Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren
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Beitrag von Henry vom Juni 09. 2004 um 19:55:45:
Als Antwort zu: Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren geschrieben von Ugorr am Juni 09. 2004 um 17:48:24:
: : Bei Nutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr ist die Eintragung nicht nötig. ( §4 alt.2 MarkenG ) Aber egal, wir sind uns ja einig das Gibson mit so einer Klage in D entweder gar nicht oder nur sehr schwer durchkommen wird. : Gruß : Ugorr
Ok, falsches Forum, aber mich interessiert das schon aus rein beruflichen Gründen, weil ich mit solchen Fragen zwangsläufig immer wieder zu tun habe. ;-) Meine Interpretation (nicht mehr nicht weniger, bin kein Jurist sondern Ökonom, muss mich aber eben beruflich damit befassen): Was Du schreibst, trifft auf eine Marke zu, nicht aber auf Geschmacksmuster. Der Name "Gibson" oder "Les Paul" wäre als Marke zu schützen (bzw. ist wohl sicher geschützt), aber ein Design entweder als technisches Patent (dann aber mit zusätzlichen Bedingungen, die hier nicht infrage kommen) oder eben am ehesten (in diesem Fall wohl ausschliesslich (hierzulande)) als Geschmacksmuster, was aber eben die Eintragung bedingt - was dann wieder heißen würde, dass die 6 Monatsfrist gilt. Das Urheberrecht käme infrage, wenn Gibson klarmacht, dass es eigentlich ein Kunstwerk ist, aber das führt wohl zu weit ;-) Gepennt haben´se, die Jungs ;-)
Siehe auch http://www.geschmacksmustergesetz.de/
Gruß, Henry
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