(off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.


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Beitrag von schocka vom November 29. 2006 um 21:00:00:

Guten abend liebe Aussensaiter,

hier tummeln sich ja diverse Juristen und viele von euch sind im Rahmen des Studiums ja auch mit dem Anfertigen diverser Arbeiten beschäftigt gewesen, deshalb könnt ihr mich bestimmt bezüglich der folgenden Frage kompetent aufklären?!

Im Verlauf eines Gesprächs über Portale wie hausaufgaben.de oder diplomarbeiten24.de habe ich heute mit einigen Kollegen die Frage diskutiert, wer eigentlich das Urheberrecht an einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation, Diplom-, Examenarbeit aber auch Facharbeiten im Rahmen der gymnasialen Oberstufe) hat.
Die meisten Kollegen vertraten – häufig aus eigener Erfahrung – die Ansicht, dass der Uni/dem betreuenden Prof hier Urheberrechte einzuräumen seien und eine Veröffentlichung ohne dessen Zustimmung nicht erfolgen darf.
Im Internet findet man überwiegend die gegenteilige Auffassung. Hier wird gesagt, das Urheberecht steht allein dem Verfasser einer Arbeit zu. Unter anderem wird dies damit begründet, dass der Verfasser mit seiner Unterschrift ja bestätigt, dass er die Arbeit selbstständig verfasst hat und es somit konträr diverser Prüfungsordnungen wäre, wenn dem Betreuer der Arbeit hier das Urheberrecht zufallen würde.

Ich finde das ganz spannend und bin neugierig, wie eure Erfahrungen das sind ob es da eine eindeutige Rechtsprechung gibt?! Achso, es geht hier nicht um Diplomarbeiten, die im Rahmen einer gesonderten vertraglichen Regelung mit Unterstützung eines Unternehmens geschrieben werden!

Viele Grüße,
Andreas



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