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Beitrag von Hokey vom Februar 18. 2005 um 11:49:42:

Als Antwort zu: aussenjams - ein rechtliches Problem? geschrieben von Jochen am Februar 16. 2005 um 14:02:21:

Hallo zusammen!

Ich bin völlig ahnungslos was dieses Thema angeht, bin aber soeben auf JustChords.de über folgendes gestolpert:


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Zitat:
Ein kurzer rechtlicher Hinweis

Das Urheberrecht schützt Werke von Autoren, so auch von Musikern. Interessanter Weise sind in musikalischen Werken Akkordfolgen nicht schützbar, sondern nur Texte und Melodien. Und so hat auf Musik die GEMA ihre Finger in Spiel und ist für die pakuniäre Behandlung der Aufführung von Musik zuständig. Sobald wir also von einem Autor ein Stück übernehmen und aufführen, und sei es nur in der Kneipe nebenan, haben wir Gebühren an die GEMA abzuführen. Und für unsere Coverstücke trifft das vollends zu, bitte darauf achten.

Die Schlussfolgerung, dass man nun einfach ein Stück nimmt, die Akkordfolge beibehält und eine neue Melodie und einen neuen Text dazu strickt, schützt uns vor der GEMA, allerdings wird dann das Stück keiner mehr dem Original zuordnen können. Und dann ist es auch kein Coverstück mehr.

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(Sorry, ich kann auf meinem Notebook mit orig. amerikanischer Tastaturbelegung auf deutsch getrimmt diese "Pfeilklammern" für HTML-Tags nicht finden...)

Wenn das stimmt, bzw. noch aktuell ist, dann kann man den Jam benutzen, solange keine Melodie/Text erkennbar ist.

Greetz,
Hokey


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