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Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

Moin.
Mein erster Gedanke: Gibson sieht Gewinne schwinden und versucht jetzt per Gericht seine Marktanteile zu erhöhen. Das sie gerade in Europa eine fragwürdige Preispolitik betreiben, ist wohl nicht so im Focus des Managements.
Mein zweiter Gedanke: In Deutschland muß man als Rechteinhaber einer Marke(o.ä.) bei Kenntnis eines Plagiats abmahnen und dagegen vorgehen. Sonst verliert man schlimmstenfalls diese Rechte. Ich vermute mal das es in der USA ähnlich ist und Gibson auch gegen Kopierer klagen muß.
Vermutlich werden Gibson die Kopien auch zu gut, denn gerade Tokai und PRS sind Gibson mindestens ebenbürtig, für manche Einsatzbereiche vielleicht sogar besser.
Gruß
Ugorr

Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

Das war auch mein Gedanke. Es ist doch merkwürdig, daß Gibson gerade gegen PRS und Tokai vorgeht und nicht gegen die vielen kleinen Asia-Marken, die Kopien von Paulas u. ä. auf den Markt bringen. Das spricht eher für die Qualität von PRS und Tokai. Sollte man doch mal schauen, daß man noch eine schöne Love Rock ergattert.

Gruß,
chris


: Moin.
: Mein erster Gedanke: Gibson sieht Gewinne schwinden und versucht jetzt per Gericht seine Marktanteile zu erhöhen. Das sie gerade in Europa eine fragwürdige Preispolitik betreiben, ist wohl nicht so im Focus des Managements.
: Mein zweiter Gedanke: In Deutschland muß man als Rechteinhaber einer Marke(o.ä.) bei Kenntnis eines Plagiats abmahnen und dagegen vorgehen. Sonst verliert man schlimmstenfalls diese Rechte. Ich vermute mal das es in der USA ähnlich ist und Gibson auch gegen Kopierer klagen muß.
: Vermutlich werden Gibson die Kopien auch zu gut, denn gerade Tokai und PRS sind Gibson mindestens ebenbürtig, für manche Einsatzbereiche vielleicht sogar besser.
: Gruß
: Ugorr


Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

Hi.
Tokai und PRS sind auch einfach greifbarer als die kleinen Asiatischen Firmen. Und es ist mit mehr Widerstand zu rechnen. Ein Exempel wird statuiert und man hat dann seinen Präzendensfall um später die diversen kleinen Anbieter mit einer Massenklage "abzufrühstücken". Ein schönes Beispiel zum Caselaw in den USA.
Gruß
UGorr

Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

Hi Ugorr,

also ich frage mal anders, weil mich in erster Linie interessiert, ob hier überhaupt etwas existiert, woran man ein Recht haben kann/darf/soll. Meiner Meinung nach ist z.B. die PRS Single Cut eine andere Gitarre als eine Les Paul.

Was ist z.B. mit der Dreadnaughtform? Stellen wir uns mal vor, Martin hätte da ein Recht drauf.

Die Aussage, daß alle Geigen doch irgendwie Kopien von Stradivaris seinen hat doch auch was, oder?

Viele Grüße

Jochen


Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

Hi
:
: also ich frage mal anders, weil mich in erster Linie interessiert, ob hier überhaupt etwas existiert, woran man ein Recht haben kann/darf/soll. Meiner Meinung nach ist z.B. die PRS Single Cut eine andere Gitarre als eine Les Paul.

Man kann sich die Form, Farbe, Hörzeichen usw eines Produktes schützen lassen. Entweder durch Eintragung, Verkehrsgeltung durch Benutzung innerhalb der beteiligten Verkehrskreise(Nivea=blaue, runde Dose) oder notorische Bekanntheit(Tempo=Papiertaschentuch).
Bei der PRS-Klage ging es imho auch nur um die Korpusform und nicht um die ganze Gitarre. Ich persönlich bin aber auch eher Deiner Meinung.

: Was ist z.B. mit der Dreadnaughtform? Stellen wir uns mal vor, Martin hätte da ein Recht drauf.

mMn hätte Martin sich die Form schützen können, da sie das versäumt haben, haben sie wohl Pech gehabt.

