Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren


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Beitrag von Ugorr vom Juni 09. 2004 um 17:48:24:

Als Antwort zu: Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren geschrieben von Henry am Juni 09. 2004 um 14:46:39:

: Hi,
:
: ja schon, aber der "Zeitrang" wird eben erst maßgeblich, wenn eine Anmeldung des Geschmacksmusters VOR Veröffentlichung bzw. VOR der 6-Monatsfrist erfolgte. Und das ist eben nun mal nicht geschehen...
:
: Gruß, Henry

Bei Nutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr ist die Eintragung nicht nötig. (§4 alt.2 MarkenG) Aber egal, wir sind uns ja einig das Gibson mit so einer Klage in D entweder gar nicht oder nur sehr schwer durchkommen wird.
Gruß
Ugorr


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