Re: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel
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Beitrag von Walter vom November 04. 2001 um 21:44:02:
Als Antwort zu: (Meinung) Schlechte Erfahrung mit Versandhandel geschrieben von Satyr am November 04. 2001 um 13:50:23:
Hi Satyr,
sicherlich ist Dir inzwischen aufgegangen, daß es sehr riskant ist, ein Rechtsgeschäft via Net, oder Telefon ab zu schließen. Mit dem Erhalt der Ware und der Bezahlung per Nn. ist das Geschäft nämlich erst mal abgeschlossen. Du kannst den Vertrag nicht einfach rückgängig machen, in dem Du das Instrument zurück schickst. Es ist sogar fahrlässig, da es den Verkäufer nicht zur Rückzahlung der Kaufsumme verpflichtet. Solch Dinge geschehen, wenn sie geschehen, als Kulanz. Zum ersten mußt Du Dir mal die AGB's Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Händlers gewissenhaft durch lesen. Dort sollte angemerkt sein, wie er in solchen Fällen zu verfahren gedenkt. Dabei solltest Du vor allem auf die Fristen achten und diese unbedingt einhalten. (Z.B....Mängel sind binnen X Tagen schriftlich vor zu bringen...) Sollten AGB's weder im Netz, noch bei der Versendung des Instruments vorgelegen haben, kannst Du den Vertrag anfechten. Ansonsten: Mängelrüge mit angemessener Rückforderung. Wenn der Kerl nicht auf den Kopf gefallen ist, wird er das Instrument zurück nehmen und den Kaufpreis erstatten. Laß Dir dazu einen Verrechnungsscheck schicken und sende nach Erhalt das Instrument ab. Das ist bei Schüttelschecks leider auch nicht sicher, aber was besseres fällt mir nicht ein.
Ich bin jedoch nur Handwerker und kein Rechtsanwalt. Wenns brenzlig wird, lohnt sich immer ein Anruf bei der Verbrauerberatung.
Viel Glück
www.kraushaar-gitarren.de
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