Hallo zusammen.
Gestern (3.11.2001) kam endlich das ersehnte Paket vom Musik-Service Hofmann (Aschaffenburg), mit dem von mir bestelltem Bass. Als ich das Paket entgegennehme muss ich erstmal - Entgegen der Vereinbarung, die ich telefonisch mit dem Verkäufer getroffen habe - die Versandkosten löhnen. Da, wie gesagt, abgesprochen war, das Musik-Service diese Kosten trägt hatte ich auch gar nicht genug Geld im Haus, und durfte erstmal schauen wie ich an das Geld komme.
Als ich dann voller Vorfreude das Paket mit dem guten Stück aufreisse, sehe ich erstmal, dass, anstelle des versprochenen Koffers, eine weiche Tasche mitgeliefert wurde. Auch das hätte mich nicht weiter gestört, aber als ich dann den Bass herausnehme, fällt mir erstmal fast die Klinkenbuchse entgegen, die nur noch mit einem Kabel am Body hing. Bei genauerer Betrachtung scheint die Schraube rausgebrochen, ich weiss bis heute noch nicht, wie ich das beheben soll. Alles schön und gut, ich kleb die Buchse halt erstmal provisorisch fest. Als ich dann beginnen will ein wenig zu spielen, fällt mir der recht grosse Abstand von den Saiten zum Griffbrett auf. Und das, obwohl mir der Verkäufer extra zugesagt hatte, dass er den Bass einstellen wollte, und ich ihm meine Wünsche geäussert hatte. Anscheinend hat der gute Mann den Bass nicht mal richtig ausgepackt, sonst hätte er ja das mit der Klinkenbuchse gesehen. Bei näherer Untersuchungen am Bass vielen mir dann noch weitere, wirklich kleine Kerben und Schrammen auf, die an sich nicht schlimm wären, aber in Verbindung mit den ganzen anderen Mängeln wirklich ärgerlich sind.
Zur Info - Bei dem Bass ging es um einen Ibanez Ergodyne EDC 700 für 1350,-
Nun die Frage : Wie sind eure Erfahrungen mit diversen Internethändlern, und wie soll ich jetzt reagieren? Ich habe dem guten Mann eine Email geschrieben, mit dem Wunsch um Stellungsnahme zu den beschriebenen Mängeln.
Ich überlege wirklich, den Bass zurück zu schicken, und ihn mir bei unserem "local Dealer", Beyer's Music, zu kaufen.
Anderseits dauert das doch sicher ewig bis ich meine Kohle wiederhabe?
MfG, ein aufgebrachter
Satyr
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- (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel - gestartet von Satyr 4. November 2001 um 13:50h
- Keine Instrumente im Versand kaufen
- von
Ralf
am 5. November 2001 um 15:45
- Re: Keine Instrumente im Versand kaufen
- von
Satyr
am 5. November 2001 um 16:59
- Re: Keine Instrumente im Versand kaufen
- von
Satyr
am 5. November 2001 um 16:59
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
martin
am 5. November 2001 um 00:01
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
Rainer
am 5. November 2001 um 14:14
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
martin
am 5. November 2001 um 15:41
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
Rainer
am 7. November 2001 um 12:56
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
Rainer
am 7. November 2001 um 12:56
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
martin
am 5. November 2001 um 15:41
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
Rainer
am 5. November 2001 um 14:14
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
Walter
am 4. November 2001 um 21:44
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
Pepe
am 5. November 2001 um 02:01
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
Satyr
am 4. November 2001 um 22:29
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
Pepe
am 5. November 2001 um 02:01
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
Friedlieb
am 4. November 2001 um 14:06
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
JürgiB
am 4. November 2001 um 17:51
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
Friedlieb
am 4. November 2001 um 20:19
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
JürgiB
am 4. November 2001 um 20:22
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
Satyr
am 4. November 2001 um 22:33
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
Satyr
am 4. November 2001 um 22:33
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
JürgiB
am 4. November 2001 um 20:22
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
JürgiB
am 4. November 2001 um 17:57
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
Friedlieb
am 4. November 2001 um 20:19
- halb so schlimm, zurück damit und Kohle machen ;-)
- von
Basti
am 4. November 2001 um 17:07
- Rückgabe
- von
Satyr
am 4. November 2001 um 15:18
- Re: Rückgabe
- von
Pepe
am 5. November 2001 um 01:46
- Re: Rückgabe
- von
Pepe
am 5. November 2001 um 01:46
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
ullli
am 4. November 2001 um 14:22
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
Satyr
am 4. November 2001 um 14:33
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
Satyr
am 4. November 2001 um 14:33
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
JürgiB
am 4. November 2001 um 17:51
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
Patrick
am 4. November 2001 um 14:05
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
Achim
am 4. November 2001 um 21:26
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
Satyr
am 4. November 2001 um 14:36
- Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
- von
Achim
am 4. November 2001 um 21:26
- Keine Instrumente im Versand kaufen
- von
Ralf
am 5. November 2001 um 15:45
Hallo!
Mit dem Musik-Service Arsch-affenburch hab ich nur gute Erfahrungen gemacht.
Auf keinen Fall überlegen, sofort zurück damit! So ein Teil willst Du doch nicht ernsthaft behalten, oder?
Denk an die 7 (oder warens 14) Tage Vertragsrücktrittsrecht!
