Guten abend liebe Aussensaiter,
hier tummeln sich ja diverse Juristen und viele von euch sind im Rahmen des Studiums ja auch mit dem Anfertigen diverser Arbeiten beschäftigt gewesen, deshalb könnt ihr mich bestimmt bezüglich der folgenden Frage kompetent aufklären?!
Im Verlauf eines Gesprächs über Portale wie hausaufgaben.de oder diplomarbeiten24.de habe ich heute mit einigen Kollegen die Frage diskutiert, wer eigentlich das Urheberrecht an einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation, Diplom-, Examenarbeit aber auch Facharbeiten im Rahmen der gymnasialen Oberstufe) hat.
Die meisten Kollegen vertraten häufig aus eigener Erfahrung die Ansicht, dass der Uni/dem betreuenden Prof hier Urheberrechte einzuräumen seien und eine Veröffentlichung ohne dessen Zustimmung nicht erfolgen darf.
Im Internet findet man überwiegend die gegenteilige Auffassung. Hier wird gesagt, das Urheberecht steht allein dem Verfasser einer Arbeit zu. Unter anderem wird dies damit begründet, dass der Verfasser mit seiner Unterschrift ja bestätigt, dass er die Arbeit selbstständig verfasst hat und es somit konträr diverser Prüfungsordnungen wäre, wenn dem Betreuer der Arbeit hier das Urheberrecht zufallen würde.
Ich finde das ganz spannend und bin neugierig, wie eure Erfahrungen das sind ob es da eine eindeutige Rechtsprechung gibt?! Achso, es geht hier nicht um Diplomarbeiten, die im Rahmen einer gesonderten vertraglichen Regelung mit Unterstützung eines Unternehmens geschrieben werden!
Viele Grüße,
Andreas
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- (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw. - gestartet von schocka 29. November 2006 um 21:00h
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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mac
am 30. November 2006 um 13:41
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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schocka
am 30. November 2006 um 20:08
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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mac
am 30. November 2006 um 22:04
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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Johannes
am 30. November 2006 um 22:15
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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mac
am 30. November 2006 um 23:13
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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Johannes
am 1. Dezember 2006 um 19:23
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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Johannes
am 1. Dezember 2006 um 19:23
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mac
am 30. November 2006 um 23:13
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mac
am 30. November 2006 um 22:07
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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schocka
am 1. Dezember 2006 um 12:01
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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schocka
am 1. Dezember 2006 um 12:01
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Johannes
am 30. November 2006 um 22:15
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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Der Felix
am 30. November 2006 um 21:25
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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mac
am 30. November 2006 um 22:04
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schocka
am 30. November 2006 um 20:08
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Michael (Jacuzzi)
am 30. November 2006 um 09:46
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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schocka
am 30. November 2006 um 10:36
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Michael (Jacuzzi)
am 30. November 2006 um 12:02
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schocka
am 30. November 2006 um 12:28
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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schocka
am 30. November 2006 um 12:28
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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Michael (Jacuzzi)
am 30. November 2006 um 12:02
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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schocka
am 30. November 2006 um 10:36
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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Der Felix
am 29. November 2006 um 23:31
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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the stooge
am 29. November 2006 um 22:15
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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lauter
am 1. Dezember 2006 um 12:02
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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lauter
am 1. Dezember 2006 um 12:02
- Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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mac
am 30. November 2006 um 13:41
Guten anbend lieber Andreas,
hier tummeln sich ja diverse Juristen und viele von euch sind im Rahmen des Studiums ja auch mit dem Anfertigen diverser Arbeiten beschäftigt gewesen, deshalb könnt ihr mich bestimmt bezüglich der folgenden Frage kompetent aufklären?!
Im Verlauf eines Gesprächs über Portale wie hausaufgaben.de oder diplomarbeiten24.de habe ich heute mit einigen Kollegen die Frage diskutiert, wer eigentlich das Urheberrecht an einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation, Diplom-, Examenarbeit aber auch Facharbeiten im Rahmen der gymnasialen Oberstufe) hat.
Kann ich, nicht weil ich Jurist bin sondern weil ich die eine oder Arbeit dieser Art nicht nur selber angefertigt und veröffentlicht habe, sondern auch einige unter meiner Aufsicht angefertigt wurden.
Die meisten Kollegen vertraten häufig aus eigener Erfahrung die Ansicht, dass der Uni/dem betreuenden Prof hier Urheberrechte einzuräumen seien und eine Veröffentlichung ohne dessen Zustimmung nicht erfolgen darf.
Deine Kollegen irren. Der Autor hat die Verantwotung und das Urheberrecht für seine Arbeit und kann sie veröffentlichen, wo immer er will.
Für Doktorarbeiten gibt es (gab es?) das "Impimatur", die aus den Anfängen der Buchdruckerei übriggebliebene Druckerlaubnis, die aber nur besagte, dass die Arbeit unter Verantwortung der Universität gedruckt wird. Ohne Imprimatur kann (konnte?) sie trotzdem gedruckt werden, dann ist (war?) allerdings mit Ärger bei Anerkennung Druckpflicht zu rechnen.
Es gibt aber immer noch Fälle, wo das feudale Selbstverständnis mancher Universitätshierarchien meint, bürgerliches Recht aushebeln zu können. Und es gibt leider häufig auch einen innerfachlichen Comment, der sich für die Karriere des Niedrigergstellten nachteilig auswirkt, wenn er auf seinem Autorenrecht besteht.
ne schöne Jrooß, Mathias
hier tummeln sich ja diverse Juristen und viele von euch sind im Rahmen des Studiums ja auch mit dem Anfertigen diverser Arbeiten beschäftigt gewesen, deshalb könnt ihr mich bestimmt bezüglich der folgenden Frage kompetent aufklären?!
