkommen recht. Apropo Unschuldsvermutung, die gibt es leider bei der GEMA z.B. nicht. Nicht die GEMA oder eine andere Institution muß beweisen das du geschütztes Material verwendest, sondern Du mußt beweisen das Du es nicht tuest.

Also, das mit Herrn Müller tut mir natürlich leid. Sag ihm das bitte bei Gelegenheit. Dass er arm ist.....

ja das war polemisch. Ich wollte nicht sagen, das sich der Anwalt daran bereichert, sondern Leute die Fehler im System systematisch ausnutzen.

Die Sache mit den Abmahnungen hat sich zum Geschäft entwickelt, das stimmt. Das ist nicht gut so, stimmt auch. Da gibts ein paar üble Figuren, einige sind ja auch durch die Presse gegangen, alles zugestanden. Bin gerne der erste, der in diesen Fällen auch mal was dagegen unternimmt, was allerdings überhaupt nicht bedeutet, mit dem Urheberrecht würde grundsätzlich was im Argen liegen.

Das ist es eigentlich was ich sagen wollte. Beim Urheberrecht liegt grundsätzlich nichts im Argen. Aber irgendwo gibt es eine Fehler. Und diesen Fehler nutzen Leute aus und bekommen Recht und das ist es was ich asozial (im ursprünglichen Sinne dieses Wortes) meinte. Ich weiß Recht haben, Recht bekommen und Gerechtigkeit haben nichts miteinander zu tuen. Aber vielleicht bin ich da viel zu blauäugig und verbinde mit dem Wort Recht immer noch den Gedanken von Gerechtigkeit.

Zu deinem Fall: Photographen leben davon, urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Wenn ich Photograph bin....

Ups, ich glaube da hast Du mich mißverstanden, ich hatte nie ein Problem mit einem Fotografen. Ich wäre der Letzte der einem Fotografen für ein gutes Foto, das er von meiner Band gemacht hat, nichts zahlen würde. Ich wollte nur auf diesen Punkt aufmerksam machen, da sich viele Leute darüber nicht im klaren sind. Wie das für viele Dinge gilt die um eine Band herrum entstehen wie z.B. Plakate, Flyer, CD-Cover, Fotos, Zeitungsartikel u.s.w. wo irgendjemand anderes auch noch kreativ tätig war. Und wenn derjenige nicht seine Einwilligung für eine Veröffentlichung im Internet gibt, ist dies ein Urheberrechtsverstoß und das ist auch richtig so. Wie gesagt es sollte ein Hinweis für Leute sein, sich mal damit auseinander zu setzen was auf ihrer Internet Seite eventuell ein Urheberrechtsverstoß darstellt. Was nähmlich in der Realität mal ebenso gemacht wird (z.B. Foto einscannen, auf den Konzert-Flyer kleben, 200x kopieren und Abends in der Kneipe an Kumpels verteilen) kann im Internet unangenehme Folgen haben.

Dass ich dafür einen Anwalt brauche und der damit Geld verdient und sich dann ein dickes Auto kauft, na ja: "pervers, asozial und zum Kotzen" hast du es genannt. Ich aber bin so mit Photographieren beschäftigt, da nehm ich auch mal ne Dienstleistung in Anspruch

s.o.

Übrigens: Anwälte wären dann auch genau die Leute, die Herrn Müller sagen könnten, dass 2.000 ? für eine Abmahnung vielleicht 1 bisschen viel sind. Die würden vielleicht sogar auch mal was dagegen machen. Da leben die nämlich von und helfen echt gerne. Aber Herr Müller ist inzwischen ja nicht nur gegen das Urheberrecht, sondern auch gegen alle Anwälte, und darum kann ihm, leider, keiner helfen. Wie war das: "selbstverschuldete Unmündigkeit"?