: Die Aussage, daß alle Geigen doch irgendwie Kopien von Stradivaris seinen hat doch auch was, oder?

Stradivari war vielleicht der Beste, aber nicht der erste Geigenbauer, der Zeitrang ist hier wichtig. Und Unterscheidungfähigkeit ist bei einer Marke ebenfalls wichtig. Geigen sehen doch eh alle gleich aus ;)

Ich glaube Gibson hätte mit ihrer Klage einen weit schwereren Stand in D als in den USA. Aber leider hab ich US-Recht nur in den Basics kennengelernt. Das oben gesagte bezieht sich auf das MarkenG. Und da sich ja noch Juristen hier rumtreiben: berichtig mich bitte.
Gruß
Ugorr

Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

Gruß Jochen ,

>: also ich frage mal anders, weil mich in erster Linie interessiert, ob hier überhaupt etwas existiert, woran man ein Recht haben kann/darf/soll. Meiner Meinung nach ist z.B. die PRS Single Cut eine andere Gitarre als eine Les Paul.<

...bei der PRS sehe ich es ähnlich ,bei der Tokai eher
nicht.

Obwohl ich kaum Gibson besonders zugetan bin ,ist meiner
Meinung nach die Tokai ein eindeutiger Gibsonnachbau bis
auf Kleinigkeiten .

Wenn sie dafür Lizenzen bezahlen , jetzt mal egal in
welcher Höhe ,so ist das in Ordnung .

Wenn nicht ,finde ich das eher nicht ok,denn irgendeinen
Schutz sollte ein Entwickler auf seine patentierten
Produkte schon haben,da erstens die Patentrechte bezahlt
werden müssen ,und zweitens soll eigene Entwicklung auch
belohnt werden .

Wer Interesse am Nachbau von erfolgreichen Produkten
besitzt ,kann dieses bestimmt über Lizenzvereinbahrungen
befriedigen ,ansonsten bleiben immer noch die eigenen
gefragten Modelle .

Machs gut ,tschüß Uwe .

Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

Hallo,

Uwe schrieb' ja schon – und dem schließe ich mich an – daß es erstmal ganz in Ordnung ist, wenn jemand Lizenzgebühren zahlt, der etwas patentiertes nachbaut.
Auf der anderen Seite riecht die ganze Sache auch etwas schimmelig.
Gibson hat die Liebhaber seiner Ikone Les Paul jahrzehntelang nicht sehr pfleglich behandelt. Die haben sich dann eben mit vergleichbarer oder besserer Qualität anderswo versorgt. Wer nicht "Gibson" auf der Kopfplatte stehen haben will, findet ja reichlich Auswahl. In Japan ist Gibson ja soweit gegangen, sich mit seinen kopierenden Konkurrenten zu arrangieren (Orville).
Offensichtlich gehen jetzt die Geschäfte der Kopierer besser, als die von Gibson. Was mich auch nicht wundert, wenn ich mir die derzeitige Fertigungsqualität einer Standard anschaue. Und die ist schon sehr teuer.
In dieser Situation also den Kopisten zu verklagen, ist verständlich, aber auch ein wenig armselig.
Hätten sich frühere Gibson-Managements um ihre Kunden gekümmert, wären die Kopien nie so weit in den Markt gekommen.

Grüße, Michl

Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

Hi Ugorr,

nach meiner Kenntnis hat Gibson in Deutschland keine Chance damit durchzukommen. Um Rechtsansprüche hinsichtlich des Designs zu haben muss eine Geschmacksmusteranmeldung erfolgen und zwar BEVOR es öffentlich ist, bzw., sofern die vorherige Veröffentlichung durch den Anmelder selbst erfolgte, max. 6 Monate nach Vorstellung. Das ist somit eindeutig gelaufen.

