Re: aussenjams - ein rechtliches Problem?


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Beitrag von Friedlieb vom Februar 18. 2005 um 15:11:24:

Als Antwort zu: Re: aussenjams - ein rechtliches Problem? geschrieben von Rainer am Februar 17. 2005 um 15:02:19:

Hallo nochmal dazu,

Jochen hat ja eben eigentlich schon alles dazu gesagt, aber weil in meinem letzten Posting vielleicht noch nicht deutlich genug geworden ist, wo für mich wirklich das Problem liegt, versuche ich es hier nochmal.

: martin hat Recht, es ist so, dass Akkordfolgen nicht schützbar sind, nur Melodien und Texte. Denn sonst wäre die Folge C-G-F ja schon tausendfach geschützt :-))

So einen Wenn-Dann-Satz kann ich auch: Wenn es nur Abmahnungen geben würde, die nach den geltenden Gesetzen berechtigt sind, würde sich die Gesamtzahl der Abmahnungen in Deutschland womöglich auf 10% verringern.

Wir reden aber - um das klarzustellen - jetzt mal von den restlichen 90% (wer diese von mir willkürlich eingebrachten Zahlen so nicht mittragen kann, möge sich andere ausdenken, Fakt ist aber, daß es genug Fälle gibt, wo jemand Recht hat und doch nicht Recht bekommt).

Denkt bitte auch daran, daß die am Hungertuch nagende Musikindustrie inzwischen ja die Kohle, die wir reichlich in die ganzen Plattenläden schleppen, inzwischen kaum noch für Aufbau und Förderung langfristig erfolgreicher Künstler ausgibt, sondern unter anderem auch für Heerscharen von Anwälten.

Ich habe es schon Dutzende Male gesagt, und sage es gern nochmal: auch wenn man im Recht ist, braucht man im Zweifelsfall jede Menge Geld und gute Nerven, um es auch wirklich zu bekommen, das Recht.

: Solange Melodie und Text draußen bleiben, besteht keine Gefahr.

Euer aller rechtliche Einschätzung in allen Ehren, aber:es geht eben nicht um das "sachkundig machen" und um die gängige Rechtspraxis, sondern um die Minimierung des Risikos. Denn man kann durchaus auch Ärger bekommen, wenn rechtlich alles sauber ist. Und auch diesen Ärger will ich nicht.

Ich komme mir vor wie einer, der sich als Weißer nicht nachts um zwei in die Bronx traut und alle sagen ihm "es ist aber verboten, Passanten einfach zu verprügeln".

Da ich im Zweifelsfall den Kopf hinhalten muß, steht mir imho auch das letzte Wort hinsichtlich der Entscheidung zu, was auf dem von mir rechtlich zu verantwortenden Webspace gespeichert wird und was nicht. Und in dem geschilderten Fall ist mir das Risiko einfach zu groß. Howgh.

Natürlich kann man mir Feigheit vorwerfen, aber mit Verlaub: eine solche Aussage werde ich nur von denjenigen akzeptieren, die selbst schonmal ne Abmahnung bekommen haben. Nur wer weiß, wie die eiskalten Hände des anwaltlichen Würgegriffs sich am Hals anfühlen, kann hier wirklich mitreden.

Es ist übrigens auch nicht so, daß ich mich gerade angesichts solcher schweren Entscheidungen um diesen Job reißen würde und ich bin nur zu gern bereit, ihn an entsprechend Mutige abzugeben. Wenn Benjamin nach 25000 Postings und zwei Jahren amtsmüde werden durfte, dann steht mir das fast vier Jahre später nach weiteren 65000 Postings sicher auch zu.
Und das meine ich jetzt noch nicht einmal als Drohung oder weil mir diese Diskussion hier auf den Keks geht, sondern ohne jede Bitterkeit und als fröhlichen Aufruf an alle Magengeschwürresistenten, die sich berufen fühlen, diesen Job zu machen.

Und zum Schluß nochmal der Aufruf an den Ersteller des hier als so kritisch diskutierten Backings: laß Dich nicht entmutigen, es geht ja nicht gegen Dich, mach das ursprüngliche Stück einfach mit leicht geänderter Akkordfolge unkenntlich und dann freuen wir uns alle drauf.

Keep rockin'
Friedlieb


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