Re: Nachtrag - Von Urheber zu Urheber und das sagt die GEMA dazu
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Beitrag von Guido vom Mai 21. 2003 um 17:42:18:
Als Antwort zu: Re: Nachtrag - Von Urheber zu Urheber und das sagt die GEMA dazu geschrieben von Ein Urheber am Mai 21. 2003 um 16:27:57:
GEMA TEXT
An den der den Text auch immer hier reingestellt hat: Ist dies nicht schon eine Urheberrechtsverletzung?
Das ganze gilt aber nur für Werke (auch eigene) die bei der Gema gemeldet sind. Mit eigenen Kompositionen die nicht gemeldet sind kann ich machen was ich will!
Da diese Website nur Ihre Präsentation erhalten sollte, sollten keinerlei Erträge, z.B. durch Werbebanner o.ä. erwirtschaftet werden.
FALLSTRICK, wenn man billig Angebote von Providern mit Werbe Pop-Ups nutzt !!
Wenn Sie dennoch Ihre Musikwerke zum Download anbieten möchten, dann finden andere Vergütungssätze Anwendung. Es finden ebenfalls andere Vergütungssätze Anwendung, wenn sich auf Ihrer Website andere gewerbliche Angebote, wie z.B. Mailorder (Bestellen von Tonträgern über Ihre Website) befinden.
Noch ein Finesse, wie wenn nicht als MP3 zum downloaden soll der normale Webseiten Betreiber denn seine Stücke anbieten, eine Server mit Streaming Audio aufsetzen oder was??? Ich kenne keinen Provider der das halbwegs bezahlbar anbietet!!
Was ist die Bestellung von Tonträger?? Schon der Hinweis: Hi Leute wir haben ein CD gemacht die könnt ihr bekommen wenn ihr mir eine Mail schickt.
Also aufgepasst !!
Gruß
Guido
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