Im Verlauf eines Gesprächs über Portale wie hausaufgaben.de oder diplomarbeiten24.de habe ich heute mit einigen Kollegen die Frage diskutiert, wer eigentlich das Urheberrecht an einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation, Diplom-, Examenarbeit aber auch Facharbeiten im Rahmen der gymnasialen Oberstufe) hat.
Kann ich, nicht weil ich Jurist bin sondern weil ich die eine oder Arbeit dieser Art nicht nur selber angefertigt und veröffentlicht habe, sondern auch einige unter meiner Aufsicht angefertigt wurden.
Die meisten Kollegen vertraten häufig aus eigener Erfahrung die Ansicht, dass der Uni/dem betreuenden Prof hier Urheberrechte einzuräumen seien und eine Veröffentlichung ohne dessen Zustimmung nicht erfolgen darf.
Deine Kollegen irren. Der Autor hat die Verantwotung und das Urheberrecht für seine Arbeit und kann sie veröffentlichen, wo immer er will.
Für Doktorarbeiten gibt es (gab es?) das "Impimatur", die aus den Anfängen der Buchdruckerei übriggebliebene Druckerlaubnis, die aber nur besagte, dass die Arbeit unter Verantwortung der Universität gedruckt wird. Ohne Imprimatur kann (konnte?) sie trotzdem gedruckt werden, dann ist (war?) allerdings mit Ärger bei Anerkennung Druckpflicht zu rechnen.
Es gibt aber immer noch Fälle, wo das feudale Selbstverständnis mancher Universitätshierarchien meint, bürgerliches Recht aushebeln zu können. Und es gibt leider häufig auch einen innerfachlichen Comment, der sich für die Karriere des Niedrigergstellten nachteilig auswirkt, wenn er auf seinem Autorenrecht besteht.
ne schöne Jrooß, Mathias
Ahoi -
ganz leicht am Thema vorbei, nämlich die Diplomarbeiten im Speziellen aussen vor lassend: Ein kleiner Teil meiner Arbeit als Freiberufler besteht darin, Dokumente (Ideen, Konzepte etc) für meine Auftraggeber zu verfassen. Und dies tu ich als Autor basierend auf meiner "Annahme" bzw dem Wissen, daß das Urheberrecht in Deutschland unveräusserbar ist. Isso. Das Urheberrecht liegt beim Urheber. Aber das schreibe ich hier freilich nur als wilde Behauptung und nicht als juristische Beratung.
GANZ anders ist das mit dem _Nutzungsrecht_, das muss bzw wird separat festgehalten. Wenn ich also wiedermal einen saublöden Vertrag unterschrieben habe (und beim ersten Vertrag ist das ja scheinbar klassisch der Fall *seufz*) in dem ich das uneingeschränkte Nutzungsrecht (sozusagen die Lizenz) achtlos für eine Scheibe Brot abtrete, dann kann der Auftraggeber basierend darauf einen Millionenseller landen, ohne daß ich einen Cent davon sehe. Solange er irgendwo vermerkt, daß das Urheberrecht (vielleicht auch nur eines Teils des Gesamtwerks) bei mir liegt, ist er fein raus.
Fazit (für mich): Das Urheberrecht allein ist natürlich schon eine feine Sache, aber ohne das Nutzungsrecht bringt es mir (finanziell) kaum was.
Nun hatte ich nie das Vergnügen so eine Diplomarbeit zu schreiben, aber ich gehe schwer davon aus, daß bzgl der Veröffentlichung/Nutzung an jedem Institut eigene Regeln herrschen, die sich gewiss ähneln.
Ist aber klasse daß Du das hier fragst, denn dabei fällt mir ein, daß in besagtem Vertrag nie die Rede von exklusivem Nutzungsrecht war...
Beste Grüße,
Felix
ganz leicht am Thema vorbei, nämlich die Diplomarbeiten im Speziellen aussen vor lassend: Ein kleiner Teil meiner Arbeit als Freiberufler besteht darin, Dokumente (Ideen, Konzepte etc) für meine Auftraggeber zu verfassen. Und dies tu ich als Autor basierend auf meiner "Annahme" bzw dem Wissen, daß das Urheberrecht in Deutschland unveräusserbar ist. Isso. Das Urheberrecht liegt beim Urheber. Aber das schreibe ich hier freilich nur als wilde Behauptung und nicht als juristische Beratung.
GANZ anders ist das mit dem _Nutzungsrecht_, das muss bzw wird separat festgehalten. Wenn ich also wiedermal einen saublöden Vertrag unterschrieben habe (und beim ersten Vertrag ist das ja scheinbar klassisch der Fall *seufz*) in dem ich das uneingeschränkte Nutzungsrecht (sozusagen die Lizenz) achtlos für eine Scheibe Brot abtrete, dann kann der Auftraggeber basierend darauf einen Millionenseller landen, ohne daß ich einen Cent davon sehe. Solange er irgendwo vermerkt, daß das Urheberrecht (vielleicht auch nur eines Teils des Gesamtwerks) bei mir liegt, ist er fein raus.
Fazit (für mich): Das Urheberrecht allein ist natürlich schon eine feine Sache, aber ohne das Nutzungsrecht bringt es mir (finanziell) kaum was.
Nun hatte ich nie das Vergnügen so eine Diplomarbeit zu schreiben, aber ich gehe schwer davon aus, daß bzgl der Veröffentlichung/Nutzung an jedem Institut eigene Regeln herrschen, die sich gewiss ähneln.
Ist aber klasse daß Du das hier fragst, denn dabei fällt mir ein, daß in besagtem Vertrag nie die Rede von exklusivem Nutzungsrecht war...
Beste Grüße,
Felix
Lieber Andreas,
: Die meisten Kollegen vertraten häufig aus eigener Erfahrung die Ansicht, dass der Uni/dem betreuenden Prof hier Urheberrechte einzuräumen seien und eine Veröffentlichung ohne dessen Zustimmung nicht erfolgen darf.
