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Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip

Also,

ich bräuchte mal einen Verhaltenstip von einem der Juristen unter euch.

Ganz kurz die Vorgeschichte; Akku für Handy für 5 EUR gekauft, statt 260 hat er nur eine Standby-Zeit von 48 St. Das habe ich per Email 3x reklamiert, ohne eine Antwort zu erhalten,. Die letzte mail enthielt eine Frist, nach der ich eine negative Bewertung und so. Habe ich gemacht. Dann kam eine negative Bewertung vom Verkäufer:

Kann nicht AGB gelesen und auf Emailantwort warten! >>> Nicht zu empfehlen!

Darauf ich wieder eine mail: Die sollen mir einen Vorschlag machen, wie wir das Akku-Problem lösen, sonst Rechtsanwalt. Daraufhin kam folgende mail:

Abmahnung wegen gewerbeschädigender Äußerungen; Kreditgefährdung und Rufschädigung gegenüber der Firma H...im eBay-Bewertungsforum

Sehr geehrter Herr Abend,

zunächst dürfen wir uns dafür bedanken, dass sie Waren im Hause www.... erworben haben. Allem Anschein nach waren Sie mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden, obwohl wir uns stets bemühen, unsere Kunden zufrieden zu stellen.

Wie wir am 18.08.05 feststellen mussten, haben Sie eine Negativbewertung im Bewertungsforum von ebay Deutschland unter der URL

[...]

abgegeben, die wir in der Sache nicht für berechtigt halten.

Unter der angegebenen URL äußerten Sie folgendes:

Akku nicht o.k., auf 3 mails hin nicht gemeldet. Nie wieder.

Angesichts der hohen Zahl der Positivbewertungen von derzeit ca. 99,0 % für unser Haus fällt diese Bewertung völlig aus dem Rahmen und ist angesichts der Bedeutung und der Funktion dieses Bewertungssystems geeignet, unseren künftigen Absatz bei www.eBay.de erheblich zu beeinträchtigen.

Ihre Meinungsäußerung, die sich als Werturteil deutlich an der Grenze zur unwahren Tatsachenbehauptung bewegt, stellt sich im Kontext der Negativbewertung rechtlich als Schmähkritik dar, die sowohl eine Ruf- und Kreditschädigung nach § 824 BGB darstellt, als auch einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am Unternehmen nach §§ 1004 Abs.1, 823 Abs.1 BGB analog darstellt, für den Sie als Störer verantwortlich sind.

Zwar muss berechtigte und konstruktive Kritik grundsätzlich hinnehmen, wer sich im Wirtschaftsleben bewegt. Dazu sind wir auch in jeder Hinsicht bereit. Wie aus dem Kontext der Äußerung aber hervorgeht, geht es Ihnen jedoch nicht um eine sachliche Auseinandersetzung, sondern um eine Diffamierung unseres Hauses, die keine sachlich vertretbare Grundlage mehr hat. Dies gilt umso mehr als in der Presse über Betrugshandlungen bei ebay Deutschland berichtet wurde und mehr zum Gegenstand haben. Da wir unser Unternehmen seriös betreiben, haben wir mit derartigem Geschäftsgebaren nichts gemein.

Soweit wir daher durch Ihre Negativbewertung aufgefordert werden sollen, unsere Praxis zu ändern, hätte ein Hinweis an die Geschäftsführung gereicht, während auf diese Art offensichtlich öffentlicher Druck ausgeübt werden soll, der uns gleichzeitig als unseriösen Anbieter darstellen soll. Das eBay – Bewertungsforum ist aber für „Stimmungsmache“ nicht geeignet und nicht vorgesehen.

Wir unterhalten überdies einen E-Mail-Service für Beschwerden und Anliegen unserer Kunden, für deren Anregungen wir stets offen sind. Die uns offen stehende Antwortmöglichkeit im eBay – Bewertungsforum ist nicht ausreichend, die von Ihnen geäußerte Schmähkritik zu kompensieren.   

