Re: Nachtrag - Von Urheber zu Urheber


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Beitrag von michael (jacuzzi) vom Mai 21. 2003 um 16:15:21:

Als Antwort zu: Re: Nachtrag - Von Urheber zu Urheber geschrieben von ullli am Mai 21. 2003 um 15:16:07:

Nun haben ja verschiedene Voelker verschiedene Auffassung von Menschenrechten - war es nicht so dass man nach US-amerikanischem Recht das bei uns "unveraeusserliche" Urheberrecht komplett verkaufen kann? Mir war so...

Lieber Ulli, so ist es:

Es gibt zwei Konzeptionen des Urheberrechts, die französisch-kontinentaleuropäische, und die amerikanische. Verkürzt ausgedrückt, betrachten die Franzosen (und wir) das Urheberrecht (auch) als Menschen- bzw. Persönlichkeitsrecht, jedenfalls also als im Kern unveräußerlich, die Amerikaner hingegen persönlichkeitsunabhängig, als reines Wirtschaftsgut und damit veräußerliche Handelsware.

Das führt z. B. dazu, dass Urheber eines Hollywood-Films nach amerikanischem Recht in erster Linie der Produzent ist (als derjenige, der einen Hauptteil der Insvestitionslast trägt), während wir Regisseur, Drehbuchautor und Schauspieler als Urheber ansehen. Großer internationaler Streit, viel Kohle, wie man sich leicht vorstellen kann.

Wer die Streitigkeiten von George Michael und Prince mit ihren Plattenfirmen verfolgt hat: Wär in dieser Form bei uns nicht vorgekommen.

Bevor ich hier in Antiamerikanismus verfalle: Hat übrigens alles seine Vor- und Nachteile. Wir sind da mit unserer kontinentaleuropäischen Rechtsauffassung vielleicht auch ein kleines bisschen antiquiert, denn die wirtschaftliche Realität (die allerdings auch zu weiten Teilen von den USA vorgegeben wird) spricht natürlich eher für die amerikanische Variante. Wie dem auch sei: Ich freue mich bei jedem noch so kleinen Stückchen Musik über mein ganz persönliches, unveräußerliches Stückchen Menschenrecht.

Gruß

Michael (Jacuzzi)


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