Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip


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Beitrag von Pepe vom August 23. 2005 um 00:12:18:

Als Antwort zu: Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip geschrieben von Wonder1908 am August 22. 2005 um 22:31:11:

Tach Wonder!

: Wenn ich so eine Mail lese, stellen sich mir meine Nackenhaare!
: Der Inhalt der mail ist ja wohl alles andere als Seriös.
: Und da ich ein Rechtsliebender Mensch bin, würd ich dem Versender der Mail gern eins auf die Finger geben!

Du verwechselst hier ein wenig rechts- mit gerechtigkeitsliebend (wobei, entgegen manch landläufiger Meinung, das eine mit dem anderen seehr viel zu tun hat).

: Wie schon erwähnt...
: Meine erste tat wäre die mail an Ebay weiterzuleiten.
: Solch unseriösen Geschäftemachern gehört das Handwerk gelegt!

Eine solche Mail mit unseriösen Geschäftspraktiken gleichzustellen ist allerdings ungerecht - es sei denn, das ganze passiert kalkuliert.

: Wie heißt es doch so schön... "Der Ton macht die Musik"

Der Schrieb ist nämlich in klassischem Anwaltsjargon abgefasst. Jeder Anwalt weiss, wie man darauf zu reagieren hat, nämlich gelassen und mit einer Antwort im selben Stil. Sachlage aus eigener Sicht schildern und Phrasen wie "völliges Unverständnis", selbst gerichtliche Schritte andeuten und vor allem die Hoffnung auf einvernehmliche Lösung.

: Würde mich freundlich jemand drauf hinweisen, dass etwas falsch gelaufen ist, bzw. mich Bitten diesbezüglich meine Bewertung zurückzunehmen, mit Ersatz der mangelhaften Ware, würd ich sofort mit mir reden lassen.
: Doch auf diese Weise... Zeig ich gern meine Krallen.

Wie gesagt - für einen Anwalt ist das ein freundlicher Hinweis, einen Privatmenschen schreckt sowas ab. Vielleicht haben die auf diese Weise auch die Rate von 99% bei positiven Bewertungen erreicht, weil die meisten dann gekniffen haben, vielleicht war das aber auch der allererste Fehler ihrerseits. Wahrheit wie immer wahrscheinlich in der Mitte irgendwo.

JacQuis Tip mit dem Anruf ist gut - den Menschen verlangen, der die Mail unterzeichnet hat und die Sachlage schildern, Unverständnis über die Reaktion bzw. die Form Privatkäufern gegenüber äussern und (anfangs) auf gütliche Einigung, also Umtausch bzw. Rücknahme, hinweisen (wenn die dumm werden, natürlich nicht mehr ganz so freundlich bleiben, aber nicht beleidigend). Meistens klappt das bestens. "Wir werden das überprüfen". Wenn du dann noch eine Mail gleichen Inhalts hinterherschickst (und das auch ankündigst), dürftest du bei einem seriösen Unternehmen auch schnell eine Antwort kriegen.

Mal was ganz anderes - Martin: Was stand den in den AGB, die du angeblich nicht lesen kannst?

Nos vemos en infierno, Pepe


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