Re: (Philosophie) MP3 von Eigenen Songs.....


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Beitrag von Guido vom Mai 19. 2003 um 13:17:32:

Als Antwort zu: Re: (Philosophie) MP3 von Eigenen Songs..... geschrieben von bO²gie am Mai 18. 2003 um 00:14:47:

Auch die eigenen Songs, so sie denn bei der GEMA angemeldet sind, sind kostenpflichtig auf der eigenen Homepage. Wie wo was genau, mach ich mich gern schlau ... sollte einer genaueres wissen, bitte nur zu ;-)

Eigene bei der GEMA angemeldete Songs sind kostenpflichtig, wie hoch da der Betrag ist weiß ich nicht, er sollte aber wohl mal ziemlich erhöht werden. Was daraus geworden ist weiß ich allerdings nicht so genau. Siehe hierzu:

Heise Artikel

Bei Cover Songs muß man sowieso an die GEMA zahlen und ein Mp3 zum downloaden ist ganz schön teuer. Live Streaming ist wohl billiger aber natürlich auf Serverseite wesentlich teurer bzw. aufwendiger.

Bei Coversongs kann man nicht nur mit der GEMA Ärger kriegen, oder auch nicht falls man korrekt anmeldet, sondern auch mit dem Urheber oder dessen Erben. Die können einem nähmlich verbieten eine sogenannte Werkbearbeitung zu machen. Da gibt es noch Unterschiede zwischen klassischer Musik und sogenannter Unterhaltungsmusik. Cover von U-Musik kann man glaub ich immer machen, bin mir da aber nicht so sicher.

An einem eigenen Song besitzt man sobald er im Proberaum das Licht der Welt entdeckt das alleinige Urheber-, Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht. Das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht kann man an jemanden abtreten, zB. mit einem Vertrag bei einer Plattenfirma bzw. Label. Hat man das gemacht darf man auch nicht seine eigenen Songs im Internet verbreiten, wenn man es nicht anders in dem Vertrag geregelt hat.

BTW. wer aus welchen Gründen auch immer Cover-Songs macht und als Hörprobe auf seine Homepage stellen möchte, kann Songs wählen bei denen das Urheberrecht erloschen ist (in BRD 70 Jahre nach dem Tod des Urheber). Da gibts eine Menge traditionelles Liedgut (auch für Rockmusik geeignet) das man nehmen könnte.

Deutsches Urheberrecht Gesetzestexte sind übrigens vom Urheberrecht ausgeschlossen.

Bin kein Jurist, daher muß das was ich hier in dem Text geschrieben habe nicht unbedingt stimmen.

Rock'n'Roll

Guido




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