Re: aussenjams - ein rechtliches Problem?
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Beitrag von Friedlieb vom Februar 16. 2005 um 19:00:47:
Als Antwort zu: Re: aussenjams - ein rechtliches Problem? geschrieben von Diet am Februar 16. 2005 um 17:48:04:
Hi Diet,
: Trotzdem halte ich die Sorge für begründet. Wenn der Track das ursprüngliche Stück derart erkennbar macht, wie Du es beschreibst, würde ich vorsichtshalber lieber auf Nummer Sicher gehen und es lassen.
Du bringst es auf den Punkt. So sehe ich es auch. : Ist nur meine "vorsichtige" Meinung
Genau, das ist vorsichtig und so muß es sein. Wer sagt denn, daß alle Abmahnungen dieser Welt gerechtfertigt sind und daß die Beschäftigung mit "ungerechtfertigten" oder "äußerst unwahrscheinlichen" (dann aber doch eingetretenen) Abmahnungen ein feiner Zeitvertreib sind? Wer von denen, die das jetzt für Feigheit halten, ist denn bereit, die ganze Arbeit, den Ärger, die Kosten (oder die Verwaltungsarbeit einer Spendenaktion) im (wenn auch unwahrscheinlichen) Fall der Fälle auf sich zu nehmen?
Andererseits blutet mir natürlich das Herz angesichts der schweren Entscheidung, einen sicher tollen Backingtrack zu verwerfen. Da macht sich schonmal einer die Mühe und baut ein Backing, was für sich betrachtet ja schon jede Hochachtung verdient. Und dann wird das Backing auch noch abgelehnt - das ist Frust und den will ich eigentlich keinem verursachen.
Deshalb ein Vorschlag zur Güte: der Autor des Backingtracks möge die Akkordfolge leicht umstellen, so daß vielleicht der Geist des Stücks halbwegs erhalten bleibt, das neue Backing sich aber von der ursprünglichen Komposition deutlich unterscheidet, und dann sollte es doch gehen.
Keep rockin' Friedlieb
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