Re: (Philosophie) MP3 von Eigenen Songs.....
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Beitrag von ullli vom Mai 18. 2003 um 01:22:14:
Als Antwort zu: Re: (Philosophie) MP3 von Eigenen Songs..... geschrieben von bO²gie am Mai 18. 2003 um 00:14:47:
: : : wie siehts da eigendlich aus? : : : : bingo. Wer sollte Dir - wenn es Dein eigener Song ist - da irgendwelche Rechte streitig machen können? : : Aäääähhh ... nur mal so eingeworfen, aber ganz so einfach ist das afaik nicht.
Da muss ich dem bOOgie Recht und Zustimmung geben (Bzw. widersprechen, *gg*, denn in diesem Fall hat das mit Dreistigkeit nichts zu tun, sondern mit der Erfuellung eines Auftrages als Inkassounternehmen...):
Sobald ein Titel der GEMA zur Rechteueberwachung anheim gegeben wird, ist diese ohne Ansehen der Vertreiber berechtigt und verpflichtet, von eben diesen Vertreibern Geld dafuer einzufordern. Kuenstler und Vertreiber sind dieselbe Person? Dumm gelaufen, das Geld das bOOgie-Vertreiber jetzt zahlt, kriegt bOOgie-Kuenstler ja in ein paar Jahren zurueck - abzueglich der Verwaltungskosten.
Aber jeder GEMA-pflichtige Titel ist GEMA-pflichtig, wo immer er verbreitet wird.
Wer also kein massives Airplay in Aussicht hat und keinen Verlag oder Label hat, der die anfallenden Kosten bei CD-Herstellung uebernimmt, ist in der Regel ohne GEMA besser dran.
Nun habe ich leider irgendwo in meiner Erinnerung auch eine Unterhaltungsspur aufgestoebert, derzufolge auch das "an sich selber schicken" nicht ausreichend ist. Hinterlegung bei Notaren ist da evtl. etwas besser, aber natuerlich auch gleich wieder etwas teurer. Darueber waere ja noch mal eine fachliche Auskunft interessant!
Lasst Euch den guten Ton nicht vermiesen mit alldem! ullli
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