Re: aussenjams - ein rechtliches Problem?


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Beitrag von Michael (Jacuzzi) vom Februar 16. 2005 um 14:53:41:

Als Antwort zu: aussenjams - ein rechtliches Problem? geschrieben von Jochen am Februar 16. 2005 um 14:02:21:

Liebes Juristenforum,

: Mit der bitte um Eure Meinungen dazu.

Also, wenns die komplette Akkordfolge eines Standards ist und nicht gerade nur das Blues-Schema, wäre ich schon ein bisschen vorsichtig. Es gibt dich diese Play-Alongs mit Standards drauf, und die zahlen meines Wissens auch Gebühren, obwohl keine Melodie bei ist. Will also sagen: Wenn es sich um eine Harmoniefolge handelt, die bereits häufiger in der Welt ist und nicht auf ein, sondern auf mehrere Stücke anwendbar wäre, hätte ich keine Problem. Wenn's aber einer von diesen Klassikern ist, die schon an den Changes erkennbar werden, dann würde ich es lieber lassen.

Oder ist der Kompositeur vielleicht schon siebzig Jahre über den Jordan? Das würde die Sache etwas entschärfen.

Gruß aus Urheberrechtslandien,

Michael


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