Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL
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Beitrag von HanZZ vom Juni 02. 2004 um 15:51:12:
Als Antwort zu: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL geschrieben von schocka am Juni 02. 2004 um 12:59:38:
Hat jemand von euch Erfahrungen oder eine Idee, wie man diesem trägen Verein ein wenig Feuer unter dem Hintern machen kann?
Ja, mach mal ein bisschen Feuer, nur informiere Dich zuerst ausgiebig, damit Du Dir in demselben nicht die Finger oder sonstige Körperteile verbrennst.
Ich habe mir privat eine Gitarre (eine wunderschöne Heritage HCM 157) gekauft und mir diese vom Verkäufer zusenden lassen. Leider musste ich beim Auspacken der Gitarre (die Außenverpackung wies keine Beschädigung auf) feststellen, dass der Hals am kopfplatenansatz (die Les Paul - Standardverletzung) gebrochen ist, was offensichtlich auf den Transport zurückzuführen ist.
Also erstmal ist es traurig, dass sich überhaupt jemand dazu hinreissen lässt, eine wertvolle Gitarre ohne Koffer zu verkaufen bzw. zu versenden.
Ausserdem ist es natürlich schade, dass in Deiner Postfiliale nur noch Leute zu sein scheinen, denen die Abkürzuung AGB nichts zu sagen scheint.
Ich habe den Schaden sofort bei meinem örtlichen Postamt gemeldet und wollte wissen, inwiefern die Transportversicherung in Kraft tritt...
Den Begriff "Postamt" hat der "träge Verein" bereits vor 1995 Jahren eingestampft, als er zur AG umgewandelt wurde.
[...] Wie bitte stellt sich die Post das nun aber vor???
Das bereits beschädigte Instrument wird dem Risiko weiterer Beschädigungen durch einen erneuten Versand ausgesetzt und der Geschädigte muss eine unbestimmte Zeit warten, bis er seine Ware wieder in der Hand hält und die Verweigerung oder Übernahme des Transportschadens seitens der Post (DHL) erfährt? Können das die Mitarbeiter am Schalter nicht???
Sieh's mal andersherum: Hier will jemand Geld (vermutlich sogar vergleichsweise viel Geld) für eine beschädigte Klampfe haben. Und da sollen Du und die 4ma, die die Kohle bezahlen soll sich auf das Urteil eines Schalter-Mitarbeiters verlassen, der nicht mal die AGB auswendig kennt? Tss tss tss.....
IMHO sieht's mit Haftung seitens DHL nämlich mies aus. Wenn schon die Aussenverpackung nicht beschädigt war, deutet es ja schon mal darauf hin, dass die Innenverpackung nicht sooo toll hgewesen sein kann.
Die Post sagt "Nein!" und verweigert mir bislang auf meine Mails auch bislang den Auszug aus den AGB, aus denen hervorgeht, dass ich ich mich diesen Bedingungen bei der Abwicklung einer Schadensbegutachtung zu beugen habe.
Mit ein bisschen Googlen hat man die entsprechenden AGB innerhalb von ein paar Minuten auf dem Bildschirm.
Ein paar Blicke hierein hätten hier schon weitgehende Klarheit geschaffen:
Mal ein paar Auszüge (gesetzt den Fall das war ein "normales" Postpaket)
-------------AGB-Quote(s)------------------------- ...(2 Vertragsverhältnis)......
(5) Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Absender als Vertragspartner der Deutschen Post geltend machen. Ausnahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgelts, erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Absenders bleiben im Falle des Satzes 2 unberührt.
3 Rechte, Pflichten und Obliegenheiten des Absenders
[...]
(3) Dem Absender obliegt es, ein Produkt der Deutschen Post AG oder ihrer verbundenen Unternehmen mit der Haftung zu wählen, die seinen Schaden bei Verlust, Beschädigung oder einer sonst nicht ordnungsgemäßen Leistung am ehesten deckt.
(4) Der Absender hat die Sendungen ......so zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und dass auch der Deutschen Post und Dritten keine Schäden entstehen.