Gruß, Henry

Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

: Hi Ugorr,
:
: nach meiner Kenntnis hat Gibson in Deutschland keine Chance damit durchzukommen. Um Rechtsansprüche hinsichtlich des Designs zu haben muss eine Geschmacksmusteranmeldung erfolgen und zwar BEVOR es öffentlich ist, bzw., sofern die vorherige Veröffentlichung durch den Anmelder selbst erfolgte, max. 6 Monate nach Vorstellung. Das ist somit eindeutig gelaufen.
:
: Gruß, Henry

Nach Geschmacksmustergesetz, aber nach Markengesetz gilt Zeitrang und die ersten mit der Les-Paul-Form waren sie ja. Ich hab weiter unten noch was dazu geschrieben.
Ich denke ebenfalls das so eine Klage schwierig in D kaum durchzukriegen wäre. Und in USA wird so eine Klage ja auch wegen den "punitive damages" interessant, die es bei und nicht gibt.
Gruß
Ugorr

Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

Hi,

ich find´s einerseits absolut korrekt, wenn Designschutz o.ä. geltend gemacht wird. Für viele Firmen (auch aus anderen Bereichen) ist das schlicht notwendige Planungsgrundlage.
Ich finde es nur etwas merkwüdig, wenn Gibso nach Jahrzehnten der Kopiererei auf einmal auf die Idee komt, dass das nicht ok ist, zumal sie ja den ursprünglichen Schutz offenbar verpennt haben. Noch merkwürdiger finde ich aber, dass sie damit durchkommen, jedenfalls "drüben", hierzulande wäre das höchstwahrscheinlich nicht der Fall. Eine Les Paul wäre ohne Zweifel geschmacksmusterfähig gewesen, nur sind sie halt ein paar Jahre zu spät. Schlechte Verlierer (das sag ich als bekennender Gibson Freund! ;-) )!

Gruß, Henry

Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren



: Nach Geschmacksmustergesetz, aber nach Markengesetz gilt Zeitrang und die ersten mit der Les-Paul-Form waren sie ja. Ich hab weiter unten noch was dazu geschrieben.
: Ich denke ebenfalls das so eine Klage schwierig in D kaum durchzukriegen wäre. Und in USA wird so eine Klage ja auch wegen den "punitive damages" interessant, die es bei und nicht gibt.
: Gruß
: Ugorr

Hi,

ja schon, aber der "Zeitrang" wird eben erst maßgeblich, wenn eine Anmeldung des Geschmacksmusters VOR Veröffentlichung bzw. VOR der 6-Monatsfrist erfolgte. Und das ist eben nun mal nicht geschehen...

Gruß, Henry

Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

: Hi,
:
: ja schon, aber der "Zeitrang" wird eben erst maßgeblich, wenn eine Anmeldung des Geschmacksmusters VOR Veröffentlichung bzw. VOR der 6-Monatsfrist erfolgte. Und das ist eben nun mal nicht geschehen...
:
: Gruß, Henry

Bei Nutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr ist die Eintragung nicht nötig. (§4 alt.2 MarkenG) Aber egal, wir sind uns ja einig das Gibson mit so einer Klage in D entweder gar nicht oder nur sehr schwer durchkommen wird.
Gruß
Ugorr

Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

Hallo!

...die PRS Single Cut eine andere Gitarre als eine Les Paul.

Das sehe ich auch so.

: Was ist z.B. mit der Dreadnaughtform? Stellen wir uns mal vor, Martin hätte da ein Recht drauf.

Phantastischer Gedanke. Endlich würden die anderen Gitarrenbauer mal kreativ arbeiten müssen. Diese vielen Martien-Kopien gehen mir schon lange auf den Zeiger.

Ohnehin würde ich mir etwas mehr gutes Design auf dem Gitarrenmarkt wünschen.


Gruß

Matthias

Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

Hi Matthias,

Ohnehin würde ich mir etwas mehr gutes Design auf dem Gitarrenmarkt wünschen.

Wie könnte ein noch besseres Design als Leos Strat schon aussehen?

Ich bin gespannt... in den letzten 30 Jahren ist da nichts gekommen, was dem das Wasser reichen könnte. Todchic, haptisch sehr ansprechend und ergonomisch durchdacht, bei entsprechender Qualität allen anderen E-Gitarren je nach Geschmack klanglich ebenbürtig bis weit überlegen, fast unzerstörbar, leicht zu reparieren / modifizieren.