Wegen der genannten rechtswidrigen Äußerungen fordern wir Sie daher auf, die unsachliche Äußerung nach den Bestimmungen von www.ebay.de http://pages.ebay.de/help/policies/feedback-removal.html innerhalb der nachstehend genannten Frist zurück zu nehmen. Nähere Information zur Entfernung der Bewertung in beiderseitigem Einvernehmen finden Sie hier: http://pages.ebay.de/help/feedback/index.html.

Sollten Sie sich mit einvernehmlicher Entfernung der Bewertung nicht einverstanden  erklären, sehen wir uns zum Zwecke der Wahrung des guten Rufes unseres Hauses leider gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, der die Entfernung dieser Bewertung gerichtlich erzwingen wird. Zur Vermeidung von Kostennachteilen sollten Sie daher einer Entfernung der Bewertung in einem Interesse zustimmen.

Zur Vermeidung rechtlicher Schritte geben wir Ihnen Gelegenheit die geforderte Erklärung gegenüber eBay spätestens bis zum

24. August 2005

hier ebenfalls eingehend, abzugeben. Die Vorab - Übersendung per Email wahrt die Frist und die zusätzlichen anfallen Kosten. Sofern Sie sich mit einer einvernehmlichen Entfernung der Negativbewertung einverstanden erklären, entstehen Ihnen durch diese Abmahnung keine weiteren Kosten, da auch wir kein Interesse daran haben Auseinandersetzungen mit unseren Kunden gerichtlich auszutragen.



Kurze Frage: Wie soll ich da reagieren? Habe ich überhaupt etwas zu befürchten? Es geht ja nur um 5 EUR, aber diese Frechheit will ich nicht durchgehen lassen. Meine Idee war, das er mir den Preis für den Akku zurücküberweisen und sich entschuldigen soll; dann würde ich die Bewertung zurücknehmen. Gute Idee?

Vielen Dank für eure Tips!

Bestes,

MAddin

Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip

Hy Martin,

generell halte ich Telefonate besser denn Emails - zumindest in der jetzigen Situation.
Also: anrufen, denen den Sachverhalt erklären, also daß sie quasi gelogen haben, Du nachweislich 3 Emails (Datum + Uhrzeit + Empfänger, falls nicht über das Ebay-Nachrichtensystem versandt, denn dort werden die mittlerweile ja gespeichert!) zu denen geschickt hast, die nada reagiert haben, und Du dann wegen der unwahren Behauptung hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Akkus (Webseite der beendeten Auktion mit der zu hohen Leistungsfähigkeit unbedingt abspeichern !!!) von Deinem Recht einer negativen Bewertung Gebrauch gemacht hast.

Dann, daß die keinerlei Recht auf eine Negativbewertung hatten, da Du vorschriftsmäßig vorgingst.

Ab da hast Du dann zumindest Deinem Gegenüber am Telefon (Namen und "Position" in der dortigen Firma geben lassen!) klargemacht, daß Du den Fakten nach im Recht bist.

Am besten läßt Du Dir direkt den Cheffe oder seinen Stellvertreter geben, denn die haben ja letztendlich die Entscheidungsgewalt und sagen "Ja" oder "Nein".

Nach Lage der Dinge glaube ich nicht, daß er seine Negativbewertung zurücknimmt, ohne daß Du Deine nicht im Gegenzug zurücknimmst.
Soweit ich weiß, ist das tatsächlich nur mit gegenseitigem Einverständnis möglich. Selbst wenn Du ihm eine positive gegeben hättest und er Dir eine negative, so würden dennoch beide, also auch die positive, annulliert werden.

Eine einseitige Annullierung dürfte demnach nicht gehen - höchstens wohl manuell über die Ebay-Programmierer, und bis die mal selbst Hand anlegen und das nicht wie immer über ihr automatisches "Annulierungs-Script" erledigen lassen, da müßte tatsächlich eine gerichtliche Entscheidung bei Ebay reinflattern.

Wie gesagt, der Emailkram ist viel zu langwierig, und den Ärger wegen 5 Euro mit Anwälten herumzuhantieren ist es auch nicht wert - auch nicht der Grund zu wissen, daß man ja im Recht ist.

Persönlicher ist es anzurufen, denn dann haben sie es mit einem "Menschen" zu tun, und nicht nur mit einer Emailadresse, und schon agieren sie freundlicher.

