Re: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip


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Beitrag von Jacqueline vom August 22. 2005 um 21:39:18:

Als Antwort zu: Ebay-Händler droht mir; bräuchte mal einen Tip geschrieben von Martin Abend am August 22. 2005 um 21:20:26:

Hy Martin,

generell halte ich Telefonate besser denn Emails - zumindest in der jetzigen Situation.
Also: anrufen, denen den Sachverhalt erklären, also daß sie quasi gelogen haben, Du nachweislich 3 Emails (Datum + Uhrzeit + Empfänger, falls nicht über das Ebay-Nachrichtensystem versandt, denn dort werden die mittlerweile ja gespeichert!) zu denen geschickt hast, die nada reagiert haben, und Du dann wegen der unwahren Behauptung hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Akkus (Webseite der beendeten Auktion mit der zu hohen Leistungsfähigkeit unbedingt abspeichern !!!) von Deinem Recht einer negativen Bewertung Gebrauch gemacht hast.

Dann, daß die keinerlei Recht auf eine Negativbewertung hatten, da Du vorschriftsmäßig vorgingst.

Ab da hast Du dann zumindest Deinem Gegenüber am Telefon (Namen und "Position" in der dortigen Firma geben lassen!) klargemacht, daß Du den Fakten nach im Recht bist.

Am besten läßt Du Dir direkt den Cheffe oder seinen Stellvertreter geben, denn die haben ja letztendlich die Entscheidungsgewalt und sagen "Ja" oder "Nein".

Nach Lage der Dinge glaube ich nicht, daß er seine Negativbewertung zurücknimmt, ohne daß Du Deine nicht im Gegenzug zurücknimmst.
Soweit ich weiß, ist das tatsächlich nur mit gegenseitigem Einverständnis möglich. Selbst wenn Du ihm eine positive gegeben hättest und er Dir eine negative, so würden dennoch beide, also auch die positive, annulliert werden.

Eine einseitige Annullierung dürfte demnach nicht gehen - höchstens wohl manuell über die Ebay-Programmierer, und bis die mal selbst Hand anlegen und das nicht wie immer über ihr automatisches "Annulierungs-Script" erledigen lassen, da müßte tatsächlich eine gerichtliche Entscheidung bei Ebay reinflattern.

Wie gesagt, der Emailkram ist viel zu langwierig, und den Ärger wegen 5 Euro mit Anwälten herumzuhantieren ist es auch nicht wert - auch nicht der Grund zu wissen, daß man ja im Recht ist.

Persönlicher ist es anzurufen, denn dann haben sie es mit einem "Menschen" zu tun, und nicht nur mit einer Emailadresse, und schon agieren sie freundlicher.

Und dann einfach mal abwarten, wie Dein Gegenüber so reagiert, und wie ihr euch einigt. Wenn die kulant sind, und ihr beide die Negativbewertungen herausnehmen laßt, dann schenken sie Dir vielleicht noch 5 Akkus dazu, als Entschädigung, weil sie ja wissen, daß das mit der Leistungsfähigkeit, wie in ihren Auktionen drinstehend, nicht stimmt :-)) Dann hast Du zwar immer noch keinen hochleistungsfähigen, aber weitere in Reserve, die Du einfach vollgeladen mit Dir führen und bei Bedarf auswechseln kannst :-))

Bevor Du aber künftig Negativbewertungen gibst, solltest Du nicht nur den Emailweg ausgeschöpft haben, sondern wirklich immer versuchen, denjenigen an's Telefon zu kriegen.
Wenn auch das mehrmals nicht gelingt, dann negativ bewerten.

So, das mal so aus dem hohlen Bauch geschrieben, den Anderen fällt sicher noch was Besseres ein.

Liebe Grüße,
Jacqueline




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