Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip


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Beitrag von Mathias vom August 22. 2005 um 21:58:47:

Als Antwort zu: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip geschrieben von Martin Abend am August 22. 2005 um 21:20:26:

Hallo,
Deine Bewertung bei eBay ist auf jeden Fall durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Der Text Deines Gegners ist lächerlich und als Bluff anzusehen, da eine Tatsachenbehauptung (das sollte sie dann aber auch sein) nie als Rufschädigung durchgeht. Wenn Du Lust am Zanken hast, würde ich an Deiner Stelle Anzeige wegen Nötigung (Drohung mit empfindlichem Übel aus niederen Beweggründen, passt hier wohl ganz gut) stellen. Das hat für Dich keine weiteren Folgen, muss von Amts wegen verfolgt werden und wird im schlechtesten Fall einfach eingestellt.
Viel Glück !




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