Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren


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Beitrag von Ugorr vom Juni 09. 2004 um 21:07:24:

Als Antwort zu: Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren geschrieben von Henry am Juni 09. 2004 um 19:55:45:

Moin.
Mich interessiert es quasi auch beruflich. Studiere Wirtschaftsrecht an der FH Mainz. Markenschutz hört nicht bei der Wortmarke auf, auch die besondere Form und Gestaltung eines Produktes ist durch das MarkenG geschützt(steht in §3 Abs.1 MarkenG). Das Geschmacksmustergesetz schließt das nicht aus, sondern läuft parallel. Man denke tatsächlich an die blaue Nivea-Dose oder eben eine LesPaul. Trägt man Marke und Gebrauchsmuster ein, hat man quasi "doppelten Schutz". So durfte ich in einer Klausur tatsächlich einen Fall lösen, wo die 6Monatsfrist schon abgelaufen war, der Kläger aber noch Schutz aus dem Markenrecht erlangt hatte.
Gruß
Ugorr



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