Aber nie im Leben.
: Im Internet findet man überwiegend die gegenteilige Auffassung. Hier wird gesagt, das Urheberecht steht allein dem Verfasser einer Arbeit zu.
So ist es. Das Internet hat, wie immer, Recht.
Grüße,
M. (J.)
Hallo Michael,
: So ist es. Das Internet hat, wie immer, Recht.
natürlich :-)
im Internet findet man aber auch interessante Merkblätter wie z. B. dieses hier. Was sagst du dazu? Werden die gesetzlichen Rechte des Verfassers damit aufgeweicht oder sind das auch nur "Einschüchterungsversuche" der Betreuenden? Hier tauchen ja dann auch noch die Nutzungs- und Verwertungsrechte auf, die Felix ja in seiner Antwort erwähnt hat.
Gruß,
Andreas
: So ist es. Das Internet hat, wie immer, Recht.
natürlich :-)
im Internet findet man aber auch interessante Merkblätter wie z. B. dieses hier. Was sagst du dazu? Werden die gesetzlichen Rechte des Verfassers damit aufgeweicht oder sind das auch nur "Einschüchterungsversuche" der Betreuenden? Hier tauchen ja dann auch noch die Nutzungs- und Verwertungsrechte auf, die Felix ja in seiner Antwort erwähnt hat.
Gruß,
Andreas
Lieber Andreas,
: im Internet findet man aber auch interessante Merkblätter wie z. B. dieses hier. Was sagst du dazu?
Dazu sage ich, dass ungefähr das herauskommen muss, wenn ein Informatiker über Urheberrecht schreibt. Bei Asterix heißt es dazu: "Darum bin ich ja auch Zenturio, und du nur Optio."
Grüße aus Juridistan,
Michael
Hi Michael,
: Dazu sage ich, dass ungefähr das herauskommen muss, wenn ein Informatiker über Urheberrecht schreibt.
deshalb frage ich ja auch, Informatik habe ich ja auch mal als Unterrichtsfach studiert, bin also auch quasi zur Hälfte einer von denen :-)))
Grüße aus Bitannien,
Andreas
: Dazu sage ich, dass ungefähr das herauskommen muss, wenn ein Informatiker über Urheberrecht schreibt.
deshalb frage ich ja auch, Informatik habe ich ja auch mal als Unterrichtsfach studiert, bin also auch quasi zur Hälfte einer von denen :-)))
Grüße aus Bitannien,
Andreas
Hall miteinander,
Meinung eines stillen Mitlesers:
Schwieriges Thema: Meiner Ansicht nach muß man da stark differenzieren und zwar zwischen sowohl zwischen Diplomarbeiten und Dissertationen, als auch innerhalb von Diplomarbeiten. Da gibt es vermutlich auch riesige Unterschiede zwischen Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften. (Letzteres ist meine Baustelle)
Zum einen hängt es davon ab, wie denn das Thema der Diplomarbeit entstanden ist. Kommt ein Kandidat mit einem ausgearbeiteten Thema zu einem Prof und sucht nur jemanden, der das Thema formell betreut, der sagt zu und es erfolgt keine weitere Unterstützung (Geräte, Fahrtkosten usw....) dann würde ich sagen, dass das Urheberrecht primär bei dem Kandidaten liegt. In der Regel wird aber auch hier der Prof / der Betreuer einiges an Arbeit reinstecken und man wird sich entsprechend über Co-Autorschaft arrangieren.
Kommt ein Kandidat mit der Frage "Haben Sie nicht eine Diplomarbeit für mich?" zu einem Dozenten an der Uni, der zieht ein Thema aus seinem eigenen Forschungsbereich hervor, unterstützt die Bearbeitung konzeptuell, mit Material, mit feedback usw., dann ist das meiner Meinung in jedem Fall als eine gemeinsame Sache zu sehen, wo der Kandidat ohne Zustimmung nichts alleine veröffentlichen kann - allerdings kann auch der Betreuer nicht die ARbeit einfach ohen Namensnennung des Kandidaten als die allein seine ausgeben!
Doktorarbeiten ist nochmal ganz anderes Thema, die sind in der Regel wesentlich selbstständiger - aber auch hier: wenn ein Prof etwa ein Drittmittelprojekt mit einer Doktorandenstelle am Land gezogen hat, und für dieses Thema entsprechend jemanden einstellt, dann ist das ein gemeinsames Projekt mit entsprechend gemeinsamen Veröffentlichungen. Aber auch wenn ein Doktorand von einem Prof mit Material, Arbeitsplatz, Literatur, Mitarbeit am Konzept usw.. versorgt wird, dann ist das eine gemeinsame Arbeit.
Grundsätzlich bedeuten Diplomarbeiten die Bearbeitung eines Themas unter Anleitung, Doktorarbeit ist wesentlich eigenständiger.
Das _nur_ der Autor das Urheberrecht beanspruchen kann halte ich nicht für realistisch. Die geschriebene Arbeit ist eine Sache, das dahinterstehende Konzept, Fragestellung usw. ist ebenfalls Teil der Arbeit, und wenn da vom Betreuer ein signifikanter Input kommt, dann muß die Arbeit gemeinsam veröffentlicht werden.
