Re: aussenjams - ein rechtliches Problem?
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Beitrag von Guido vom Februar 16. 2005 um 14:54:21:
Als Antwort zu: aussenjams - ein rechtliches Problem? geschrieben von Jochen am Februar 16. 2005 um 14:02:21:
Hi Jochen,
erstmal vorneweg: Ich bin kein Anwalt, kann sein daß ich also Müll erzähle. Aber ich habe mich etwas mit dem Thema beschäftigt.
Wir würden keine Urheberrechtsverletzung begehen, die oder der Urheber wären nämlich wir, da wir das Stück gespielt haben. Also eine kostspielige Abmahnung gäbe es nicht.
Was allerdings verletzt würde, wäre das Verbreitungs, Aufführungs und Verfielfätungsrecht des Komponisten oder seiner Erben. Die könnten das verbieten oder Geld dafür verlangen, wenn das Recht noch besteht. Erlischt meine ich 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten. Darüber wacht im allgemeinen in D-Land auch die GEMA. Habe die Preise nicht mehr so im Kopf, kann man aber bei der Gema anfragen. z.B. Coverband sah das glaub ich so aus: 7 Coverstücke im Internet davon kann man 2 innerhalb eines Jahres austauschen kosten pro Jahr 150 Euronen. Und ich denke wir würden hier unter die Kategorie Coverband fallen.
Kann sein das ich jetzt hier Begrifflichkeiten wild durcheinander gewürfelt habe, aber wie gesagt IANAL.
Aber x-tausend Euro Abmahnungsgebühren, wegen Urheberrechtsverletzung, wäre hier nicht angesagt, aber vielleicht können die Herren Anwälte hier mal das Wort ergreifen und mich notfalls korrigieren.
Rock'n'Roll
Guido
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