Und dann einfach mal abwarten, wie Dein Gegenüber so reagiert, und wie ihr euch einigt. Wenn die kulant sind, und ihr beide die Negativbewertungen herausnehmen laßt, dann schenken sie Dir vielleicht noch 5 Akkus dazu, als Entschädigung, weil sie ja wissen, daß das mit der Leistungsfähigkeit, wie in ihren Auktionen drinstehend, nicht stimmt :-)) Dann hast Du zwar immer noch keinen hochleistungsfähigen, aber weitere in Reserve, die Du einfach vollgeladen mit Dir führen und bei Bedarf auswechseln kannst :-))

Bevor Du aber künftig Negativbewertungen gibst, solltest Du nicht nur den Emailweg ausgeschöpft haben, sondern wirklich immer versuchen, denjenigen an's Telefon zu kriegen.
Wenn auch das mehrmals nicht gelingt, dann negativ bewerten.

So, das mal so aus dem hohlen Bauch geschrieben, den Anderen fällt sicher noch was Besseres ein.

Liebe Grüße,
Jacqueline


Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip

Hallo,
Deine Bewertung bei eBay ist auf jeden Fall durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Der Text Deines Gegners ist lächerlich und als Bluff anzusehen, da eine Tatsachenbehauptung (das sollte sie dann aber auch sein) nie als Rufschädigung durchgeht. Wenn Du Lust am Zanken hast, würde ich an Deiner Stelle Anzeige wegen Nötigung (Drohung mit empfindlichem Übel aus niederen Beweggründen, passt hier wohl ganz gut) stellen. Das hat für Dich keine weiteren Folgen, muss von Amts wegen verfolgt werden und wird im schlechtesten Fall einfach eingestellt.
Viel Glück !


Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip

moin martin,

: Kurze Frage: Wie soll ich da reagieren? Habe ich überhaupt etwas zu befürchten? Es geht ja nur um 5 EUR,

wenn ich so'n schreiben lese, krieg ich magengeschwüre.

es geht durchaus nicht nur um die 5 euro. wenn die richtig fies sind, machen die schadenersatzforderungen wegen geschäftsschädigender äußerungen etc. auf. damit können die mal locker den streitwert und die anwaltskosten künstlich aufblasen. (oft genug werden auch deals zwischen kläger und anwalt gemacht, und man teilt sich die erstrittene summe.)

ich würde die sache durchaus ernstnehmen. (ich hab nämlich ein ganz ähnliches, groteskes spielchen gerade durch - gottseidank gewonnen - allerdings unter einsatz von viel nerven und zeit.)

du würdest bei der sachlage (und bei den entsprechenden beweisen, die du ja hoffentlich sammelst) sicherlich recht kriegen - aber bis dahin ist das ein nervenaufreibender und teurer weg. insofern kann ich mich nur jacqui anschließen: du solltest versuchen, die sache nicht künstlich eskalieren zu lassen.

gruß falk



Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip

: Das ist ja oberfrech!
:
: An Deiner Stelle würd ich die Sache, bzw. die mail an Ebay weiterleiten!
:
: Solch eine Vorgehensweise von einem Unternehmen ist höchst zwiespältig! Und gehört geandet.
:
: Gruß
: Wonder




Hy Wonder,

falls es sich bei besagtem Händler um einen richtigen Großhändler handeln sollte, dann war es sicherlich keine böse Absicht - denn die haben derart viele Auktionen gleichzeitig am Laufen - manche Hunderte, manche gar Tausende -, so daß die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut, und eine wahre Emailflut tagtäglich hereinrauscht, die schwerlich bearbeitet werden kann.

Hunderte von Ebay'ern, die bei denen was ersteigert haben, meistens mehrere Sachen gleichzeitig, und dann auch noch die Zuordnung stattfinden muß, wer wie wo was wann, Kontoeingänge sichten / Abgleich, etc. pp. - und richtig gepackt werden muß das Ganze dann auch noch, richtige Adresse auf's richtige Paket, und den ganzen Vorgang als abgeschlossen (bis auf die Bewertungen meistens) abhaken.