Näheres bestimmen die Versandbedingungen Deutsche Post Euro Express. §§ 410, 411 HGB bleiben unberührt. -------------------------------------------------------------
(http://www.dhl.de/download/dhl_de/agb/700554_Versandbedingungen.pdf)
Die wiederum besagen:
-------------Versandbedingungen-Quote(s)-------------------------
2.2 Sichere Verpackung (1) Die Verpackung der Postpakete, PÄCKCHEN, INFOPOST-SCHWER und BLINDENSENDUNGEN-SCHWER muss dem Inhalt entsprechen und so beschaffen sein, dass die Gegenstände nicht herausfallen, keine anderen Sendungen beschädigen und nicht selbst beschädigt werden können.
Notwendigenfalls ist eine ausreichende Innenverpackung vorzusehen und durch Füllstoffe zu ergänzen. Bei transportsensiblen Gegenständen muss die Verpackung auf deren besondere Empfindlichkeit abgestellt sein und Eigenart, Menge sowie alle anderen Besonderheiten des jeweiligen Versandgegenstandes im Einzelfall berücksichtigen. Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Belastungen, denen sie normalerweise während der Postbeförderung durch Druck, Stoß, Vibration, Fall oder Temperatureinflüsse ausgesetzt ist, sicher schützen. [....]
(2) Eine Außenverpackung muss hinreichend fest und druckstabil sein. Sie muss außerdem ausreichend groß bemessen sein, um Platz für Inhalt(e) und ggf. Innenverpackungsteile zu bieten.
(3) Die Innenverpackung muss die Inhaltsteile fixieren und transportempfindliche Inhalte allseitig polstern (zur Außenverpackung hin und auch untereinander!).
Können keine standardisierten Formpolster verwendet werden, müssen die Hohlräume mit geeigneten Materialien ausgefüllt werden. Verkaufs- und Lagerverpackungen sind oftmals nur für den palettierten Versand ausgelegt. Für die Postbeförderung sind zusätzliche Verpackungsmaßnahmen oder andere Verpackungskonzepte erforderlich.
(4) Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandfähiger muss der Verschluss ausgeführt werden. Er garantiert den Sendungszusammenhalt und dient gleichzeitig als Originalitätsnachweis.
2.3 Verpackungsprüfung
Die Verpackungsprüfstelle der Deutschen Post prüft unentgeltlich, ob Großserien-Verpackungen den Verpackungsbedingungen entsprechen. Es wird empfohlen, gleichartige Firmenverpackungen usw. dort auf ihre Versandeignung prüfen zu lassen.
Postanschrift: Lieferanschrift: Deutsche Post AG Deutsche Post AG Zentrale Gruppe Zentrale Gruppe Verpackungsprüfstelle Verpackungsprüfstelle Postfach 10 00 02 Hilpertstr. 31 64276 Darmstadt 64295 Darmstadt
(5) Die Deutsche Post übernimmt für den Inhalt der Sendungen keinerlei Verantwortung. Der Absender trägt vielmehr die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem auch nach anderen Bestimmungen als diesen AGB unzulässigen Güterversand resultieren.
-------------ENDE AGB-Quote(s)-------------------------
Es muss doch möglich sein, dass mir jemand vor Ort sagt "Ja, wir übernehmen den Schaden." bzw. "Tut uns leid, die Verpackung war unzureichend." Mehr will ich ja (erstmal) gar nicht!
Das wirst du aber weder sofort, noch nach Prüfung der Verpackung bekommen, da der Vertragspartner ausschliesslich der Absender des Paketes ist.
Ich denke, Du versuchst hier der Post ein bisschen zu früh und von der falschen Seite der Kette aus ans Bein zu pinkeln. Aus Deinem Vertrag hast Du einen Preisnachlass bekommen, der Rest ist Sache des Absenders und da sehe ich nach allem was ich von Dir und in den AGB gelesen habe, keine grossen Chancen.
HanZZ
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