Bei solchen Fällen, wo es um Fristen geht: immer anrufen, nicht mailen!
Entweder Du besteht auf Rücknahme (gegen Geld, keine Gutschrift) oder lässt Dir ein anderes Instrument schicken (Reparieren wäre in dem Fall dumm, weil die Schrammen immer noch da wären)
Viele Grüße und viel Glück.
Patrick
Mit dem Musik-Service Arsch-affenburch hab ich nur gute Erfahrungen gemacht.
Auf keinen Fall überlegen, sofort zurück damit! So ein Teil willst Du doch nicht ernsthaft behalten, oder?
Denk an die 7 (oder warens 14) Tage Vertragsrücktrittsrecht!
Bei solchen Fällen, wo es um Fristen geht: immer anrufen, nicht mailen!
Entweder Du besteht auf Rücknahme (gegen Geld, keine Gutschrift) oder lässt Dir ein anderes Instrument schicken (Reparieren wäre in dem Fall dumm, weil die Schrammen immer noch da wären)
Viele Grüße und viel Glück.
Patrick
Hi Satyr,
: Als ich das Paket entgegennehme muss ich erstmal - Entgegen der Vereinbarung, die ich telefonisch mit dem Verkäufer getroffen habe - die Versandkosten löhnen.
Okay, Deal beendet. Der Typ hat Dir damit doch bereits bewiesen, daß er auf Vereinbarungen scheißt. Und zwar zu einem Zeitpunkt, wo er noch gar nicht mal mit Dir im Geschäft war. Wieviel weniger wird er sich an Vereinbarungen halten, nachdem er Deine Kohle hat.
Solchen Typen knall ich frühzeitig die Türe vor der Nase zu. Es gibt genug faire Händler, da brauch ich mich mit den Sackgesichtern der Branche nicht abzugeben. Meine Meinung.
Keep rockin'
Friedlieb
: Als ich das Paket entgegennehme muss ich erstmal - Entgegen der Vereinbarung, die ich telefonisch mit dem Verkäufer getroffen habe - die Versandkosten löhnen.
Okay, Deal beendet. Der Typ hat Dir damit doch bereits bewiesen, daß er auf Vereinbarungen scheißt. Und zwar zu einem Zeitpunkt, wo er noch gar nicht mal mit Dir im Geschäft war. Wieviel weniger wird er sich an Vereinbarungen halten, nachdem er Deine Kohle hat.
Solchen Typen knall ich frühzeitig die Türe vor der Nase zu. Es gibt genug faire Händler, da brauch ich mich mit den Sackgesichtern der Branche nicht abzugeben. Meine Meinung.
Keep rockin'
Friedlieb
Ich stimme Friedlieb voll und ganz zu - wenn der Elektrische Handel vor allem bewirkt, dass man sich einen Scheiss um Kundenzufriedenheit kuemmert, weil der Kunde ja weit weg und evtl. recht verunsichert ist, dann isses das nicht wert, oder? Zurueck damit, Geld fordern, und beim naechsten mal einen anderen Haendler!
gut Ton!
ullli
gut Ton!
ullli
Was ihr sagt ist ja alles nicht falsch, aber ich bin mittlerweile recht verunsichert - Gibts in der Branche überhaupt noch Händler, auf die man sich verlassen kann?
Von Musik-Produktiv hör ich zum Beispiel auch nur schlechtes. Ausserdem, den EDC in Black Pearl hat ja keiner vorrätig, da hab ich dann wieder Wartezeiten bis Weihnachten. Ich hab ja schon überlegt, zu fordern, das er mir einen Teil des Kaufpreises erstattet, aber
a) Wird er das wohl nicht machen
b) Stimme ich euch irgendwo zu, so ein schlechter Kundenservice muss einfach geahndet werden.
Von Musik-Produktiv hör ich zum Beispiel auch nur schlechtes. Ausserdem, den EDC in Black Pearl hat ja keiner vorrätig, da hab ich dann wieder Wartezeiten bis Weihnachten. Ich hab ja schon überlegt, zu fordern, das er mir einen Teil des Kaufpreises erstattet, aber
a) Wird er das wohl nicht machen
b) Stimme ich euch irgendwo zu, so ein schlechter Kundenservice muss einfach geahndet werden.
Hi Patrick!
14 Tage Rückgabe warens... ich hadere ja auch mit mir. Meinst du, es ist möglich zu fordern, das er mir ein neues Instrument schickt, ich aber das alte behalten kann, bis das neue ankommt? Aber das wird wahrscheinlich nicht gehen, im schlimmsten Fall darf ich dann auch noch die Gebrauchsspuren löhnen.
Satyr
14 Tage Rückgabe warens... ich hadere ja auch mit mir. Meinst du, es ist möglich zu fordern, das er mir ein neues Instrument schickt, ich aber das alte behalten kann, bis das neue ankommt? Aber das wird wahrscheinlich nicht gehen, im schlimmsten Fall darf ich dann auch noch die Gebrauchsspuren löhnen.
Satyr
Mein Vater hat mich noch auf etwas interessantes hingewiesen, ist vielleicht auch für die Allgemeinheit nicht uninteressant - Wenn ich etwas kaufe, kriege ich die Ware erst, wenn ich bezahle - Wenn ich aber etwas zurücksende, kriegt der Verkäufer erst die Ware, und hat dann 30 Tage Zeit, mir mein Geld zurück zu erstatten.