Ich weiß zwar nicht, was das für ein Händler ist, aber zumindest könnte das ja in diesem Falle genauso sein.
Nicht jeder Händler hat 2 Dutzend Leute unter sich, bei denen jeder für nur einen Bereich der Abwicklung zuständig ist. Meistens müssen die Leute multitaskingfähig sein, und bei der Masse an Auktionen kann das stressig und verwirrend sein, und zu Fehlern führen.

Die Mailauszüge dieses Händlers lesen sich sehr stark nach Standardmail, also copy/paste, und wupp raus.
Die Person, die die Mail an Martin schickte, wußte bestimmt noch nicht mal was über den Vorgang an sich, sondern hat einfach so agiert, wie sie's in dem Fall immer tut.

Die Person, die Martin's 3 Emails erhalten hat, dürfte eine andere gewesen sein - und selbst wenn's dieselbe Person war, dann sind die Mails halt bei ihr untergegangen vor lauter anderen Emails wie automatische Beendigungsemails etc. pp.

Nicht falsch verstehen:
Ich nehme nicht jeden Händler in Ebay in Schutz, kann aber bei der Flut an Auktionen durchaus verstehen, daß Fehler gemacht werden.
Bei Händlern, die das Ganze noch wuppen können, aber solche Falschangaben absichtlich machen, muß ich das freilich unterstreichen.

Viele Grüße,
Jacqueline


Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip

servus martin,

kurz & knapp -> bevor du eine negative bewertung abgibst - egal aus welchen gründen - ist der weg immer via eBay.

alle beschwerden -> z.b. geld bezahlt/ware nicht da, qualität enspricht nicht der beschreinbung, keine emailamtworten zum x-ten mal etc..gehen gründzätlich zum eBay ! dafür gibt´s ein portal.

dann ermahnt eBay den z.b. verkäufer. sollte es nicht früchten, bekommst du vom eBay grünes licht um eine negative bewertung setzen zu können. und wo mit ?

mit recht !

liebe grüsse - emil

Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip


Hallo Jacqueline,

Wenn ich so eine Mail lese, stellen sich mir meine Nackenhaare!
Der Inhalt der mail ist ja wohl alles andere als Seriös.
Und da ich ein Rechtsliebender Mensch bin, würd ich dem Versender der Mail gern eins auf die Finger geben!

Wie schon erwähnt...
Meine erste tat wäre die mail an Ebay weiterzuleiten.
Solch unseriösen Geschäftemachern gehört das Handwerk gelegt!

Wie heißt es doch so schön... "Der Ton macht die Musik"

Würde mich freundlich jemand drauf hinweisen, dass etwas falsch gelaufen ist, bzw. mich Bitten diesbezüglich meine Bewertung zurückzunehmen, mit Ersatz der mangelhaften Ware, würd ich sofort mit mir reden lassen.
Doch auf diese Weise... Zeig ich gern meine Krallen.

Ich drück Martin Abend alle Daumen.

Gruß Wonder


Ps: Eigentlich sollte man nichts aus einer Emotion rausschreiben.
Konnte es mir aber nicht verkneifen... Sorry


Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip

Huhu,

Von der Rechtslage her kenne ich da natuerlich auch gar nix, und wenn das ein Privatmensch waere, dann waere das ja auch noch mal was anderes***. aber wer sich als Gewerbetreibender gibt, der muss sich auch selber darum kuemmern, dass er sich gut darstellt. Und das hat er hier nicht.

Deswegen finde ich diesen Satz: Meine Idee war, das er mir den Preis für den Akku zurücküberweisen und sich entschuldigen soll; dann würde ich die Bewertung zurücknehmen. Gute Idee?
ueberhaupt keine gute Idee, im Gegentum. Das ist ja so was wie einen Ablassbrief zu verkaufen. Die negativen Bewertungen gibt es doch, um andere eBayer vor aehnlichen Erfahrungen zu bewahren!