Meine Meinung.... alles eine Grauzone und formal juristisch schwer zu fassen.....
viele Grüsse,
mac
Meinung eines stillen Mitlesers:
Schwieriges Thema: Meiner Ansicht nach muß man da stark differenzieren und zwar zwischen sowohl zwischen Diplomarbeiten und Dissertationen, als auch innerhalb von Diplomarbeiten. Da gibt es vermutlich auch riesige Unterschiede zwischen Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften. (Letzteres ist meine Baustelle)
Zum einen hängt es davon ab, wie denn das Thema der Diplomarbeit entstanden ist. Kommt ein Kandidat mit einem ausgearbeiteten Thema zu einem Prof und sucht nur jemanden, der das Thema formell betreut, der sagt zu und es erfolgt keine weitere Unterstützung (Geräte, Fahrtkosten usw....) dann würde ich sagen, dass das Urheberrecht primär bei dem Kandidaten liegt. In der Regel wird aber auch hier der Prof / der Betreuer einiges an Arbeit reinstecken und man wird sich entsprechend über Co-Autorschaft arrangieren.
Kommt ein Kandidat mit der Frage "Haben Sie nicht eine Diplomarbeit für mich?" zu einem Dozenten an der Uni, der zieht ein Thema aus seinem eigenen Forschungsbereich hervor, unterstützt die Bearbeitung konzeptuell, mit Material, mit feedback usw., dann ist das meiner Meinung in jedem Fall als eine gemeinsame Sache zu sehen, wo der Kandidat ohne Zustimmung nichts alleine veröffentlichen kann - allerdings kann auch der Betreuer nicht die ARbeit einfach ohen Namensnennung des Kandidaten als die allein seine ausgeben!
Doktorarbeiten ist nochmal ganz anderes Thema, die sind in der Regel wesentlich selbstständiger - aber auch hier: wenn ein Prof etwa ein Drittmittelprojekt mit einer Doktorandenstelle am Land gezogen hat, und für dieses Thema entsprechend jemanden einstellt, dann ist das ein gemeinsames Projekt mit entsprechend gemeinsamen Veröffentlichungen. Aber auch wenn ein Doktorand von einem Prof mit Material, Arbeitsplatz, Literatur, Mitarbeit am Konzept usw.. versorgt wird, dann ist das eine gemeinsame Arbeit.
Grundsätzlich bedeuten Diplomarbeiten die Bearbeitung eines Themas unter Anleitung, Doktorarbeit ist wesentlich eigenständiger.
Das _nur_ der Autor das Urheberrecht beanspruchen kann halte ich nicht für realistisch. Die geschriebene Arbeit ist eine Sache, das dahinterstehende Konzept, Fragestellung usw. ist ebenfalls Teil der Arbeit, und wenn da vom Betreuer ein signifikanter Input kommt, dann muß die Arbeit gemeinsam veröffentlicht werden.
Meine Meinung.... alles eine Grauzone und formal juristisch schwer zu fassen.....
viele Grüsse,
mac
Hi mac,
ich kann ich deinen Argumenten folgen, aber wie soll das in der Praxis aussehen? Vertragliche Regelungen für jede wissenschaftliche Arbeit? Wie steht´s mit der Vereinbarkeit einer gemeinsamen Urheberschaft von Verfasser und Betreuer mit der Selbstständigskeitserklärung des Verfassers?
Interessant ist es für mich in erster Linie hinsichtlich der Frage, wie das mit Schülern der gymnasialen Oberstufe aussieht. In Niedersachsen wird in der 12. Klasse eine sog. Facharbeit angefertigt, die natürlich auch von einer Lehrkraft betreut wird. Das Thema wird ebenfalls von der Lehrkraft formuliert. Ich gehe aber davon aus, dass sämtliche Rechte an der Arbeit dann aber auch beim Schüler liegen, oder?
Gruß,
Andreas
ich kann ich deinen Argumenten folgen, aber wie soll das in der Praxis aussehen? Vertragliche Regelungen für jede wissenschaftliche Arbeit? Wie steht´s mit der Vereinbarkeit einer gemeinsamen Urheberschaft von Verfasser und Betreuer mit der Selbstständigskeitserklärung des Verfassers?
Interessant ist es für mich in erster Linie hinsichtlich der Frage, wie das mit Schülern der gymnasialen Oberstufe aussieht. In Niedersachsen wird in der 12. Klasse eine sog. Facharbeit angefertigt, die natürlich auch von einer Lehrkraft betreut wird. Das Thema wird ebenfalls von der Lehrkraft formuliert. Ich gehe aber davon aus, dass sämtliche Rechte an der Arbeit dann aber auch beim Schüler liegen, oder?
Gruß,
Andreas
Hi Andreas,
so eine Facharbeit habe ich damals auch geschrieben. "Betreuung" hiess damals, daß die Lehrkraft das Thema vorgegeben hat. Das liess sich in einem Satz unterbringen. Ich habe darauf das geschrieben, was ich dazu erarbeitet und recherchiert habe. Damit bin ich zu 100% der Urheber der Facharbeit, denn alles stammt ja von mir.
Anderer Fall, gleicher Ausgang: Mein Auftraggeber bittet mich, ein Dokument zu verfassen. Thema: "Eine Konzept für ein Jump'n'Run auf Plattform XY" - das schreibe ich dann und bin damit der Urheber. Zwar hat der Auftraggeber das "Thema" vorgegeben, aber sämtliche geistige Arbeit wurde von mir geleistet. Und ich habe damit nunmal das volle Urheberrecht.
Um die Frage also zu beantworten (wieder: dies ist keine juristische Beratung): Ja, die Rechte liegen allein beim Schüler! (es sei denn, er hat irgendwas unterschrieben, was sich z.B. bzgl. Nutzungsrechten anders äussert)
Gruß,
Felix
so eine Facharbeit habe ich damals auch geschrieben. "Betreuung" hiess damals, daß die Lehrkraft das Thema vorgegeben hat. Das liess sich in einem Satz unterbringen. Ich habe darauf das geschrieben, was ich dazu erarbeitet und recherchiert habe. Damit bin ich zu 100% der Urheber der Facharbeit, denn alles stammt ja von mir.
