Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren
[ verfasste Antworten ] [ Thread-Anfang ] [ Aussensaiter-Forum ]
Beitrag von Ugorr vom Juni 09. 2004 um 13:17:35:
Als Antwort zu: Re: Gibson vs. Tokai - ein neues Verfahren geschrieben von Jochen am Juni 09. 2004 um 12:06:20:
Hi : : also ich frage mal anders, weil mich in erster Linie interessiert, ob hier überhaupt etwas existiert, woran man ein Recht haben kann/darf/soll. Meiner Meinung nach ist z.B. die PRS Single Cut eine andere Gitarre als eine Les Paul.
Man kann sich die Form, Farbe, Hörzeichen usw eines Produktes schützen lassen. Entweder durch Eintragung, Verkehrsgeltung durch Benutzung innerhalb der beteiligten Verkehrskreise(Nivea=blaue, runde Dose) oder notorische Bekanntheit(Tempo=Papiertaschentuch). Bei der PRS-Klage ging es imho auch nur um die Korpusform und nicht um die ganze Gitarre. Ich persönlich bin aber auch eher Deiner Meinung.
: Was ist z.B. mit der Dreadnaughtform? Stellen wir uns mal vor, Martin hätte da ein Recht drauf.
mMn hätte Martin sich die Form schützen können, da sie das versäumt haben, haben sie wohl Pech gehabt. : Die Aussage, daß alle Geigen doch irgendwie Kopien von Stradivaris seinen hat doch auch was, oder?
Stradivari war vielleicht der Beste, aber nicht der erste Geigenbauer, der Zeitrang ist hier wichtig. Und Unterscheidungfähigkeit ist bei einer Marke ebenfalls wichtig. Geigen sehen doch eh alle gleich aus ;)
Ich glaube Gibson hätte mit ihrer Klage einen weit schwereren Stand in D als in den USA. Aber leider hab ich US-Recht nur in den Basics kennengelernt. Das oben gesagte bezieht sich auf das MarkenG. Und da sich ja noch Juristen hier rumtreiben: berichtig mich bitte. Gruß Ugorr
verfasste Antworten:
Dieser Beitrag ist älter als 3 Monate und kann nicht mehr beantwortet werden.
|