(***Ich hatte das mal, dass sowohl meine als auch des anderen eMail Adresse nicht funzte - da haben wir uns dann beide boese Bewertungen gegeben. Nachdem wir das aufgeklaert haben, habe ich danna auf meinem Webserver eine Seite eingerichtet, auf der ich den Sachverhalt erklaert habe. Wir haben dann jeweils den Link zu der Seite zu der Bewertung getippt (denn man kann die ja kommentieren) und dann war gut. (Naja, das war der Plan - weil ich so schusselig bin, habe ich ihn reingewaschen, den teil fuer meine Saeuberung aber verdaddelt - was solls, leute haben seither trotzdem froehlich mit mir gehandelt))

Mich wundert jedenfalls, dass der Kerl es wagt so einen Muell zu schustern. Ich wuerde die Mail auf jeden Fall mal an eBaeh weiterleiten, mit der Frage um Kommentar!

gut Ton!
ullli

Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip

Tach Wonder!

: Wenn ich so eine Mail lese, stellen sich mir meine Nackenhaare!
: Der Inhalt der mail ist ja wohl alles andere als Seriös.
: Und da ich ein Rechtsliebender Mensch bin, würd ich dem Versender der Mail gern eins auf die Finger geben!

Du verwechselst hier ein wenig rechts- mit gerechtigkeitsliebend (wobei, entgegen manch landläufiger Meinung, das eine mit dem anderen seehr viel zu tun hat).

: Wie schon erwähnt...
: Meine erste tat wäre die mail an Ebay weiterzuleiten.
: Solch unseriösen Geschäftemachern gehört das Handwerk gelegt!

Eine solche Mail mit unseriösen Geschäftspraktiken gleichzustellen ist allerdings ungerecht - es sei denn, das ganze passiert kalkuliert.

: Wie heißt es doch so schön... "Der Ton macht die Musik"

Der Schrieb ist nämlich in klassischem Anwaltsjargon abgefasst. Jeder Anwalt weiss, wie man darauf zu reagieren hat, nämlich gelassen und mit einer Antwort im selben Stil. Sachlage aus eigener Sicht schildern und Phrasen wie "völliges Unverständnis", selbst gerichtliche Schritte andeuten und vor allem die Hoffnung auf einvernehmliche Lösung.

: Würde mich freundlich jemand drauf hinweisen, dass etwas falsch gelaufen ist, bzw. mich Bitten diesbezüglich meine Bewertung zurückzunehmen, mit Ersatz der mangelhaften Ware, würd ich sofort mit mir reden lassen.
: Doch auf diese Weise... Zeig ich gern meine Krallen.

Wie gesagt - für einen Anwalt ist das ein freundlicher Hinweis, einen Privatmenschen schreckt sowas ab. Vielleicht haben die auf diese Weise auch die Rate von 99% bei positiven Bewertungen erreicht, weil die meisten dann gekniffen haben, vielleicht war das aber auch der allererste Fehler ihrerseits. Wahrheit wie immer wahrscheinlich in der Mitte irgendwo.

JacQuis Tip mit dem Anruf ist gut - den Menschen verlangen, der die Mail unterzeichnet hat und die Sachlage schildern, Unverständnis über die Reaktion bzw. die Form Privatkäufern gegenüber äussern und (anfangs) auf gütliche Einigung, also Umtausch bzw. Rücknahme, hinweisen (wenn die dumm werden, natürlich nicht mehr ganz so freundlich bleiben, aber nicht beleidigend). Meistens klappt das bestens. "Wir werden das überprüfen". Wenn du dann noch eine Mail gleichen Inhalts hinterherschickst (und das auch ankündigst), dürftest du bei einem seriösen Unternehmen auch schnell eine Antwort kriegen.

Mal was ganz anderes - Martin: Was stand den in den AGB, die du angeblich nicht lesen kannst?

Nos vemos en infierno, Pepe

Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip

Tach Maddin!


So, dein Posting nach der Antwort an Wonder nochmal durchgelesen (die nichtsdestotrotz weiterhin gültig ist) und da ist mir eins aufgefallen:

: Kann nicht AGB gelesen und auf Emailantwort warten! >>> Nicht zu empfehlen!

: "Sehr geehrter Herr Abend,
(snip)

: Wir unterhalten überdies einen E-Mail-Service für Beschwerden und Anliegen unserer Kunden, für deren Anregungen wir stets offen sind. Die uns offen stehende Antwortmöglichkeit im eBay – Bewertungsforum ist nicht ausreichend, die von Ihnen geäußerte Schmähkritik zu kompensieren.