Endlich würden die anderen Gitarrenbauer mal kreativ arbeiten müssen.

Das ist Wasser auf die Mühlen von Gibson... und Fender. Ich hoffe, dass sie die Prozesse verlieren, denn sie bauen weder die besten LesPauls noch die besten Strats. das war einmal.


cu, ferdi

Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren


:
: Bei Nutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr ist die Eintragung nicht nötig. ( §4 alt.2 MarkenG ) Aber egal, wir sind uns ja einig das Gibson mit so einer Klage in D entweder gar nicht oder nur sehr schwer durchkommen wird.
: Gruß
: Ugorr

Ok, falsches Forum, aber mich interessiert das schon aus rein beruflichen Gründen, weil ich mit solchen Fragen zwangsläufig immer wieder zu tun habe. ;-)
Meine Interpretation (nicht mehr nicht weniger, bin kein Jurist sondern Ökonom, muss mich aber eben beruflich damit befassen): Was Du schreibst, trifft auf eine Marke zu, nicht aber auf Geschmacksmuster. Der Name "Gibson" oder "Les Paul" wäre als Marke zu schützen (bzw. ist wohl sicher geschützt), aber ein Design entweder als technisches Patent (dann aber mit zusätzlichen Bedingungen, die hier nicht infrage kommen) oder eben am ehesten (in diesem Fall wohl ausschliesslich (hierzulande)) als Geschmacksmuster, was aber eben die Eintragung bedingt - was dann wieder heißen würde, dass die 6 Monatsfrist gilt. Das Urheberrecht käme infrage, wenn Gibson klarmacht, dass es eigentlich ein Kunstwerk ist, aber das führt wohl zu weit ;-)
Gepennt haben´se, die Jungs ;-)

Siehe auch
http://www.geschmacksmustergesetz.de/

Gruß, Henry

Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

Moin.
Mich interessiert es quasi auch beruflich. Studiere Wirtschaftsrecht an der FH Mainz. Markenschutz hört nicht bei der Wortmarke auf, auch die besondere Form und Gestaltung eines Produktes ist durch das MarkenG geschützt(steht in §3 Abs.1 MarkenG). Das Geschmacksmustergesetz schließt das nicht aus, sondern läuft parallel. Man denke tatsächlich an die blaue Nivea-Dose oder eben eine LesPaul. Trägt man Marke und Gebrauchsmuster ein, hat man quasi "doppelten Schutz". So durfte ich in einer Klausur tatsächlich einen Fall lösen, wo die 6Monatsfrist schon abgelaufen war, der Kläger aber noch Schutz aus dem Markenrecht erlangt hatte.
Gruß
Ugorr

Wieder was gelernt...

... hat sich also schon gelohnt. ;-)
Aber warum glaubst Du dann, dass Gibson in der BRD schlechte Karten hätte? IN Verbindung mit § 4 spricht dann doch recht viel FÜR den Schutz der LP-Form, wenn ich die beiden §§ mal so überfliege!?

Gruß, Henry

Re: Wieder was gelernt...

Moin.
Weil man bei Kenntnis einer Kopie abmahnen MUSS. Sonst verliert man seine Rechte bzw. muß diese Kopie dulden. Steht weiter hinten im MarkenG. Imho gibt es da eine Frist von 6 Monaten ab Kenntniserlangung. Sobald die erste Kopie in D in einer Fachzeitschrift oder Werbung auftaucht, hätte Gibson abmahnen müssen. Aus diesem Grund gab es auch viele Abmahnungen von Internetdomains.
Ausserdem sind die Richter hier doch noch "anders drauf" als die im Amiland. Da würde ganz schnell die Frage kommen: "Warum haben sie denn nicht schon längst abgemahnt?"
Interessant sind Urteile über notorisch bekannte Marken( guck mal so bei §10 MarkenG). "Krups"(Stahlbau) ist da mal gegen einen Anwalt gleichen Namens vorgegangen wg. der Domain krups.de und sie haben gewonnen.
Das war jetzt aber alles aus der Hüfte geschossen.
Gruß
Ugorr (schreibe gerade meine Dipl-Arbeit über das Urheberrecht, das auch zu diesem Themenbereich gehört.)

Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

Hallo zusammen

''The guys at Gibson sit there, and they realize that their trademark is the most important thing that they have,''

Wenn man im Kerngeschäft (Gitarrenbau im vorliegenden Fall, würde man jedenfalls annehmen *G*) Boden verliert, muss man sich halt anderweitig Einnahmequellen suchen, und wenn's nur das Fertigmachen der Mitbewerber ist. Ein heutzutage leider verbreitetes Phänomen. Ich habe mal in einer 40-köpfigen Chip- Design- Firma gearbeitet, da hatten wir einen Vollzeitrechtsverdreher, der kümmerte sich ausschliesslich um Patente und wie man die gewinnbringend nutzen könnte.

Wenn 'ne Les Paul wenigstens was Schönes wäre ;-))))))

Gruss: Christoph

Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

Hi Henry,

Gibson ist gerade mit einem Musterprozess hier in Deutschland, erst vor wenigen Jahren, mutig geworden, auch in anderen Ländern und insbesondere USA weiter gegen anderen Mitbewerber zu prozessieren.

Der Rechtsstreit gegen einen anderen japanischen Hersteller hat Gibson jedenfalls gewonnen. Die Begründung war auch eindeutlich NICHT die Verletzung von Patenten, geschützten Gebrauchsmustern oder ähnlichem, sondern der Nachweis, daß deren Instrumente in vielen Details originalgetreue Kopien sind, die alle zusammen dem besseren Verkauf und damit der eigenen Gewinnmaximierung dienten. Den Nachweis konnte Gibson erbringen.
Als Konsequenz stellte dieser Hersteller seine Produktlinie komplett um und ist außerhalb Japans (wo auch heute noch munter weiterkopiert wird) nur noch ein Mauerblümchen.

Daraufhin wurde die Meinung vertreten, daß man folgende Dinge nicht in Tateinheit zusammen verwenden darf: Trapez-Griffbretteinlagen, genauer Schnitt des Cutaway, Form des Schlagbretts, anordung der vier Potis, der Knick in der Mitte am Kopfplattenende (die sogensnnte A...Backe) und vor allem die Stahlstababdeckplatte in der Glockenform, aber auch das Diamondinlay in der Kopfplatte sowie das entsprechende Rautenteil der Les Paul Custom.

Interessant ist, daß die PRS Single Cut keines dieser Designmerkmale und schon gar keine Kombination derselben bietet und Gibson trotzdem einen Prozess gewinnen kann. Würde diese Rechtssprechung konsequent weitergedacht, dürfte ja überhaupt niemand anderes mehr Gitarren oder Bässe bauen - ja dürfte eigentlich auch kein anderer außer Mercedes Benz mehr Autos mit 4 Rädern herstellen ... eine sehr bedenkliche Entwicklung.

Davon ungeachtet ist es natürlich nachvollziehbar, wenn klassische 1:1 Kopien untersagt werden. Heutige Les Paul oder SG Kopien sehen ja deswegen alle mehr oder weniger "schräg" aus.

Viele Grüße

André

Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

HI André,

find ich schon merkwürdig, wenn Gibson nach Jahren stillschweigender Duldung plötzlich dagegen vorgeht - und auch noch Recht bekommt. Wie schon gesagt: Ich find´s absolut sinnig, dass Designs der fraglichen Art geschützt werden können, ist ja eindeutig eine geistige Leistung, aber wie Du schon sagst: Wo soll da die Grenze sein?? Wenn das Single Cut für sich allein schön schützenswert ist, geht das nach meiner Auffassung klar über das Ziel hinaus. Wenn man dann noch die Strat Kopien vom Markt fegt, gibt´s bald nur noch Frühstücksbretter mit Saiten, oder wie? ;-)Diverse japanische Autos kann man dann auch gleich vom MArkt nehmen, die Japaner haben ja ohnehin eine ganz andere Auffassung vom Kopieren - in deren Mentalität ist das als ehrfurchtsvolle Verneigung zu verstehen.

