aussenjams - ein rechtliches Problem?
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Beitrag von Jochen vom Februar 16. 2005 um 14:02:21:
Tachchen,
ein lieber aussensaiter (ich lasse den Namen jetzt einfach mal weg) war so nett und hat einen Backingtrack erstellt.
Finde ich großartig, soviel schonmal vorweg. Ich würde ihn auch gerne bei einem der nächsten aussenjams (vielleicht als übernächsten backingtrack) benutzen wollen.
Nun sehe ich aber ein Problem: die Akkordfolge ist die eines bekannten Jazz-Standards und zwar ist sie so mit der Gitarre gespielt, daß man es sofort erkennt, wenn man das Stück kennt.
Meine Meinung lautet: wenn es nicht eine eigene Komposition ist, oder wir vom Urheber die Erlaubnis bekommen, es als aussenjam zu benutzen, dann sehe ich schwarz.
Eine Urheberrechtsverletzung im Forum können wir uns nicht erlauben, Ihr erinnert Euch bestimmt noch an unsere Abmahngeschichte.
Wenn wir also z.B. hingehen würden und auf ner Konzertgitarre Smoke on the Water spielen würden, also einfach nur die Akkorde als Lagerfeuerversion, währen wir schon angreifbar.
Mit der bitte um Eure Meinungen dazu.
Viele Grüße
Jochen
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