Anderer Fall, gleicher Ausgang: Mein Auftraggeber bittet mich, ein Dokument zu verfassen. Thema: "Eine Konzept für ein Jump'n'Run auf Plattform XY" - das schreibe ich dann und bin damit der Urheber. Zwar hat der Auftraggeber das "Thema" vorgegeben, aber sämtliche geistige Arbeit wurde von mir geleistet. Und ich habe damit nunmal das volle Urheberrecht.
Um die Frage also zu beantworten (wieder: dies ist keine juristische Beratung): Ja, die Rechte liegen allein beim Schüler! (es sei denn, er hat irgendwas unterschrieben, was sich z.B. bzgl. Nutzungsrechten anders äussert)
Gruß,
Felix
Hi Andreas,
ich denke, dass es dafür keine Patentlösung geben kann. Zum Thema Facharbeit kann ich ein schönes Beispiel nennen: Ich habe meine Facharbeit vor vielen Jahren in Geschichte gemacht und zwar zu einer lokalen Persönlichkeit. Einen Großteil der Dokumente dazu habe ich damals von meinem Geschichtslehrer bekommen, der hatte die in irgendeinem verstaubten Archiv ausgegraben und erkannt, dass der Typ wirklich interessant war. Ich konnte dann auf die von ihm gefunden Dokumente aufbauen und habe noch ein paar weitere Infos aus einem weiteren Archiv zusammengetragen und das ganze dann halt noch als Text zusammengeschrieben. Kann ich jetzt wirklich behaupten, dass die Urheberschaft _komplett_ bei mir ist? Denke ich nicht. Ohne die entsprechende Vorarbeit hätte ich von der besagten lokalen Persönlichkeit nicht soviel rausbekommen und wäre auch noch nicht mal auf die Idee gekommen.
In der Parallelklasse sahen die Facharbeiten ganz anders aus: Da wurden von einem wesentlich langweiligeren Lehrer als Thema einfach Überschriften vergeben: "Die Konferenz xy und der Weltkrieg". Mehr gab es nicht, der SChüler musste sich jetzt aus den überall in den Bibliotheken frei verfügbaren Quellen die dazu notwendigen Infos selber zusammensuchen. Meiner Meinung nach ist in diesem Fall wesentlich einsichtiger, dass der Schüler die Urheberschaft für sich beanspruchen kann.
==> selbe Schule, selbes Fach, selbe Prüfungsarbeit, aber die Logik sagt mir, dass der Beitrag des Betreuers ganz unterschiedlich ist.
Wie steht´s mit der Vereinbarkeit einer gemeinsamen Urheberschaft von Verfasser und Betreuer mit der Selbstständigskeitserklärung des Verfassers?
==> Der Betreuer ist ja der Prüfer, und muß die Arbeit auch bewerten. Diese Selbständigkeitserklärung dient in meinen Augen auch als Erklärung gegenüber dem Betreuer / Prüfer, dass keine anderen Hilfsmittel als die erlaubten verwendet worden sind (d.h., dass nicht etwa komplette Passagen der Arbeit einfach irgendwo wortwörtlich abgeschrieben wurden). Dass / ob der Betreuer selber zum Gelingen der Arbeit beigetragen hat, sollte er selber wissen.
Würden bei Diplomarbeiten die Rechte alleine beim Kandidaten liegen, dann hätte das in meinen Augen fatale Folgen: Kein Prof / Dozent würde wirklich spannende Fragen (d.h. solche Studien, die man in einer guten Zeitschrift veröffentlichen kann) als Diplomarbeiten oder auch als Doktorarbeiten vergeben, wenn er damit rechnen müsste, dass er nicht auch etwas davon hat, das kann sich heutzutage an der Uni keiner mehr leisten, zumindest in den Naturwissenschaften. Die Konsequenz wäre dann, dass als Diplomarbeit nur olle Kamellen im Sinne einer Pflichtübung wieder und wieder vergeben werden würden. Das kann aber nun auch nicht im Sinne des Diplomanden sein. Im Idealfall besteht zwischen Kandidat und Betreuer eine Symbiose, wobei durch die Zusammenarbeit etwas rauskommt, was keiner von beiden alleine hinbekommen hätte. Der Kandidat führt die Arbeit durch, der Betreuer trägt seine Erfahrung zur Fragestellung, der Aufarbeitung von Daten, der Formulierung ... bei; und so entsteht ein gemeinsames Produkt. So der Idealfall, ist mir schon klar, dass es überall Idioten gibt, die Kandidaten lediglich ausnutzen...
Ich sehe auch einen Unterschied ob der Kandidat das Thema bekommt, un dann a) die nächsten Monate nichts von dem Prof sieht und hört und dann am Stichtag die fertige Arbeit abgibt, die dann so wie sie ist bewertet wird oder b) während der gesamten Arbeit ständiger Kontakt zwischen den beiden besteht, Fragen beanwortet werden und auch der Text vor der Abgabe ein- bis mehrfach inhaltlich wie sprachlich vom Betreuer überarbeitet wird. Die Erfahrung zeigt, dass im Fall a) sehr leicht das Desaster (bzgl. Qualität der Arbeit, Schreibstil, Analyse, rechtzeitiges Abgeben...)eintritt, während im Fall b) das ganze in wesentlich berechenbareren Bahnen verläuft. Die Erfahrung zeigt, dass der Kandidat mit Fall b) sicher besser fährt und dem eigentlichen Ziel der ganzen Sache, nämlich dem Lernen wie man so eine Arbeit möglichst gut anfertigt, auf jeden Fall näher kommt. Zugegebenermaßen ist der Fall b) mit erheblichem Arbeitsaufwand für den Betreuer verbunden, den nicht jeder aufbringen will.
Ich bin kein Jurist, habe mit diesen Dingen aber ständig zu tun. Ob es eine juristische Patentlösung gibt? Glaube ich nicht, aber in der Regel kann man sich mit gesunden Menschenverstand einigen.