Wenn der Laden nun in den 30 Tagen Insolvenz anmeldet, hab ich weder meinen Bass, noch meine Kohle. Im falle des Musik-Service ist dies zwar unwahrscheinlich, aber trotzdem sollte man so etwas immer im Hinterkopf behalten. Ich für meinen Teil werde dort anrufen, und fordern, das sie den Bass quasi via Nachnahme "zurückkaufen". Ist doch nur fair, wieso soll der Kunde immer das Risiko tragen?
MfG, ein auf das Ergebniss des morgigen Anrufs gespannter
Satyr
Wenn der Laden nun in den 30 Tagen Insolvenz anmeldet, hab ich weder meinen Bass, noch meine Kohle. Im falle des Musik-Service ist dies zwar unwahrscheinlich, aber trotzdem sollte man so etwas immer im Hinterkopf behalten. Ich für meinen Teil werde dort anrufen, und fordern, das sie den Bass quasi via Nachnahme "zurückkaufen". Ist doch nur fair, wieso soll der Kunde immer das Risiko tragen?
MfG, ein auf das Ergebniss des morgigen Anrufs gespannter
Satyr
Hi Satyr!
Also. Schau Dir erstmal noch die AGB's an - dort gibt es sicherlich noch ein paar wichtige Hinweise
(immo sollte man dies eigentlich schon vor dem Kauf tun).
Ebenfalls kann ich Dir nur empfehlen, diesen Bass wieder zurückzusenden. Laß Dir auf jeden Fall für
auch nur jeden erdenklich anfallenden Kleinkram (Post) eine Quittung/einen Zahlungsbeleg geben. Wenn Du den
Bass zurückschickst, lege eine ausführliche Mängelrüge bei, d.h. zähle alles auf, was Dich
an dem Ding stört. Kannst auch getrost ein bissel auf "empörter Kunde" machen a la "ich hab so viel
von Ihnen gehört, daß ich solche Pannen bei Ihnen nicht für möglich gehalten hätte" ...
Zusätzlich solltest Du noch vermerken, was Du willst - also Wandlung (Rücktritt vom Kauf) oder
Ersatzware. In Anbetracht der Tatsache, daß Du noch Kosten hast (Post etc.), solltest Du auf die
Rückerstattung pochen. Ebenfalls auf die Zusendung original von Dir bestellte Ware (also Koffer etc.) oder
auf Minderung des Kaufpreises - wenn nicht, dann drohe mit Rücktritt (dürfte Dir per AGB
sowieso zustehen). Abgesehen davon würde ich an Deiner Stelle noch versuchen, generell
eine Gutschrift/Minderung (auch in Form von Naturalien a la kostenloser Satz Saiten -> sollte aber
nicht ausformuliert sein) zu bekommen, wegen dem Ärger halt, den Du hast/hattest.
Heule da ruhig noch ein bissel rum, von wegen, Du brauchst den Bass und so ... ;-)
-grüße,
Basti
Also. Schau Dir erstmal noch die AGB's an - dort gibt es sicherlich noch ein paar wichtige Hinweise
(immo sollte man dies eigentlich schon vor dem Kauf tun).
Ebenfalls kann ich Dir nur empfehlen, diesen Bass wieder zurückzusenden. Laß Dir auf jeden Fall für
auch nur jeden erdenklich anfallenden Kleinkram (Post) eine Quittung/einen Zahlungsbeleg geben. Wenn Du den
Bass zurückschickst, lege eine ausführliche Mängelrüge bei, d.h. zähle alles auf, was Dich
an dem Ding stört. Kannst auch getrost ein bissel auf "empörter Kunde" machen a la "ich hab so viel
von Ihnen gehört, daß ich solche Pannen bei Ihnen nicht für möglich gehalten hätte" ...
Zusätzlich solltest Du noch vermerken, was Du willst - also Wandlung (Rücktritt vom Kauf) oder
Ersatzware. In Anbetracht der Tatsache, daß Du noch Kosten hast (Post etc.), solltest Du auf die
Rückerstattung pochen. Ebenfalls auf die Zusendung original von Dir bestellte Ware (also Koffer etc.) oder
auf Minderung des Kaufpreises - wenn nicht, dann drohe mit Rücktritt (dürfte Dir per AGB
sowieso zustehen). Abgesehen davon würde ich an Deiner Stelle noch versuchen, generell
eine Gutschrift/Minderung (auch in Form von Naturalien a la kostenloser Satz Saiten -> sollte aber
nicht ausformuliert sein) zu bekommen, wegen dem Ärger halt, den Du hast/hattest.
Heule da ruhig noch ein bissel rum, von wegen, Du brauchst den Bass und so ... ;-)
-grüße,
Basti
: Okay, Deal beendet. Der Typ hat Dir damit doch bereits bewiesen, daß er auf Vereinbarungen scheißt. Und zwar zu einem Zeitpunkt, wo er noch gar nicht mal mit Dir im Geschäft war. Wieviel weniger wird er sich an Vereinbarungen halten, nachdem er Deine Kohle hat.
:
: Solchen Typen knall ich frühzeitig die Türe vor der Nase zu. Es gibt genug faire Händler, da brauch ich mich mit den Sackgesichtern der Branche nicht abzugeben. Meine Meinung.
