Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.
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Beitrag von Der Felix vom November 29. 2006 um 23:31:37:
Als Antwort zu: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw. geschrieben von schocka am November 29. 2006 um 21:00:00:
Ahoi -
ganz leicht am Thema vorbei, nämlich die Diplomarbeiten im Speziellen aussen vor lassend: Ein kleiner Teil meiner Arbeit als Freiberufler besteht darin, Dokumente (Ideen, Konzepte etc) für meine Auftraggeber zu verfassen. Und dies tu ich als Autor basierend auf meiner "Annahme" bzw dem Wissen, daß das Urheberrecht in Deutschland unveräusserbar ist. Isso. Das Urheberrecht liegt beim Urheber. Aber das schreibe ich hier freilich nur als wilde Behauptung und nicht als juristische Beratung.
GANZ anders ist das mit dem _Nutzungsrecht_, das muss bzw wird separat festgehalten. Wenn ich also wiedermal einen saublöden Vertrag unterschrieben habe (und beim ersten Vertrag ist das ja scheinbar klassisch der Fall *seufz*) in dem ich das uneingeschränkte Nutzungsrecht (sozusagen die Lizenz) achtlos für eine Scheibe Brot abtrete, dann kann der Auftraggeber basierend darauf einen Millionenseller landen, ohne daß ich einen Cent davon sehe. Solange er irgendwo vermerkt, daß das Urheberrecht (vielleicht auch nur eines Teils des Gesamtwerks) bei mir liegt, ist er fein raus.
Fazit (für mich): Das Urheberrecht allein ist natürlich schon eine feine Sache, aber ohne das Nutzungsrecht bringt es mir (finanziell) kaum was.
Nun hatte ich nie das Vergnügen so eine Diplomarbeit zu schreiben, aber ich gehe schwer davon aus, daß bzgl der Veröffentlichung/Nutzung an jedem Institut eigene Regeln herrschen, die sich gewiss ähneln.
Ist aber klasse daß Du das hier fragst, denn dabei fällt mir ein, daß in besagtem Vertrag nie die Rede von exklusivem Nutzungsrecht war...
Beste Grüße, Felix
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