Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.


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Beitrag von mac vom November 30. 2006 um 23:13:53:

Als Antwort zu: Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw. geschrieben von Johannes am November 30. 2006 um 22:15:58:

Hallo Johannes,
wie gesagt, meine Erfahrungen stammen aus den Naturwissenschaften. Hier wäre es definitiv nicht vorstellbar, dass alleine der Diplomand mit einem vom Betreuer gestellten Thema, auf das der Kandidat alleine auch nicht gekommen wäre, und zu dem vom Betreuer (hoffentlich) die entsprechende Unterstützung gekommen ist, eine Top-Publikation einfährt und der Prof die Daten dann lediglich irgendwann in einem Übersichtsartikel in einer niedriger gerankten Zeitschrift bringen darf. Im Gegenteil, man macht beides zusammen, auf diese Weise haben beide zwei Publikationen. Ganz abgesehen davon, dass der Schritt von einer Diplomarbeit zu einer guten Veröffentlichung auch nicht so ohne ist und unter der Mitwirkung des Betreuers sicherlich auch für den Kandidten einfacher und reibungsloser geht. Wie gesagt, das ist eben eine Symbiose, bei der beide (im Idealfall!) voneinander profitieren. Ein Prof hat wenig Zeit, aber Erfahrung, der Kandidat hat Zeit und zunächst mal eben noch keine Erfahrung - ist ja in der Regel die erste größere Arbeit die er anfertigt. Legen beide zusammen, dann profitieren beide davon. Ob (in den Naturwissenschaften!) der Artikel nun einen oder mehrere Autoren hat, das ist nicht immer ganz so wichtig. Ich denke, dass man keine immer gültigen Regeln für diese Dinge aufstellen kann. Nur der Vollständigkeit halber: Eine Veröffentlichung durch den Betreuer ohne Co-Autorschaft des Kandidaten geht natürlich nicht, genauso ist es problematisch dass sich ein Prof, der sich für den Kandidaten und seine Arbeit nie interessiert hat bei der Veröffentlichung plötzlich im Extremfall als Erstautor draufschreibt. Zu dieser ganzen Autorengeschichte gibt es alle möglichen Regelungen, etwa von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, aber das sind alles Selbstverpflichtungen. Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber mit gesundem Menschenverstand klappt das eigentlich schon immer ganz gut, wenn nicht auf irgendeiner Seite übersteigerte Egos dazukommen. Sobald besagte übersteigerte Egos ins Spiel kommen, wird es sehr schwierig, dabei hat der Kandidat dann natürlich schlechte Karten.


Das mit der ärgerlichen Copyright-Überschreibung an die Journals ist nochmal was anderes, hat aber nichts mit dem geistigem "inhaltlichen" Eigentum zu tun, sondern bezieht sich auf die jeweilige Darstellung im Artikel. Wenn ich in einer Fachzeitschrift ein bestimmtes von mir entwickeltes technisches Verfahren veröffentliche, dann bleibt ein von mir (hoffentlich schon vorher...) angemeldetes Patent trotzdem bei mir und geht nicht an die Fachzeitschrift über. Wenn ich aber ein in diesem Artikel verwendetes, von mir gemachtes Foto nochmal für ein anderes paper verwenden will, dann muß ich beim Verlag des ersten Artikels um Erlaubnis bitten. Im Regelfall kriegt man das auch problemlos, will man dieses Foto aber einem Kollegen für eine Veröffentlichung ausleihen, dann muß der u.U. blechen.... Zu diesem Thema (copyright und Wissenschaftsverlage) könnte man sich noch stundenlang auslassen....
Viele Grüsse,
mac

: Naja, ganz so ist es ja nun auch nicht. Die Ergebnisse der Diplomarbeit können ja trotzdem in eine anderweitige Veröffentlichung eingehen (bei der natürlich der Diplomand als Coautor genannt werden muss). Damit hat dann der Prof durchaus seinen Nutzen davon (und das, obwohl im Normalfall das Copyright für den Artikel dann an die veröffentlichende Zeitschrift übergeht!).



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