Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.


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Beitrag von mac vom November 30. 2006 um 22:04:34:

Als Antwort zu: Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw. geschrieben von schocka am November 30. 2006 um 20:08:16:

Hi Andreas,
ich denke, dass es dafür keine Patentlösung geben kann. Zum Thema Facharbeit kann ich ein schönes Beispiel nennen: Ich habe meine Facharbeit vor vielen Jahren in Geschichte gemacht und zwar zu einer lokalen Persönlichkeit. Einen Großteil der Dokumente dazu habe ich damals von meinem Geschichtslehrer bekommen, der hatte die in irgendeinem verstaubten Archiv ausgegraben und erkannt, dass der Typ wirklich interessant war. Ich konnte dann auf die von ihm gefunden Dokumente aufbauen und habe noch ein paar weitere Infos aus einem weiteren Archiv zusammengetragen und das ganze dann halt noch als Text zusammengeschrieben. Kann ich jetzt wirklich behaupten, dass die Urheberschaft _komplett_ bei mir ist? Denke ich nicht. Ohne die entsprechende Vorarbeit hätte ich von der besagten lokalen Persönlichkeit nicht soviel rausbekommen und wäre auch noch nicht mal auf die Idee gekommen.
In der Parallelklasse sahen die Facharbeiten ganz anders aus: Da wurden von einem wesentlich langweiligeren Lehrer als Thema einfach Überschriften vergeben: "Die Konferenz xy und der Weltkrieg". Mehr gab es nicht, der SChüler musste sich jetzt aus den überall in den Bibliotheken frei verfügbaren Quellen die dazu notwendigen Infos selber zusammensuchen. Meiner Meinung nach ist in diesem Fall wesentlich einsichtiger, dass der Schüler die Urheberschaft für sich beanspruchen kann.
==> selbe Schule, selbes Fach, selbe Prüfungsarbeit, aber die Logik sagt mir, dass der Beitrag des Betreuers ganz unterschiedlich ist.


Wie steht´s mit der Vereinbarkeit einer gemeinsamen Urheberschaft von Verfasser und Betreuer mit der Selbstständigskeitserklärung des Verfassers?
==> Der Betreuer ist ja der Prüfer, und muß die Arbeit auch bewerten. Diese Selbständigkeitserklärung dient in meinen Augen auch als Erklärung gegenüber dem Betreuer / Prüfer, dass keine anderen Hilfsmittel als die erlaubten verwendet worden sind (d.h., dass nicht etwa komplette Passagen der Arbeit einfach irgendwo wortwörtlich abgeschrieben wurden). Dass / ob der Betreuer selber zum Gelingen der Arbeit beigetragen hat, sollte er selber wissen.

Würden bei Diplomarbeiten die Rechte alleine beim Kandidaten liegen, dann hätte das in meinen Augen fatale Folgen: Kein Prof / Dozent würde wirklich spannende Fragen (d.h. solche Studien, die man in einer guten Zeitschrift veröffentlichen kann) als Diplomarbeiten oder auch als Doktorarbeiten vergeben, wenn er damit rechnen müsste, dass er nicht auch etwas davon hat, das kann sich heutzutage an der Uni keiner mehr leisten, zumindest in den Naturwissenschaften. Die Konsequenz wäre dann, dass als Diplomarbeit nur olle Kamellen im Sinne einer Pflichtübung wieder und wieder vergeben werden würden. Das kann aber nun auch nicht im Sinne des Diplomanden sein. Im Idealfall besteht zwischen Kandidat und Betreuer eine Symbiose, wobei durch die Zusammenarbeit etwas rauskommt, was keiner von beiden alleine hinbekommen hätte. Der Kandidat führt die Arbeit durch, der Betreuer trägt seine Erfahrung zur Fragestellung, der Aufarbeitung von Daten, der Formulierung ... bei; und so entsteht ein gemeinsames Produkt. So der Idealfall, ist mir schon klar, dass es überall Idioten gibt, die Kandidaten lediglich ausnutzen...

Ich sehe auch einen Unterschied ob der Kandidat das Thema bekommt, un dann a) die nächsten Monate nichts von dem Prof sieht und hört und dann am Stichtag die fertige Arbeit abgibt, die dann so wie sie ist bewertet wird oder b) während der gesamten Arbeit ständiger Kontakt zwischen den beiden besteht, Fragen beanwortet werden und auch der Text vor der Abgabe ein- bis mehrfach inhaltlich wie sprachlich vom Betreuer überarbeitet wird. Die Erfahrung zeigt, dass im Fall a) sehr leicht das Desaster (bzgl. Qualität der Arbeit, Schreibstil, Analyse, rechtzeitiges Abgeben...)eintritt, während im Fall b) das ganze in wesentlich berechenbareren Bahnen verläuft. Die Erfahrung zeigt, dass der Kandidat mit Fall b) sicher besser fährt und dem eigentlichen Ziel der ganzen Sache, nämlich dem Lernen wie man so eine Arbeit möglichst gut anfertigt, auf jeden Fall näher kommt. Zugegebenermaßen ist der Fall b) mit erheblichem Arbeitsaufwand für den Betreuer verbunden, den nicht jeder aufbringen will.

Ich bin kein Jurist, habe mit diesen Dingen aber ständig zu tun. Ob es eine juristische Patentlösung gibt? Glaube ich nicht, aber in der Regel kann man sich mit gesunden Menschenverstand einigen.

Verstehe ich das richtig, Du fragst das aus Lehrerperspektive? Wie leif es bei Deiner Staatsexamensarbeit

Viel Grüsse,
mac


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