Re: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw.


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Beitrag von mac vom November 30. 2006 um 13:41:01:

Als Antwort zu: (off topic) Urheberecht bei Diplomarbeiten usw. geschrieben von schocka am November 29. 2006 um 21:00:00:

Hall miteinander,
Meinung eines stillen Mitlesers:

Schwieriges Thema: Meiner Ansicht nach muß man da stark differenzieren und zwar zwischen sowohl zwischen Diplomarbeiten und Dissertationen, als auch innerhalb von Diplomarbeiten. Da gibt es vermutlich auch riesige Unterschiede zwischen Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften. (Letzteres ist meine Baustelle)

Zum einen hängt es davon ab, wie denn das Thema der Diplomarbeit entstanden ist. Kommt ein Kandidat mit einem ausgearbeiteten Thema zu einem Prof und sucht nur jemanden, der das Thema formell betreut, der sagt zu und es erfolgt keine weitere Unterstützung (Geräte, Fahrtkosten usw....) dann würde ich sagen, dass das Urheberrecht primär bei dem Kandidaten liegt. In der Regel wird aber auch hier der Prof / der Betreuer einiges an Arbeit reinstecken und man wird sich entsprechend über Co-Autorschaft arrangieren.

Kommt ein Kandidat mit der Frage "Haben Sie nicht eine Diplomarbeit für mich?" zu einem Dozenten an der Uni, der zieht ein Thema aus seinem eigenen Forschungsbereich hervor, unterstützt die Bearbeitung konzeptuell, mit Material, mit feedback usw., dann ist das meiner Meinung in jedem Fall als eine gemeinsame Sache zu sehen, wo der Kandidat ohne Zustimmung nichts alleine veröffentlichen kann - allerdings kann auch der Betreuer nicht die ARbeit einfach ohen Namensnennung des Kandidaten als die allein seine ausgeben!

Doktorarbeiten ist nochmal ganz anderes Thema, die sind in der Regel wesentlich selbstständiger - aber auch hier: wenn ein Prof etwa ein Drittmittelprojekt mit einer Doktorandenstelle am Land gezogen hat, und für dieses Thema entsprechend jemanden einstellt, dann ist das ein gemeinsames Projekt mit entsprechend gemeinsamen Veröffentlichungen. Aber auch wenn ein Doktorand von einem Prof mit Material, Arbeitsplatz, Literatur, Mitarbeit am Konzept usw.. versorgt wird, dann ist das eine gemeinsame Arbeit.

Grundsätzlich bedeuten Diplomarbeiten die Bearbeitung eines Themas unter Anleitung, Doktorarbeit ist wesentlich eigenständiger.
Das _nur_ der Autor das Urheberrecht beanspruchen kann halte ich nicht für realistisch. Die geschriebene Arbeit ist eine Sache, das dahinterstehende Konzept, Fragestellung usw. ist ebenfalls Teil der Arbeit, und wenn da vom Betreuer ein signifikanter Input kommt, dann muß die Arbeit gemeinsam veröffentlicht werden.

Meine Meinung.... alles eine Grauzone und formal juristisch schwer zu fassen.....
viele Grüsse,
mac



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