Verstehe ich das richtig, Du fragst das aus Lehrerperspektive? Wie leif es bei Deiner Staatsexamensarbeit
Viel Grüsse,
mac
ich denke, dass es dafür keine Patentlösung geben kann. Zum Thema Facharbeit kann ich ein schönes Beispiel nennen: Ich habe meine Facharbeit vor vielen Jahren in Geschichte gemacht und zwar zu einer lokalen Persönlichkeit. Einen Großteil der Dokumente dazu habe ich damals von meinem Geschichtslehrer bekommen, der hatte die in irgendeinem verstaubten Archiv ausgegraben und erkannt, dass der Typ wirklich interessant war. Ich konnte dann auf die von ihm gefunden Dokumente aufbauen und habe noch ein paar weitere Infos aus einem weiteren Archiv zusammengetragen und das ganze dann halt noch als Text zusammengeschrieben. Kann ich jetzt wirklich behaupten, dass die Urheberschaft _komplett_ bei mir ist? Denke ich nicht. Ohne die entsprechende Vorarbeit hätte ich von der besagten lokalen Persönlichkeit nicht soviel rausbekommen und wäre auch noch nicht mal auf die Idee gekommen.
In der Parallelklasse sahen die Facharbeiten ganz anders aus: Da wurden von einem wesentlich langweiligeren Lehrer als Thema einfach Überschriften vergeben: "Die Konferenz xy und der Weltkrieg". Mehr gab es nicht, der SChüler musste sich jetzt aus den überall in den Bibliotheken frei verfügbaren Quellen die dazu notwendigen Infos selber zusammensuchen. Meiner Meinung nach ist in diesem Fall wesentlich einsichtiger, dass der Schüler die Urheberschaft für sich beanspruchen kann.
==> selbe Schule, selbes Fach, selbe Prüfungsarbeit, aber die Logik sagt mir, dass der Beitrag des Betreuers ganz unterschiedlich ist.
Wie steht´s mit der Vereinbarkeit einer gemeinsamen Urheberschaft von Verfasser und Betreuer mit der Selbstständigskeitserklärung des Verfassers?
==> Der Betreuer ist ja der Prüfer, und muß die Arbeit auch bewerten. Diese Selbständigkeitserklärung dient in meinen Augen auch als Erklärung gegenüber dem Betreuer / Prüfer, dass keine anderen Hilfsmittel als die erlaubten verwendet worden sind (d.h., dass nicht etwa komplette Passagen der Arbeit einfach irgendwo wortwörtlich abgeschrieben wurden). Dass / ob der Betreuer selber zum Gelingen der Arbeit beigetragen hat, sollte er selber wissen.
Würden bei Diplomarbeiten die Rechte alleine beim Kandidaten liegen, dann hätte das in meinen Augen fatale Folgen: Kein Prof / Dozent würde wirklich spannende Fragen (d.h. solche Studien, die man in einer guten Zeitschrift veröffentlichen kann) als Diplomarbeiten oder auch als Doktorarbeiten vergeben, wenn er damit rechnen müsste, dass er nicht auch etwas davon hat, das kann sich heutzutage an der Uni keiner mehr leisten, zumindest in den Naturwissenschaften. Die Konsequenz wäre dann, dass als Diplomarbeit nur olle Kamellen im Sinne einer Pflichtübung wieder und wieder vergeben werden würden. Das kann aber nun auch nicht im Sinne des Diplomanden sein. Im Idealfall besteht zwischen Kandidat und Betreuer eine Symbiose, wobei durch die Zusammenarbeit etwas rauskommt, was keiner von beiden alleine hinbekommen hätte. Der Kandidat führt die Arbeit durch, der Betreuer trägt seine Erfahrung zur Fragestellung, der Aufarbeitung von Daten, der Formulierung ... bei; und so entsteht ein gemeinsames Produkt. So der Idealfall, ist mir schon klar, dass es überall Idioten gibt, die Kandidaten lediglich ausnutzen...
Ich sehe auch einen Unterschied ob der Kandidat das Thema bekommt, un dann a) die nächsten Monate nichts von dem Prof sieht und hört und dann am Stichtag die fertige Arbeit abgibt, die dann so wie sie ist bewertet wird oder b) während der gesamten Arbeit ständiger Kontakt zwischen den beiden besteht, Fragen beanwortet werden und auch der Text vor der Abgabe ein- bis mehrfach inhaltlich wie sprachlich vom Betreuer überarbeitet wird. Die Erfahrung zeigt, dass im Fall a) sehr leicht das Desaster (bzgl. Qualität der Arbeit, Schreibstil, Analyse, rechtzeitiges Abgeben...)eintritt, während im Fall b) das ganze in wesentlich berechenbareren Bahnen verläuft. Die Erfahrung zeigt, dass der Kandidat mit Fall b) sicher besser fährt und dem eigentlichen Ziel der ganzen Sache, nämlich dem Lernen wie man so eine Arbeit möglichst gut anfertigt, auf jeden Fall näher kommt. Zugegebenermaßen ist der Fall b) mit erheblichem Arbeitsaufwand für den Betreuer verbunden, den nicht jeder aufbringen will.
Ich bin kein Jurist, habe mit diesen Dingen aber ständig zu tun. Ob es eine juristische Patentlösung gibt? Glaube ich nicht, aber in der Regel kann man sich mit gesunden Menschenverstand einigen.
Verstehe ich das richtig, Du fragst das aus Lehrerperspektive? Wie leif es bei Deiner Staatsexamensarbeit
Viel Grüsse,
mac
(Mist, wieder zu schnell geklickt.... der letzte Satz soll natürlich so heissen:)
Wie lief es bei Deiner Staatsexamensarbeit?
:
: Viel Grüsse,
: mac
Wie lief es bei Deiner Staatsexamensarbeit?