Hi Friedlieb,
nix für ungut. Aber von dir kamen schon bessere Beiträge. Es geht Satyr um die Lösung seines akuten Problems. Dass er hinterher so einem Spacken die Tür zumacht, ist eine andere Geschichte. :-)
Für das weitere Vorgehen sollte auf jeden Fall der schriftliche Weg gewählt werden. Jedenfalls was Vereinbarungen betrifft. Eine schriftliche Mängelrüge würde ich schnellstmöglich abfassen und zuschicken.
In Reklamationsfällen habe ich die besten Resultate mit einem persönlichen Besuch in dem Laden erzielt. Und dann nicht bei Hänschen, sondern bei Hans. Will heißen: beim Boss persönlich. Das gleiche gilt für weitere telefonische Aktionen. Hierbei ist wichtig: genaues Notieren der Gesprächspartner, Anrufzeiten und Ergebnisse. Dass alle notwendigen Belege stets zur Hand sein sollten, ist auch klar.
Das Fernabsatzgesetz lässt Händlern wenig Spielraum für Schludrigkeiten. Der Markt schon gar nicht, weil Leute, die sich das zur Gewohnheit machen, i.d.R. schnell vom Markt sind. Wenn der Händler seriös ist, wird die Sache schnell und unbürokratisch geregelt werden, da bin ich mir sicher.
Alles wird gut :-)
Gruß
Jürgen, IANAL,azNvienRSV 1)
1) IANAL = I am not a Lawyer, aber zur Not verkaufe ich euch 'ne RechtsSchutzVersicherung :-)))
:
: Solchen Typen knall ich frühzeitig die Türe vor der Nase zu. Es gibt genug faire Händler, da brauch ich mich mit den Sackgesichtern der Branche nicht abzugeben. Meine Meinung.
Hi Friedlieb,
nix für ungut. Aber von dir kamen schon bessere Beiträge. Es geht Satyr um die Lösung seines akuten Problems. Dass er hinterher so einem Spacken die Tür zumacht, ist eine andere Geschichte. :-)
Für das weitere Vorgehen sollte auf jeden Fall der schriftliche Weg gewählt werden. Jedenfalls was Vereinbarungen betrifft. Eine schriftliche Mängelrüge würde ich schnellstmöglich abfassen und zuschicken.
In Reklamationsfällen habe ich die besten Resultate mit einem persönlichen Besuch in dem Laden erzielt. Und dann nicht bei Hänschen, sondern bei Hans. Will heißen: beim Boss persönlich. Das gleiche gilt für weitere telefonische Aktionen. Hierbei ist wichtig: genaues Notieren der Gesprächspartner, Anrufzeiten und Ergebnisse. Dass alle notwendigen Belege stets zur Hand sein sollten, ist auch klar.
Das Fernabsatzgesetz lässt Händlern wenig Spielraum für Schludrigkeiten. Der Markt schon gar nicht, weil Leute, die sich das zur Gewohnheit machen, i.d.R. schnell vom Markt sind. Wenn der Händler seriös ist, wird die Sache schnell und unbürokratisch geregelt werden, da bin ich mir sicher.
Alles wird gut :-)
Gruß
Jürgen, IANAL,azNvienRSV 1)
1) IANAL = I am not a Lawyer, aber zur Not verkaufe ich euch 'ne RechtsSchutzVersicherung :-)))
Hi Jürgen,
: nix für ungut. Aber von dir kamen schon bessere Beiträge.
Auch nix für ungut, aber ich schreibe stets ohne auf die Qualität meiner Beiträge zu achten. Ob sie sich dann im Auge des Betrachters einstellt oder nicht, ist jedenfalls nicht mein Primärziel. :-)
: Es geht Satyr um die Lösung seines akuten Problems.
Mir auch. Ich meinte eigentlich mit meinem Geschreibsel, daß er nicht lang fackeln soll und vor allem nicht hoffen soll, daß der andere sich "einfach nur so" jetzt großartig ins Zeug legen wird.
: Alles wird gut :-)
Genau. Und wenn nicht, schicken wir Jochen vorbei, der hat den Typ dann auffe Omme...
Keep rockin'
Friedlieb
: nix für ungut. Aber von dir kamen schon bessere Beiträge.
Auch nix für ungut, aber ich schreibe stets ohne auf die Qualität meiner Beiträge zu achten. Ob sie sich dann im Auge des Betrachters einstellt oder nicht, ist jedenfalls nicht mein Primärziel. :-)
: Es geht Satyr um die Lösung seines akuten Problems.
Mir auch. Ich meinte eigentlich mit meinem Geschreibsel, daß er nicht lang fackeln soll und vor allem nicht hoffen soll, daß der andere sich "einfach nur so" jetzt großartig ins Zeug legen wird.
: Alles wird gut :-)
Genau. Und wenn nicht, schicken wir Jochen vorbei, der hat den Typ dann auffe Omme...
Keep rockin'
Friedlieb
: Genau. Und wenn nicht, schicken wir Jochen vorbei, der hat den Typ dann auffe Omme...
Alternaiv dazu: Kleinbus chartern und die AS-Community macht aus dem Arsch-Affenladen 'ne Achterbahn. :-)
So, das musste mal gesagt werden
Jürgen
Alternaiv dazu: Kleinbus chartern und die AS-Community macht aus dem Arsch-Affenladen 'ne Achterbahn. :-)
So, das musste mal gesagt werden
Jürgen
: Bei solchen Fällen, wo es um Fristen geht: immer anrufen, nicht mailen!