Naja, offensichtlich ist dieser E-Mail-Service kein taugliches Instrument - es sei denn, du hast innerhalb von 18 Stunden drei E-Mails losgeschickt und dann sofort im Bewertungsforum geschrieben, aber davon gehe ich nicht aus.

Wie gesagt, anrufen, diesen Punkt nochmals betonen, und das gleiche noch einmal in einer E-Mail wiederholen, und sich vorbehalten, den Vorgang E-Bay zu melden. Wenn die seriös sind, untersuchen die das und einigen sich mit dir, wenn nicht, fahren die wahrscheinlich noch dickeres Geschütz auf. Einschüchterung halt. In dem Fall an die Verbraucherzentrale wenden, die stellen auch Anwälte.

Nos vemos en infierno, Pepe

Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip

: Eine solche Mail mit unseriösen Geschäftspraktiken gleichzustellen ist allerdings ungerecht - es sei denn, das ganze passiert kalkuliert.


Sag ich doch.


: Der Schrieb ist nämlich in klassischem Anwaltsjargon abgefasst.


Sag ich doch auch ;-Þ
08/15-Copy/Paste-Mail.

Aber wenigstens Pepe wird Wonder das hoffentlich glauben ;-Þ ;-))

Ist eben typisch quasi "Großhändler", die Verfahrensweise von Martin's Ebaypartner da.
Also einen Gang zurückschalten, telefonisch klären und gucken, ob's aus dem ganzen kurzen Ärger evtl. noch ein "Sahnehäubchen" positiver Natur seitens des Händlers geben wird.

Immer positiv denken.

Beim Telefonat aber unbedingt - aber freundlich - eine Rechtfertigung für die total falsch angegebene mögliche Betriebszeit des Akkus verlangen!

Der Hinweis auf die AGB des Händlers - damit meint er evtl. irgendeinen Passus, in dem drinsteht, daß man mit ihnen jederzeit reden kann, und das vor Abgabe einer negativen Bewertung bitte bedenken solle, und daß bei ungerechtfertigten negativen Bewertungen ggf. der Anwalt eingeschaltet wird, um notfalls gerichtlich diese (vermeintlich) ungerechtfertigte negative Bewertung (einseitig) löschen zu lassen.

Zumindest haben viele der Großhändler in Ebay mittlerweile in ihren AGB oder zumindest in ihren Artikelbeschreibungen derlei oder recht ähnliche Passi.

Übrigens hast Du laut - BGB ? - als Käufer u.a. bei Mangel der Ware die Möglichkeit der Wandlung, Ersatzlieferung (Lieferung einer mangelfreien Ware), Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) - Du kannst also eine Ware verlangen, die der Artikelbeschreibung entspricht, oder, falls nicht vorhanden, eine gleichwertige / ähnliche, insofern das im Bereich des Möglichen liegt (bei Unikaten geht sowas ja meistens nicht, aber bei einem normalen Akku...).

Sollte das alles nicht funzen, hast Du das Recht auf Rücktritt. Ihr gewährt euch beiden die "gegenseitig empfangenen Leistungen zurück" - Du Dein Geld (abzgl. Versandkosten oftmals, aber nicht immer) - und er seine Ware - wobei Du bei Artikeln unter 40 Euro die Kosten für den Versand zurück zu ihm aus eigener Tasche bezahlen mußt.

Der Verkäufer trägt - laut den meisten gängigen und rechtlich abgesicherten AGB, die ich bisher kenne - erst ab einem Warenwert von 40 Euro die Rücksendekosten.

Manche schließen sogar einen Umtausch / Widerruf bei Waren unter 40 Euro aus. Ob das rechtlich so in Ordnung ist, entzieht sich meiner Kenntnis - auswendig kann ich das BGB nicht ;-))

Ein Recht auf Minderung des an Dich zurückzuzahlenden Betrages bei schlechterem Zustand der Ware als zu dem Zeitpunkt, als sie bei Dir eintraf, bleibt dem Verkäufer auch vorbehalten, allerdings liegt dann wohl auch bei ihm die Beweislast bzgl. der Minderung, insofern die Verschlechterung des Gegenstandes nicht aus einem Mangel herauswuchs, der bereits dem Artikel innewohnte, bevor er an Dich versandt wurde, denn da zieht der Verkäufer auf jeden Fall den Kürzeren.

