Re: Wieder was gelernt...
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Beitrag von Ugorr vom Juni 09. 2004 um 21:34:13:
Als Antwort zu: Wieder was gelernt... geschrieben von Henry am Juni 09. 2004 um 21:22:54:
Moin. Weil man bei Kenntnis einer Kopie abmahnen MUSS. Sonst verliert man seine Rechte bzw. muß diese Kopie dulden. Steht weiter hinten im MarkenG. Imho gibt es da eine Frist von 6 Monaten ab Kenntniserlangung. Sobald die erste Kopie in D in einer Fachzeitschrift oder Werbung auftaucht, hätte Gibson abmahnen müssen. Aus diesem Grund gab es auch viele Abmahnungen von Internetdomains. Ausserdem sind die Richter hier doch noch "anders drauf" als die im Amiland. Da würde ganz schnell die Frage kommen: "Warum haben sie denn nicht schon längst abgemahnt?" Interessant sind Urteile über notorisch bekannte Marken( guck mal so bei §10 MarkenG). "Krups"(Stahlbau) ist da mal gegen einen Anwalt gleichen Namens vorgegangen wg. der Domain krups.de und sie haben gewonnen. Das war jetzt aber alles aus der Hüfte geschossen. Gruß Ugorr (schreibe gerade meine Dipl-Arbeit über das Urheberrecht, das auch zu diesem Themenbereich gehört.)
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