Besser ist die gute alte Schriftform "Einschreiben". Sonst weiß hinterher keiner von nix...
Alles Gute
Achim
Besser ist die gute alte Schriftform "Einschreiben". Sonst weiß hinterher keiner von nix...
Alles Gute
Achim
Hi Satyr,
sicherlich ist Dir inzwischen aufgegangen, daß es sehr riskant ist, ein Rechtsgeschäft via Net, oder Telefon ab zu schließen.
Mit dem Erhalt der Ware und der Bezahlung per Nn. ist das Geschäft nämlich erst mal abgeschlossen. Du kannst den Vertrag nicht einfach rückgängig machen, in dem Du das Instrument zurück schickst. Es ist sogar fahrlässig, da es den Verkäufer nicht zur Rückzahlung der Kaufsumme verpflichtet. Solch Dinge geschehen, wenn sie geschehen, als Kulanz.
Zum ersten mußt Du Dir mal die AGB's Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Händlers gewissenhaft durch lesen. Dort sollte angemerkt sein, wie er in solchen Fällen zu verfahren gedenkt. Dabei solltest Du vor allem auf die Fristen achten und diese unbedingt einhalten. (Z.B....Mängel sind binnen X Tagen schriftlich vor zu bringen...) Sollten AGB's weder im Netz, noch bei der Versendung des Instruments vorgelegen haben, kannst Du den Vertrag anfechten.
Ansonsten:
Mängelrüge mit angemessener Rückforderung.
Wenn der Kerl nicht auf den Kopf gefallen ist, wird er das Instrument zurück nehmen und den Kaufpreis erstatten. Laß Dir dazu einen Verrechnungsscheck schicken und sende nach Erhalt das Instrument ab. Das ist bei Schüttelschecks leider auch nicht sicher, aber was besseres fällt mir nicht ein.
Ich bin jedoch nur Handwerker und kein Rechtsanwalt. Wenns brenzlig wird, lohnt sich immer ein Anruf bei der Verbrauerberatung.
Viel Glück
www.kraushaar-gitarren.de
Hallo Walter!
Auf der Homepage der Firma wird ein 14 Tägiges Rückgaberecht propagiert, sie schreiben aber, dass man sein Geld erst 30 Tage nach Eingang des nicht gewollten Geräts wiederkriegt. Genau das stört mich, ich bin Schüler, spar mir das Geld für den neuen Bass vom Ar*** ab, und soll dann 30 Tage wieder mit meinem alten spielen, bis die sich bequemen, mir mein Geld zu überweisen?!
Das mit dem Verrechnungsscheck wäre natürlich klasse, dann könnt ich mir ja sofort einen neuen bei unserem "local Dealer" bestellen.
MfG
Satyr
PS: Hab mir deine Homepage angeschaut, das sieht mehr nach Künstler als nach Handwerker aus.
Auf der Homepage der Firma wird ein 14 Tägiges Rückgaberecht propagiert, sie schreiben aber, dass man sein Geld erst 30 Tage nach Eingang des nicht gewollten Geräts wiederkriegt. Genau das stört mich, ich bin Schüler, spar mir das Geld für den neuen Bass vom Ar*** ab, und soll dann 30 Tage wieder mit meinem alten spielen, bis die sich bequemen, mir mein Geld zu überweisen?!
Das mit dem Verrechnungsscheck wäre natürlich klasse, dann könnt ich mir ja sofort einen neuen bei unserem "local Dealer" bestellen.
MfG
Satyr
PS: Hab mir deine Homepage angeschaut, das sieht mehr nach Künstler als nach Handwerker aus.
: Alternaiv dazu: Kleinbus chartern und die AS-Community macht aus dem Arsch-Affenladen 'ne Achterbahn. :-)
Das wäre doch Verschwendung, wieso nicht die nächste Session da machen, die haben doch alles da ;-)
MfG,
Satyr
Das wäre doch Verschwendung, wieso nicht die nächste Session da machen, die haben doch alles da ;-)
MfG,
Satyr
oh je, du armer!
hatte mal ähnlichen stress mit einer ibanez jem (die grüne mit der feuer-behandlung).teures teil, geliefert mit einem kaputten vibrato-system (macke in der messerkante, deswegen nicht stimm-stabil).
ich habe die gitarre beim fach-händler gekauft (musik-aktiv, paderborn). der fehler ist mir nicht sofort aufgefallen.
als ich reklamieren wollte, nahm der händler das recht auf nachbesserung in kauf. d.h., sie haben die gitarre bei ibanez eingeschickt. sie kam dann mit einem vibrato in falscher farbe (also nicht mehr passend zur sonstigen hardware!) zurück! desweiteren stellte sich heraus, dass auch dieses vib-system defekt war (ein feinstimmer war verbogen!). sie haben also ein reklamiertes austauschteil an meine gitarre geschraubt. unverschämtheit!
also wieder zurückgegeben. nach 3 wochen kam die gitarre zurück, diesmal mit passender farbe! aber was stelle ich fest? die gitarre verstimmt sich wieder heftig! ich hatte mein altes teil an einer bestimmten stelle markiert mit einer klitzekleinen schramme. was stelle ich fest? sie haben mir mein altes (eingeschicktes) teil eingebaut, was wahrscheinlich gerade so beim ibanez support herumlag.