[tränendüsen modus an]Nein, Hr. Müller ist weder gegen das Urheberrecht noch gegen Anwälte, er konnte sich leider keinen leisten und eine Rechtsschutzversicherung hatte er auch nicht. Hr. Müller hat ja auch was Unrechtes getan, er kann ja gar kein Recht bekommen, so dachte Hr. Müller. Hr. Müller trägt jetzt übrigens Zeitungen vor Schulbegin aus und Nachmittags wäscht er Autos der Nachbarn, seine Fotoausrüstung ;-) hat er verkauft und bis seine Schulden weg sind dauert es noch eine Weile. Wie konnte sich eigentlich der arme Hr. Müller ohne Geld eine Internetpräsenz leisten? Er fand einen Provider der ihm umsonst Platz anbot, allerdings öffneten sich da immer so komische Pop-up Fenster mit Werbung drin. Ihn störte das nicht, die konnte man ja wegklicken, was er nicht wußte war das er damit im geschäftlichem Verkehr handelte, seine Seiten also gar nicht mehr so privat waren wie er dachte, falsch gedacht, da steigt der Sreitwert. Aber woher sollte er das in seiner selbstverschuldete Unmündigkeit wissen?[tränendüsen modus aus]

Aber vielleicht ging die Geschichte ja auch ganz anders aus. Hr. Müller zahlte seine Schulden, studierte Jura und wird in ein paar Jahren Experte für Online-Recht, oder Richter ... :-)

Rock'n'Roll

Guido


Re: Nachtrag - Von Urheber zu Urheber und das sagt die GEMA dazu

GEMA TEXT

An den der den Text auch immer hier reingestellt hat: Ist dies nicht schon eine Urheberrechtsverletzung?

Das ganze gilt aber nur für Werke (auch eigene) die bei der Gema gemeldet sind. Mit eigenen Kompositionen die nicht gemeldet sind kann ich machen was ich will!

Da diese Website nur Ihre Präsentation erhalten sollte, sollten keinerlei Erträge, z.B. durch Werbebanner o.ä. erwirtschaftet werden.

FALLSTRICK, wenn man billig Angebote von Providern mit Werbe Pop-Ups nutzt !!

Wenn Sie dennoch Ihre Musikwerke zum Download anbieten möchten, dann finden andere Vergütungssätze Anwendung. Es finden ebenfalls andere Vergütungssätze Anwendung, wenn sich auf Ihrer Website andere gewerbliche Angebote, wie z.B. Mailorder (Bestellen von Tonträgern über Ihre Website) befinden.

Noch ein Finesse, wie wenn nicht als MP3 zum downloaden soll der normale Webseiten Betreiber denn seine Stücke anbieten, eine Server mit Streaming Audio aufsetzen oder was??? Ich kenne keinen Provider der das halbwegs bezahlbar anbietet!!

Was ist die Bestellung von Tonträger?? Schon der Hinweis: Hi Leute wir haben ein CD gemacht die könnt ihr bekommen wenn ihr mir eine Mail schickt.

Also aufgepasst !!

Gruß

Guido


Re: Nachtrag - Von Urheber zu Urheber und das sagt die GEMA dazu

Für die Vergütung von EUR 25,00 können Sie bis zu 10 Werke Ihres Repertoires als Komponist und/oder Textdichter mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten für ein Jahr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Website einstellen. Dabei können Sie 50 % der Werke innerhalb des Jahres austauschen.

Das sind die Preise und Bedingungen für EIGENE Stücke, die bei der GEMA gemeldet sind, für Cover Versionen gelten ganz andere Preise:

Für die Vergütung von EUR 100,00 können Sie bis zu 5 Musikwerke des GEMA-Repertoirs mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten je Werk für ein Jahr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Website einstellen. Dabei können Sie 50 % der Werke innerhalb des Jahres austauschen.

mit den gleichen Einschränkungen wie bei eigenen Stücken, kein Download, kein Werbung für die eigenen CD auf der Internetseite, keine Werbung u.s.w

also im Klartext NIX, oder teuer.

da habens Fotografen doch einfacher, die könne wenigstens zum 1000ten mal den Eifelturm knippsen und ins Netz stellen, solange sie das Foto selbst gemacht haben (Hallo Michael :-)).

Guido