:
: Viel Grüsse,
: mac
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: Würden bei Diplomarbeiten die Rechte alleine beim Kandidaten liegen, dann hätte das in meinen Augen fatale Folgen: Kein Prof / Dozent würde wirklich spannende Fragen (d.h. solche Studien, die man in einer guten Zeitschrift veröffentlichen kann) als Diplomarbeiten oder auch als Doktorarbeiten vergeben, wenn er damit rechnen müsste, dass er nicht auch etwas davon hat, das kann sich heutzutage an der Uni keiner mehr leisten, zumindest in den Naturwissenschaften.
Naja, ganz so ist es ja nun auch nicht. Die Ergebnisse der Diplomarbeit können ja trotzdem in eine anderweitige Veröffentlichung eingehen (bei der natürlich der Diplomand als Coautor genannt werden muss). Damit hat dann der Prof durchaus seinen Nutzen davon (und das, obwohl im Normalfall das Copyright für den Artikel dann an die veröffentlichende Zeitschrift übergeht!).
Schöne Grüsse,
Johannes
NP: Immer noch Eivind Aarset, Electronique Noire
Hallo Johannes,
wie gesagt, meine Erfahrungen stammen aus den Naturwissenschaften. Hier wäre es definitiv nicht vorstellbar, dass alleine der Diplomand mit einem vom Betreuer gestellten Thema, auf das der Kandidat alleine auch nicht gekommen wäre, und zu dem vom Betreuer (hoffentlich) die entsprechende Unterstützung gekommen ist, eine Top-Publikation einfährt und der Prof die Daten dann lediglich irgendwann in einem Übersichtsartikel in einer niedriger gerankten Zeitschrift bringen darf. Im Gegenteil, man macht beides zusammen, auf diese Weise haben beide zwei Publikationen. Ganz abgesehen davon, dass der Schritt von einer Diplomarbeit zu einer guten Veröffentlichung auch nicht so ohne ist und unter der Mitwirkung des Betreuers sicherlich auch für den Kandidten einfacher und reibungsloser geht. Wie gesagt, das ist eben eine Symbiose, bei der beide (im Idealfall!) voneinander profitieren. Ein Prof hat wenig Zeit, aber Erfahrung, der Kandidat hat Zeit und zunächst mal eben noch keine Erfahrung - ist ja in der Regel die erste größere Arbeit die er anfertigt. Legen beide zusammen, dann profitieren beide davon. Ob (in den Naturwissenschaften!) der Artikel nun einen oder mehrere Autoren hat, das ist nicht immer ganz so wichtig. Ich denke, dass man keine immer gültigen Regeln für diese Dinge aufstellen kann. Nur der Vollständigkeit halber: Eine Veröffentlichung durch den Betreuer ohne Co-Autorschaft des Kandidaten geht natürlich nicht, genauso ist es problematisch dass sich ein Prof, der sich für den Kandidaten und seine Arbeit nie interessiert hat bei der Veröffentlichung plötzlich im Extremfall als Erstautor draufschreibt. Zu dieser ganzen Autorengeschichte gibt es alle möglichen Regelungen, etwa von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, aber das sind alles Selbstverpflichtungen. Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber mit gesundem Menschenverstand klappt das eigentlich schon immer ganz gut, wenn nicht auf irgendeiner Seite übersteigerte Egos dazukommen. Sobald besagte übersteigerte Egos ins Spiel kommen, wird es sehr schwierig, dabei hat der Kandidat dann natürlich schlechte Karten.
Das mit der ärgerlichen Copyright-Überschreibung an die Journals ist nochmal was anderes, hat aber nichts mit dem geistigem "inhaltlichen" Eigentum zu tun, sondern bezieht sich auf die jeweilige Darstellung im Artikel. Wenn ich in einer Fachzeitschrift ein bestimmtes von mir entwickeltes technisches Verfahren veröffentliche, dann bleibt ein von mir (hoffentlich schon vorher...) angemeldetes Patent trotzdem bei mir und geht nicht an die Fachzeitschrift über. Wenn ich aber ein in diesem Artikel verwendetes, von mir gemachtes Foto nochmal für ein anderes paper verwenden will, dann muß ich beim Verlag des ersten Artikels um Erlaubnis bitten. Im Regelfall kriegt man das auch problemlos, will man dieses Foto aber einem Kollegen für eine Veröffentlichung ausleihen, dann muß der u.U. blechen.... Zu diesem Thema (copyright und Wissenschaftsverlage) könnte man sich noch stundenlang auslassen....
Viele Grüsse,
mac
: Naja, ganz so ist es ja nun auch nicht. Die Ergebnisse der Diplomarbeit können ja trotzdem in eine anderweitige Veröffentlichung eingehen (bei der natürlich der Diplomand als Coautor genannt werden muss). Damit hat dann der Prof durchaus seinen Nutzen davon (und das, obwohl im Normalfall das Copyright für den Artikel dann an die veröffentlichende Zeitschrift übergeht!).