nun ging mir der hut hoch und ich holte mir unterstützung beim rechtsanwalt. kaufpreisminderung kam nicht in frage, weil man auf der gitarre nicht spielen konnte. also endlich den kaufpreis zurück!
langer rede kurzer sinn: auch beim fachhändler hat man keine garantie, von problemen verschont zu werden. denn der fachhandel hat alles wieder auf den (zugegebener maßen) lausigen ibanaez-support geschoben!
also, du hast mein vollstes beileid, leider glaube ich nicht, dass das alles so schnell ausgestanden sein wird.
gruß martin
hatte mal ähnlichen stress mit einer ibanez jem (die grüne mit der feuer-behandlung).teures teil, geliefert mit einem kaputten vibrato-system (macke in der messerkante, deswegen nicht stimm-stabil).
ich habe die gitarre beim fach-händler gekauft (musik-aktiv, paderborn). der fehler ist mir nicht sofort aufgefallen.
als ich reklamieren wollte, nahm der händler das recht auf nachbesserung in kauf. d.h., sie haben die gitarre bei ibanez eingeschickt. sie kam dann mit einem vibrato in falscher farbe (also nicht mehr passend zur sonstigen hardware!) zurück! desweiteren stellte sich heraus, dass auch dieses vib-system defekt war (ein feinstimmer war verbogen!). sie haben also ein reklamiertes austauschteil an meine gitarre geschraubt. unverschämtheit!
also wieder zurückgegeben. nach 3 wochen kam die gitarre zurück, diesmal mit passender farbe! aber was stelle ich fest? die gitarre verstimmt sich wieder heftig! ich hatte mein altes teil an einer bestimmten stelle markiert mit einer klitzekleinen schramme. was stelle ich fest? sie haben mir mein altes (eingeschicktes) teil eingebaut, was wahrscheinlich gerade so beim ibanez support herumlag.
nun ging mir der hut hoch und ich holte mir unterstützung beim rechtsanwalt. kaufpreisminderung kam nicht in frage, weil man auf der gitarre nicht spielen konnte. also endlich den kaufpreis zurück!
langer rede kurzer sinn: auch beim fachhändler hat man keine garantie, von problemen verschont zu werden. denn der fachhandel hat alles wieder auf den (zugegebener maßen) lausigen ibanaez-support geschoben!
also, du hast mein vollstes beileid, leider glaube ich nicht, dass das alles so schnell ausgestanden sein wird.
gruß martin
Tach Satyr!
: Mein Vater hat mich noch auf etwas interessantes hingewiesen, ist vielleicht auch für die Allgemeinheit nicht uninteressant - Wenn ich etwas kaufe, kriege ich die Ware erst, wenn ich bezahle - Wenn ich aber etwas zurücksende, kriegt der Verkäufer erst die Ware, und hat dann 30 Tage Zeit, mir mein Geld zurück zu erstatten.
Das stimmt so nicht (mehr). Ich nehme an, daß dein Vater die neue Verzugsregelung meinte. Die Kohle ist jetzt schon fällig, das heißt, der Verkäufer muß jetzt schon zahlen. Jetzt kann er aber auch noch in Verzug geraten, was mehrere Rechtsfolgen hat - du kannst vom Vertrag zurücktreten (das kannst du ohnehin schon, aus Gewährleistungsgründen), du kannst Schadensersatz verlangen (bringt dir nix, weil außer dem Bass selbst nichts kaputt ist) und du kannst Verzugszinsen verlangen. Das ist schon interessanter.
Wie gerät der Kerl jetzt in Verzug? Da sind auf der einen Seite die 30 Tage. Nach dieser Zeit gerät der Schuldner automatisch in Verzug. Du kannst ihn aber auch jetzt schon mahnen und die oben genannten Rechtsfolgen auslösen (gut, für Schadensersatz/Rücktritt müßte dann noch eine Frist gesetzt werden und für den Fall der Nichtleistung innerhalb der Frist die Verweigerung der Leistungsannahme angedroht werden). Ganz unrecht hatte dein Vater aber nicht - der Trick mit den 30 Tagen ist ziemlich neu, und in der ersten Fassung des Gesetzes führte eigentlich kein Weg daran vorbei, daß ein Schuldner vor Ablauf der 30 Tage nicht in Verzug kommen konnte. Das ist aber ziemlich schnell behoben worden :-)
Und falls die Zicken machen - Bass zurückschicken (Fotos!), Anwalt nehmen, Mahnbescheid. Dann hast du ratzfatz dein Geld zurück.
Nos vemos en infierno, Pepe
: Mein Vater hat mich noch auf etwas interessantes hingewiesen, ist vielleicht auch für die Allgemeinheit nicht uninteressant - Wenn ich etwas kaufe, kriege ich die Ware erst, wenn ich bezahle - Wenn ich aber etwas zurücksende, kriegt der Verkäufer erst die Ware, und hat dann 30 Tage Zeit, mir mein Geld zurück zu erstatten.
Das stimmt so nicht (mehr). Ich nehme an, daß dein Vater die neue Verzugsregelung meinte. Die Kohle ist jetzt schon fällig, das heißt, der Verkäufer muß jetzt schon zahlen. Jetzt kann er aber auch noch in Verzug geraten, was mehrere Rechtsfolgen hat - du kannst vom Vertrag zurücktreten (das kannst du ohnehin schon, aus Gewährleistungsgründen), du kannst Schadensersatz verlangen (bringt dir nix, weil außer dem Bass selbst nichts kaputt ist) und du kannst Verzugszinsen verlangen. Das ist schon interessanter.