Bei Verschlechterung aufgrund unsachgemäßer Behandlung Deinerseits und Abnutzungen etc. säh's dann für den Käufer schlechter aus bzgl. voller Kaufpreis-Rückerstattung - es gibt da aber auch Ausnahmefälle (würde jetzt aber alles zu weit führen, geht ja immerhin nur um einen Akku ;-))

Das ist zumindest mein momentaner rechtlicher Wissensstand.

Viele Grüße,
Jacqueline


Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip

Martin,

mach dir nicht zu viel Sorgen. Hast du die angegebenen Absätze mal nachgeschlagen? Lass dir gesagt sein, dass dies eine recht schmierige (billige) Drohung des Händlers ist. Nach dem geltenden Schuldrecht, bist du ganz klar im Vorteil. Wenn der Akku tatsachlich nicht das Leistet, was versprochen wurde und davon gehe ich jetzt einfach mal aus..

Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip

Hallo Martin,

dieses mail ist ein Witz. Die meisten Leute lassen sich ja durch solche mails einschüchtern. Aber trotzdam mußt du darauf reagieren.

Also ich würde folgendes machen:

1. ebay über diese Vorgangsweise informieren.

2. Da dieser Schrieb offensichtlich von einem Anwalt verfasst wurde, Rate ich dir ebenfalls, daß ein/dein Anwalt darauf antworten sollte.
(Hoffe du bist Rechtsschutzversichert)

Grüße, indy

Re: Ebay-Hהndler droht mir; brהuchte mal einen Tip

Hi,

erstmal allen vielen Dank. Ich denke mittlerweile auch, dass das viel heisse Luft ist, und will das auch nicht eskalieren lassen. Da Zeit kostbar ist, muss ich mir meine Feinde gut wählen :)

brigens, ich hätte sie ja gerne angerufen und habe sogar die Daten der Fa. bei ebay abgefragt, aber sie haben nur eine Fax-Nr.angegeben.

Ich werde ihnen schreiben, dass sie mich anrufen sollen, um das aus der Welt zu schaffen.

Ich bin nicht Rechtschutzversichert und eine Anwältin zählt sein kurzem auch nicht mehr zu meine Freunden (aber das ist eine GANZ andere Geschichte...)

Aber danke nochmal. Schaun mer mal, was sie sagen.

Bestes,

MAddin

Re: Ebay-Hהndler droht mir; brהuchte mal einen Tip

: brigens, ich hätte sie ja gerne angerufen und habe sogar die Daten der Fa. bei ebay abgefragt, aber sie haben nur eine Fax-Nr.angegeben.


Hy Martin,
wenn Du den Namen der Firma und/oder Inhaber hast inkl. Anschrift - wird Dir ja nach Auktionsende zugemailt - dann such doch ebendiese Firma/Person unter www.das-telefonbuch.de.

Da Du die Faxnummer hast, könntest Du ansonsten mal ausprobieren, ob Du nicht durch Ersetzen der letzten einen oder zwei Ziffern an die Tel rankommst.
Angenommen, die Faxnummer ist 01234/5678901, dann würde ich es mal unter der 5678900 probieren. Du weißt sicherlich, wie ich's meine.

Weitere Möglichkeit:
Falls der Händler keine Mailadresse bei einem Freemailanbieter, sondern bei einer richtigen Domain hat - z.B. handel@irgendeinedomainblabla.de - dann geh doch dann mal auf die Domain - in diesem Fall wäre es irgendeinedomainblabla.de - und such da nach dem Impressum.

Oder zur DENIC unter www.denic.de und dort den Domainnamen, insofern eine DE-Domain, eingeben, und schon hast Du den richtigen Ansprechpartner.

Sollte es eine COM- oder anderweitige Domain sein, dann mail mir sie. Ich kann für Dich nachsehen, auf wen die registriert ist.

