Re: Nachtrag - Von Urheber zu Urheber und das sagt die GEMA dazu
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Beitrag von Guido vom Mai 21. 2003 um 18:09:29:
Als Antwort zu: Re: Nachtrag - Von Urheber zu Urheber und das sagt die GEMA dazu geschrieben von Ein Urheber am Mai 21. 2003 um 16:27:57:
Für die Vergütung von EUR 25,00 können Sie bis zu 10 Werke Ihres Repertoires als Komponist und/oder Textdichter mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten für ein Jahr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Website einstellen. Dabei können Sie 50 % der Werke innerhalb des Jahres austauschen.
Das sind die Preise und Bedingungen für EIGENE Stücke, die bei der GEMA gemeldet sind, für Cover Versionen gelten ganz andere Preise:
Für die Vergütung von EUR 100,00 können Sie bis zu 5 Musikwerke des GEMA-Repertoirs mit einer Spieldauer von maximal 5 Minuten je Werk für ein Jahr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Website einstellen. Dabei können Sie 50 % der Werke innerhalb des Jahres austauschen.
mit den gleichen Einschränkungen wie bei eigenen Stücken, kein Download, kein Werbung für die eigenen CD auf der Internetseite, keine Werbung u.s.w
also im Klartext NIX, oder teuer.
da habens Fotografen doch einfacher, die könne wenigstens zum 1000ten mal den Eifelturm knippsen und ins Netz stellen, solange sie das Foto selbst gemacht haben (Hallo Michael :-)).
Guido
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