Wie gerät der Kerl jetzt in Verzug? Da sind auf der einen Seite die 30 Tage. Nach dieser Zeit gerät der Schuldner automatisch in Verzug. Du kannst ihn aber auch jetzt schon mahnen und die oben genannten Rechtsfolgen auslösen (gut, für Schadensersatz/Rücktritt müßte dann noch eine Frist gesetzt werden und für den Fall der Nichtleistung innerhalb der Frist die Verweigerung der Leistungsannahme angedroht werden). Ganz unrecht hatte dein Vater aber nicht - der Trick mit den 30 Tagen ist ziemlich neu, und in der ersten Fassung des Gesetzes führte eigentlich kein Weg daran vorbei, daß ein Schuldner vor Ablauf der 30 Tage nicht in Verzug kommen konnte. Das ist aber ziemlich schnell behoben worden :-)
Und falls die Zicken machen - Bass zurückschicken (Fotos!), Anwalt nehmen, Mahnbescheid. Dann hast du ratzfatz dein Geld zurück.
Nos vemos en infierno, Pepe
Tach Walter!
Ouh, da muß ich als angehender Rechtsverdreher doch gleich mehrfach einschreiten :-)
: Mit dem Erhalt der Ware und der Bezahlung per Nn. ist das Geschäft nämlich erst mal abgeschlossen.
Nö - der Vertrag ist schon vorher, nämlich bei der Einigung (untechnisch), geschlossen - Lieferung und Bezahlung sind bloß die Durchführung des Vertrages.
: Du kannst den Vertrag nicht einfach rückgängig machen, in dem Du das Instrument zurück schickst.
Doch, grundsätzlich schon, das steht im Gesetz und nennt sich Wandelung. Wenn die gelieferte Ware mangelhaft ist, kann man den Kauf rückabwickeln oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Und eine Vorleistungspflicht des Wandelnden besteht nicht, kann aber durch AGB begründet werden.
: Es ist sogar fahrlässig, da es den Verkäufer nicht zur Rückzahlung der Kaufsumme verpflichtet.
Aber hallo ... und wie!
: Solch Dinge geschehen, wenn sie geschehen, als Kulanz.
Nö - die Dinge geschehen, wenn eine Nachbesserung fehlgeschlagen ist.
: Zum ersten mußt Du Dir mal die AGB's Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Händlers gewissenhaft durch lesen. Dort sollte angemerkt sein, wie er in solchen Fällen zu verfahren gedenkt.
Jepp - und da liegt der Hase im Pfeffer. Die meisten Händler haben in diesem Fall nämlich eine Regelung, daß Nachbesserung vor Wandelung/Minderung kommt. Ein völliger Ausschluß der Wandelung ist nicht drin.
: Dabei solltest Du vor allem auf die Fristen achten und diese unbedingt einhalten. (Z.B....Mängel sind binnen X Tagen schriftlich vor zu bringen...)
Das stimmt allerdings immer ...
: Sollten AGB's weder im Netz, noch bei der Versendung des Instruments vorgelegen haben, kannst Du den Vertrag anfechten.
Nö. Der Vertrag gilt, nur ohne die AGBs. Die müssen bei Vertragsschluß auch dem Kunden bekannt gewesen sein (können). Wenn der Kunde keine Chance hatte, Kenntnis zu nehmen, gelten nicht die AGBs des Verwenders, sondern das ganz normale Gesetz, und da gibt's halt die Wandelung.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß ein Internetanbieter seine AGBs nicht auf die Site stellt. Er wird sich also vermutlich auf sein Nachbesserungs-/Nachlieferungsrecht berufen. Wenn dann ein anständiger Bass kommt, kann sich ja keiner beschweren. Bloß wird dann da eben nicht mehr gekauft ...
Nos vemos en infierno, Pepe
Ouh, da muß ich als angehender Rechtsverdreher doch gleich mehrfach einschreiten :-)
: Mit dem Erhalt der Ware und der Bezahlung per Nn. ist das Geschäft nämlich erst mal abgeschlossen.
Nö - der Vertrag ist schon vorher, nämlich bei der Einigung (untechnisch), geschlossen - Lieferung und Bezahlung sind bloß die Durchführung des Vertrages.
: Du kannst den Vertrag nicht einfach rückgängig machen, in dem Du das Instrument zurück schickst.
Doch, grundsätzlich schon, das steht im Gesetz und nennt sich Wandelung. Wenn die gelieferte Ware mangelhaft ist, kann man den Kauf rückabwickeln oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Und eine Vorleistungspflicht des Wandelnden besteht nicht, kann aber durch AGB begründet werden.
: Es ist sogar fahrlässig, da es den Verkäufer nicht zur Rückzahlung der Kaufsumme verpflichtet.
Aber hallo ... und wie!
: Solch Dinge geschehen, wenn sie geschehen, als Kulanz.
Nö - die Dinge geschehen, wenn eine Nachbesserung fehlgeschlagen ist.
: Zum ersten mußt Du Dir mal die AGB's Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Händlers gewissenhaft durch lesen. Dort sollte angemerkt sein, wie er in solchen Fällen zu verfahren gedenkt.