Wer war denn das Opfer seinerzeit? Aria?

Gruß, Henry

Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

Nein, Aria ist ja nur ein sehr kleine Handelsmarke.

Bezüglich Strat-Kopien: Da setzt Fender seine geschützten Markenzeichen und Geschmacksmuster durch. Es gibt sogar eine schöne Broschüre, wo alles genau drinsteht, was man darf und was nicht. Sehr vorbildlich. Aber Gibson geht da ja mit einer ganz anderen Begründung heran. Denn die Durchsetzung von Markenzeichen und Geschmacksmuster hat man ja verschlafen und dann ist so etwas auch nicht mehr durchsetzungsfähig, zumindest hierzulande.

Viele Grüße

André

Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren - mit Bild

Hallo André,

genau, soweit war ich auch und es gibt schon seit ziemlich langer Zeit eigene Modelle für den amerikanischen Markt von Tokai, die haben dann z.B. eine etwas andere Kopfplatte; bei ebay fehlt dann auf den Fotos gerne der entscheidende cm.

Wenn ich mir dann aber die aktuelle Version der Tokai Love Rock für den amerikanischen Markt ansehe, dann bin ich aber doch sehr erstaunt, hier ein Bild:



Die Kopfplatte erinnert mehr an eine Erlewine Chiquita (das ist wirklich nur ein Halbkreis), das Cutaway ist weit von einer Paula, wie wir sie kennen entfernt und die Potiknöpfe sind "verkehrt" herum angeordnet.

Das reicht Gibson nicht?

Viele Grüße

Jochen


Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

Hallo ferdi!

Wie könnte ein noch besseres Design als Leos Strat schon aussehen?

Auch Leo hat nicht sofort die Strat entworfen. Die Tele finde ich vergleichsweise häßlich. Während ich die Les Paul mag, ist die SG schon wieder faszinierend scheußlich. Jeder Kreative hat schließlich gute und schlechte Tage.

Zum Beispiel finde ich Teuffels Gitarren auch nicht übel. Die Coco nicht so, die Birdfish ist dagegen durchaus beeindruckend und die Tesla absolut scharf. Steinbergers Zahnbürsten sind toll. Musicman Axxis, Duesenberg, Parker, selbst von PRS habe ich schon einmal eine gute Gitarre gesehen.

Besser ist sicherlich schwierig. Aber mal was anderes als dauernd Strat und Paula wäre schon schön.

Bei den Bassisten ist die Welt vergleichsweise bunter und interessanter.

Gruß

Matthias

Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

Servus André,

darf man diese Broschüre dann so als "How to make your own Stratocaster Counterfeit" auffassen ? ;-)
Bitte halt Dich dran, nicht daß es dann zu meinem 40sten keine Staufer S-Caster mehr gibt... obwohl inzwischen tendier ich mehr zu ner T-Caster (allerdings mit Rippenspoiler und Armrest) und 2x P90...und das mir als eigentlich stratocaster-addicted mind :-) ...

cu
bluesfreak ;-)


Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren

Hi Bluesfreak,

::""darf man diese Broschüre dann so als "How to make your own Stratocaster Counterfeit" auffassen ? ;-)""::

So ähnlich ist das schon. Es steht zumindest genau drin, was man nicht darf. In Deutschland ist das 7ender Kopfplattendesign nicht patentrechtlich geschützt. Daher ist hierzulande noch eine "Kopie" möglich. In England jedoch wurde ein Prozess gewonnen, da erhielt 7ender die Rechte wieder zugesprochen. Da gilt aber z.Z. nur für England. Da England aber in der EU ist, ist es nur eine Frage der Zeit, bis dieses Recht EU-weit harmonisiert wird und 7ender auch für Deutschland den Schutz des Kopfplattendesigns zurückerhält. Bislang ist es noch nicht soweit. Zumindest haben die Verantwortlichen bei 7ender zugesagt, alle Gitarrenbauer rechtzeitig vor Inkrafttreten zu infomieren, also hoffentlich NACH Deinem 40. ... :-)

Viele Grüße

André