Ich würde da jetzt ehrlich gesagt nicht so auf trotzig machen und sagen: "Ich hab' keine Tel von denen, dann sollen gefälligst die mich anrufen!" - einfach mal auf obigem Wege versuchen, und falls Du auch dann partout keine Tel herausfindest, dann mailen und freundlich verlangen, Dich anzurufen, da Du an keine Tel von denen rankämest.

Oder hat der Händler eine "MICH"-Seite bei Ebay, auf der das stehen könnte ? Usw.

Falls alle Stricke reißen, dann schick' mir ein DOC mit dem, was Du dem Händler mitteilen willst, und ich schick's per Fax in Deinem Auftrag an ihn raus.

Viele Grüße und eine schöne Woche noch :-)
Jacqueline


Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip

Hallo zusammen,

also ich kann Maddin nicht helfen was diese E-Mail betrifft, hoffe aber dass er er aus dieser Sache mit erhobenem Haupt rauskommt...

: (Hoffe du bist Rechtsschutzversichert)

Überlege seit längerem mir so´n Schutz angedeihen zu lassen. Sollte sowohl ´n Verkehrsrechtsschutz (also ich mein da jetzt nur PKW etc.*gg*) sein, als auch sonstige Ärgerlichkeiten abdecken (siehe Maddins Angelegenheit).

Könnt ihr da was empfehlen?
(Bei so Beratern fühle ich mich irgendwie immer vera*****. Die wollen doch eh nur die Produkte, die sie auch vertreten, verkaufen...)

Gruß,
Belzeschutz



Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip

Hallo,


einen Tipp welche Versicherung die beste/günstigste ist kann ich dir leider nicht geben, da ich in Österreich lebe. Es hängt auch davon ab, ob zu Selbständig,Angestellter,Student,usw. bist. Es gibt aber Versicherungsmakler, den Bestbieter für deine speziellen Bedürfnisse heraussuchen können.


Als Beispiel habe ich dir mal die Leistungen meiner Rechtsschutzversicherung aufgelistet.


Versicherungssumme ist ca. 32000.- Euro mit Wertanpassung und ohne Selbstbehalt.

Die beinhaltet folgendes:

Fahrzeug-Rechtschutz -> gilt für alle Landfahrzeuge + Anhänger die auf Familienmitglieder zugelassen sind

Lenker-Rechtschutz ->gilt für das Lenken von fremden Landfahrzeugen

Schadenersatz- und Strafrechtschutz für den Privat und Berufsbereich

Arbeitsgericht-Rechtschutz -> falls es wickel mit der Firma gibt

Sozialversicherungs Rechtschutz

Beratungs-Rechtschutz

Allgemeiner Vertrags-Rechtschutz

Grundstückseigentum und Mieten- Rechtschutz

Rechtschutz für Erb und Familienrecht.

Grüße, indy

Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip

Hi Indy,

danke für die Info!
Und was kostet solch umfangreicher Schutz im Jahr?

Gruß,
Belzebub

PS:
Diese Versicherungsmakler vermitteln einem aber auch nur eine jener Rechtsschütze (oder sind heißt das jetzt "Rechtsrelais"), deren Unternehmen sie vertreten, und wo sie die vermeintlich höchste Provision bekommen.
Meine Erfahrung: "Mach Dich selber schlau, bekommste viel für mau!"

Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip

Guten Tach,

also: Ich würde da garnichts machen. Ich würde die 5 Euro als Lehrgeld verbuchen und mich weiterhin meiner Ruhe erfreuen.

Es ist schlichtweg Unfug wegen 5 Euro so einen Terz zu veranstalten. Da die Sache jetzt bereits eine andere Qualität erreicht hat, würde ich denen mailen, daß die Bewertung bleibt und wenn Sie Ärger wollten, könnten sie diesen gerne haben.

Mann.. 5 Euro..! Das erinnert mich irgendwie an die jahrelangen Nachbarschaftsstreitereien und Prozessierereien nur weil ein Apfel nicht so fiel wie er sollte. Sorry, schlag ein Kreuz drüber und vergiß die Sache.

Gruß Fogel