Re: Nachtrag - Von Urheber zu Urheber und das sagt die GEMA dazu


[ verfasste Antworten ] [ Thread-Anfang ] [ Aussensaiter-Forum ]

Beitrag von Ein Urheber vom Mai 21. 2003 um 16:27:57:

Als Antwort zu: Re: Nachtrag - Von Urheber zu Urheber geschrieben von michael (jacuzzi) am Mai 21. 2003 um 16:15:21:

: Ich freue mich bei jedem noch so kleinen Stückchen Musik über mein ganz persönliches, unveräußerliches Stückchen Menschenrecht.

Wenn Sie als Komponist und/oder Textdichter Werke zur
Präsentation Ihres Repertoires auf Ihre Website einstellen, so ist die
Regelung bezüglich der Vergütung - ohne Präjudiz für die Zukunft und
zzgl. 7 % MwSt - wie folgt:

Für die Vergütung von EUR 25,00 können Sie bis zu 10 Werke Ihres
Repertoires als Komponist und/oder Textdichter mit einer
Spieldauer von maximal 5 Minuten für ein Jahr unabhängig von der
tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Website einstellen. Dabei können
Sie 50 % der Werke innerhalb des Jahres austauschen.

Sollten Sie Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min nutzen,
so zählen 2 Werkteile wie 1 Werk.

Ist die Spieldauer eines Werkes länger als 5 Minuten, sind für jeweils
weitere 5 Minuten EUR 2,50 zu bezahlen.

Für jedes weitere Werk aus dem GEMA-Repertoire beträgt die Vergütung EUR
2,50 je Kalendermonat der Einstellung des Werkes.

Die Vergütung gilt bis zum 31.12.2003.

Da diese Website nur Ihre Präsentation erhalten sollte, sollten
keinerlei Erträge, z.B. durch Werbebanner o.ä. erwirtschaftet werden.

Auch sollte der Endnutzer Ihre Werke nicht auf seine Festplatte
herunterladen können. Wenn Sie Ihre Werke zum kostenlosen Download
anbieten möchten, bitten wir Sie zu beachten, dass dadurch Ihre
Musikwerke nicht gegen Missbrauch geschützt sind. Dies kann nur durch
technische Mittel sichergestellt werden, die i.d.R. bei gewerblichen
Angeboten Anwendung finden.

Wenn Sie dennoch Ihre Musikwerke zum Download anbieten möchten, dann
finden andere Vergütungssätze Anwendung. Es finden ebenfalls andere
Vergütungssätze Anwendung, wenn sich auf Ihrer Website andere
gewerbliche Angebote, wie z.B. Mailorder (Bestellen von Tonträgern über
Ihre Website) befinden.


verfasste Antworten:



Dieser Beitrag ist älter als 3 Monate und kann nicht mehr beantwortet werden.