Jepp - und da liegt der Hase im Pfeffer. Die meisten Händler haben in diesem Fall nämlich eine Regelung, daß Nachbesserung vor Wandelung/Minderung kommt. Ein völliger Ausschluß der Wandelung ist nicht drin.
: Dabei solltest Du vor allem auf die Fristen achten und diese unbedingt einhalten. (Z.B....Mängel sind binnen X Tagen schriftlich vor zu bringen...)
Das stimmt allerdings immer ...
: Sollten AGB's weder im Netz, noch bei der Versendung des Instruments vorgelegen haben, kannst Du den Vertrag anfechten.
Nö. Der Vertrag gilt, nur ohne die AGBs. Die müssen bei Vertragsschluß auch dem Kunden bekannt gewesen sein (können). Wenn der Kunde keine Chance hatte, Kenntnis zu nehmen, gelten nicht die AGBs des Verwenders, sondern das ganz normale Gesetz, und da gibt's halt die Wandelung.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß ein Internetanbieter seine AGBs nicht auf die Site stellt. Er wird sich also vermutlich auf sein Nachbesserungs-/Nachlieferungsrecht berufen. Wenn dann ein anständiger Bass kommt, kann sich ja keiner beschweren. Bloß wird dann da eben nicht mehr gekauft ...
Nos vemos en infierno, Pepe
ich habe die gitarre beim fach-händler gekauft (musik-aktiv, paderborn). der fehler ist mir nicht sofort aufgefallen. als ich reklamieren wollte, nahm der händler das recht auf nachbesserung in kauf.
Oh Gott, Du hast Robin an das Teil gelassen? :-))
Oh Gott, Du hast Robin an das Teil gelassen? :-))
: Oh Gott, Du hast Robin an das Teil gelassen? :-))
ist schon länger her, da war zappi noch da. sie haben aber auch nicht selber ausgebessert, sondern eingeschickt. hat jedesmal 3 wochen gedauert (siehe posting oben).
gruß martin
ist schon länger her, da war zappi noch da. sie haben aber auch nicht selber ausgebessert, sondern eingeschickt. hat jedesmal 3 wochen gedauert (siehe posting oben).
gruß martin
Hi Satyr,
gestatte mir eine oberlehrerhafte Frage:
Wenn Du doch Schüler bist und Dir Dein Instrument
"von Munde abgespart" hast, ist Dir das Teil
doch ziemlich wichtig, oder?
Wieso zum Teufel bestellst Du es wie ein paar
Socken im Versandhandel? Nichts gegen das Bestellen
von Elektronikteilen, Zubehör etc. Aber ein Instrument
ist doch was anderes. Du verbaust Dir die Chance, das
Ding im Vorfeld zu begutachten, Tipps zu bekommen,
vielleicht mehrere identische vergleichsweise anzutesten
und verdirbst Dir den Spaß am Kauf - meiner Meinung nach.
Und komm mir nicht mit dem Preis. Wenn Du in größeren
Musikfachhandeln mit Bargeld winkst und die Versandkosten
mit einrechnest, kann der Unterschied nicht so groß sein.
Das hilft Dir zwar jetzt auch nicht weiter, aber nur
so als Tipp für die Zukunft.
Schlaumeiergrüße :-),
Ralf
gestatte mir eine oberlehrerhafte Frage:
Wenn Du doch Schüler bist und Dir Dein Instrument
"von Munde abgespart" hast, ist Dir das Teil
doch ziemlich wichtig, oder?
Wieso zum Teufel bestellst Du es wie ein paar
Socken im Versandhandel? Nichts gegen das Bestellen
von Elektronikteilen, Zubehör etc. Aber ein Instrument
ist doch was anderes. Du verbaust Dir die Chance, das
Ding im Vorfeld zu begutachten, Tipps zu bekommen,
vielleicht mehrere identische vergleichsweise anzutesten
und verdirbst Dir den Spaß am Kauf - meiner Meinung nach.
Und komm mir nicht mit dem Preis. Wenn Du in größeren
Musikfachhandeln mit Bargeld winkst und die Versandkosten
mit einrechnest, kann der Unterschied nicht so groß sein.
Das hilft Dir zwar jetzt auch nicht weiter, aber nur
so als Tipp für die Zukunft.
Schlaumeiergrüße :-),
Ralf
Ist ja auch nicht falsch, der Gedankengang war auch etwas von der Vorfreude überschattet, ich wollte das Teil einfach haben, zumal es bei unserem "Local Dealer" nicht im Katalog aufgeführt ist. In Zukunft werde ich deinen Rat aber berücksichtigen
PS : Ein Freund von mir hat recht gute Erfahrung im Internethandel gemacht.
PS : Ein Freund von mir hat recht gute Erfahrung im Internethandel gemacht.
ist schon länger her, da war zappi noch da. sie haben aber auch nicht selber ausgebessert, sondern eingeschickt. hat jedesmal 3 wochen gedauert (siehe posting oben).
Hm, wundert mich. Vor kurzem habe ich meinen Preci zum Bünde-Abrichten abgegeben, Freitag-Nachmittag. Am folgenden Samstag war er wieder da, war aber wahrscheinlich ein anderer Fall.
Hm, wundert mich. Vor kurzem habe ich meinen Preci zum Bünde-Abrichten abgegeben, Freitag-Nachmittag. Am folgenden Samstag war er wieder da, war aber wahrscheinlich ein anderer Fall.