wie gesagt, meine Erfahrungen stammen aus den Naturwissenschaften. Hier wäre es definitiv nicht vorstellbar, dass alleine der Diplomand mit einem vom Betreuer gestellten Thema, auf das der Kandidat alleine auch nicht gekommen wäre, und zu dem vom Betreuer (hoffentlich) die entsprechende Unterstützung gekommen ist, eine Top-Publikation einfährt und der Prof die Daten dann lediglich irgendwann in einem Übersichtsartikel in einer niedriger gerankten Zeitschrift bringen darf. Im Gegenteil, man macht beides zusammen, auf diese Weise haben beide zwei Publikationen. Ganz abgesehen davon, dass der Schritt von einer Diplomarbeit zu einer guten Veröffentlichung auch nicht so ohne ist und unter der Mitwirkung des Betreuers sicherlich auch für den Kandidten einfacher und reibungsloser geht. Wie gesagt, das ist eben eine Symbiose, bei der beide (im Idealfall!) voneinander profitieren. Ein Prof hat wenig Zeit, aber Erfahrung, der Kandidat hat Zeit und zunächst mal eben noch keine Erfahrung - ist ja in der Regel die erste größere Arbeit die er anfertigt. Legen beide zusammen, dann profitieren beide davon. Ob (in den Naturwissenschaften!) der Artikel nun einen oder mehrere Autoren hat, das ist nicht immer ganz so wichtig. Ich denke, dass man keine immer gültigen Regeln für diese Dinge aufstellen kann. Nur der Vollständigkeit halber: Eine Veröffentlichung durch den Betreuer ohne Co-Autorschaft des Kandidaten geht natürlich nicht, genauso ist es problematisch dass sich ein Prof, der sich für den Kandidaten und seine Arbeit nie interessiert hat bei der Veröffentlichung plötzlich im Extremfall als Erstautor draufschreibt. Zu dieser ganzen Autorengeschichte gibt es alle möglichen Regelungen, etwa von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, aber das sind alles Selbstverpflichtungen. Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber mit gesundem Menschenverstand klappt das eigentlich schon immer ganz gut, wenn nicht auf irgendeiner Seite übersteigerte Egos dazukommen. Sobald besagte übersteigerte Egos ins Spiel kommen, wird es sehr schwierig, dabei hat der Kandidat dann natürlich schlechte Karten.
Das mit der ärgerlichen Copyright-Überschreibung an die Journals ist nochmal was anderes, hat aber nichts mit dem geistigem "inhaltlichen" Eigentum zu tun, sondern bezieht sich auf die jeweilige Darstellung im Artikel. Wenn ich in einer Fachzeitschrift ein bestimmtes von mir entwickeltes technisches Verfahren veröffentliche, dann bleibt ein von mir (hoffentlich schon vorher...) angemeldetes Patent trotzdem bei mir und geht nicht an die Fachzeitschrift über. Wenn ich aber ein in diesem Artikel verwendetes, von mir gemachtes Foto nochmal für ein anderes paper verwenden will, dann muß ich beim Verlag des ersten Artikels um Erlaubnis bitten. Im Regelfall kriegt man das auch problemlos, will man dieses Foto aber einem Kollegen für eine Veröffentlichung ausleihen, dann muß der u.U. blechen.... Zu diesem Thema (copyright und Wissenschaftsverlage) könnte man sich noch stundenlang auslassen....
Viele Grüsse,
mac
: Naja, ganz so ist es ja nun auch nicht. Die Ergebnisse der Diplomarbeit können ja trotzdem in eine anderweitige Veröffentlichung eingehen (bei der natürlich der Diplomand als Coautor genannt werden muss). Damit hat dann der Prof durchaus seinen Nutzen davon (und das, obwohl im Normalfall das Copyright für den Artikel dann an die veröffentlichende Zeitschrift übergeht!).
Hi mac,
: (Mist, wieder zu schnell geklickt.... der letzte Satz soll natürlich so heissen:)
:
: Wie lief es bei Deiner Staatsexamensarbeit?
das hatte ich schon verstanden :-) Wie gesagt, ich bin ja Lehrer und da gilt es, manchmal noch wildere Satzbauten/Wortdreher zu verstehen...
Während meiner Examensarbeiten habe ich mir über Urheberrechtsfragen keine Gedanken gemacht, weil da auch keine Veröffentlichung im Gespräch war. Das Wissen darüber ist für mich jetzt auch nicht lebenswichtig und ich stimme dir zu, wenn du sagst, das vieles in diesem Bereich im geggenseitigen Einvernehmen geregelt werden kann. Aber sobald eben übermäßige Egos zu Tage treten denke ich, dass hier rechtliche Eindeutigkeit notwendig ist und da finde ich diese Abwägen im Einzelfall etwas schwammig (ein gutes Beispiel ist meiner Meinung nach das Merkblatt, auf das ich in meiner Antwort an Michael verweise, das sagt nämlich alles und nichts aus).
Wie gesagt, meine Lebensglück hängt nicht an der Klärung dieser Frage, ich danke aber für deine ausführlichen Antworten!
Gruß,
Andreas
: (Mist, wieder zu schnell geklickt.... der letzte Satz soll natürlich so heissen:)
:
: Wie lief es bei Deiner Staatsexamensarbeit?
das hatte ich schon verstanden :-) Wie gesagt, ich bin ja Lehrer und da gilt es, manchmal noch wildere Satzbauten/Wortdreher zu verstehen...
Während meiner Examensarbeiten habe ich mir über Urheberrechtsfragen keine Gedanken gemacht, weil da auch keine Veröffentlichung im Gespräch war. Das Wissen darüber ist für mich jetzt auch nicht lebenswichtig und ich stimme dir zu, wenn du sagst, das vieles in diesem Bereich im geggenseitigen Einvernehmen geregelt werden kann. Aber sobald eben übermäßige Egos zu Tage treten denke ich, dass hier rechtliche Eindeutigkeit notwendig ist und da finde ich diese Abwägen im Einzelfall etwas schwammig (ein gutes Beispiel ist meiner Meinung nach das Merkblatt, auf das ich in meiner Antwort an Michael verweise, das sagt nämlich alles und nichts aus).
Wie gesagt, meine Lebensglück hängt nicht an der Klärung dieser Frage, ich danke aber für deine ausführlichen Antworten!
Gruß,
Andreas
Hallo mac,
: wie gesagt, meine Erfahrungen stammen aus den Naturwissenschaften.
Meine auch ;-)
Viele Grüsse,
Johannes
: wie gesagt, meine Erfahrungen stammen aus den Naturwissenschaften.
Meine auch ;-)
Viele Grüsse,
Johannes