Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren


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Beitrag von Ugorr vom Juni 09. 2004 um 14:34:00:

Als Antwort zu: Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren geschrieben von Henry am Juni 09. 2004 um 14:29:01:

: Hi Ugorr,
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: nach meiner Kenntnis hat Gibson in Deutschland keine Chance damit durchzukommen. Um Rechtsansprüche hinsichtlich des Designs zu haben muss eine Geschmacksmusteranmeldung erfolgen und zwar BEVOR es öffentlich ist, bzw., sofern die vorherige Veröffentlichung durch den Anmelder selbst erfolgte, max. 6 Monate nach Vorstellung. Das ist somit eindeutig gelaufen.
:
: Gruß, Henry

Nach Geschmacksmustergesetz, aber nach Markengesetz gilt Zeitrang und die ersten mit der Les-Paul-Form waren sie ja. Ich hab weiter unten noch was dazu geschrieben.
Ich denke ebenfalls das so eine Klage schwierig in D kaum durchzukriegen wäre. Und in USA wird so eine Klage ja auch wegen den "punitive damages" interessant, die es bei und nicht gibt.
Gruß
Ugorr



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