Re: Rückgabe
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Beitrag von Pepe vom November 05. 2001 um 01:46:59:
Als Antwort zu: Rückgabe geschrieben von Satyr am November 04. 2001 um 15:18:14:
Tach Satyr!
: Mein Vater hat mich noch auf etwas interessantes hingewiesen, ist vielleicht auch für die Allgemeinheit nicht uninteressant - Wenn ich etwas kaufe, kriege ich die Ware erst, wenn ich bezahle - Wenn ich aber etwas zurücksende, kriegt der Verkäufer erst die Ware, und hat dann 30 Tage Zeit, mir mein Geld zurück zu erstatten.
Das stimmt so nicht (mehr). Ich nehme an, daß dein Vater die neue Verzugsregelung meinte. Die Kohle ist jetzt schon fällig, das heißt, der Verkäufer muß jetzt schon zahlen. Jetzt kann er aber auch noch in Verzug geraten, was mehrere Rechtsfolgen hat - du kannst vom Vertrag zurücktreten (das kannst du ohnehin schon, aus Gewährleistungsgründen), du kannst Schadensersatz verlangen (bringt dir nix, weil außer dem Bass selbst nichts kaputt ist) und du kannst Verzugszinsen verlangen. Das ist schon interessanter.
Wie gerät der Kerl jetzt in Verzug? Da sind auf der einen Seite die 30 Tage. Nach dieser Zeit gerät der Schuldner automatisch in Verzug. Du kannst ihn aber auch jetzt schon mahnen und die oben genannten Rechtsfolgen auslösen (gut, für Schadensersatz/Rücktritt müßte dann noch eine Frist gesetzt werden und für den Fall der Nichtleistung innerhalb der Frist die Verweigerung der Leistungsannahme angedroht werden). Ganz unrecht hatte dein Vater aber nicht - der Trick mit den 30 Tagen ist ziemlich neu, und in der ersten Fassung des Gesetzes führte eigentlich kein Weg daran vorbei, daß ein Schuldner vor Ablauf der 30 Tage nicht in Verzug kommen konnte. Das ist aber ziemlich schnell behoben worden :-)
Und falls die Zicken machen - Bass zurückschicken (Fotos!), Anwalt nehmen, Mahnbescheid. Dann hast du ratzfatz dein Geld zurück.
Nos vemos en infierno, Pepe
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