Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren
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Beitrag von Henry vom Juni 09. 2004 um 14:46:39:
Als Antwort zu: Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren geschrieben von Ugorr am Juni 09. 2004 um 14:34:00:
: Nach Geschmacksmustergesetz, aber nach Markengesetz gilt Zeitrang und die ersten mit der Les-Paul-Form waren sie ja. Ich hab weiter unten noch was dazu geschrieben. : Ich denke ebenfalls das so eine Klage schwierig in D kaum durchzukriegen wäre. Und in USA wird so eine Klage ja auch wegen den "punitive damages" interessant, die es bei und nicht gibt. : Gruß : Ugorr
Hi,
ja schon, aber der "Zeitrang" wird eben erst maßgeblich, wenn eine Anmeldung des Geschmacksmusters VOR Veröffentlichung bzw. VOR der 6-Monatsfrist erfolgte. Und das ist eben nun mal nicht geschehen...
Gruß, Henry
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