Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL


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Beitrag von HanZZ vom Juni 03. 2004 um 11:45:30:

Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL geschrieben von schocka am Juni 02. 2004 um 20:51:13:

- Vertragspartner ist der Ansender, das sehe ich ein. In dem entsprechenden Absatz der AGB wird §421 HGB erwähnt. §421 bezieht sich meiner Meinung nach eindeutig auf ein Handelsgeschäft.

Ich denke, da schmeisst Du ein paar Sachen durcheinander. Auf den § 421HGB bezieht man sich hier im Verhältnis DHL/Vertragspartner(=Absender). Das Verkaufsgeschaft zwischen dem Verkäufer der Klampfe und Dir wird latürnich nicht in den AGB von DHL geregelt.

Es handelt sich um einen Privatkauf, demnach liegt das Versandrisiko bei mir (§447 BGB, siehe auch Beitrag vom onk weiter unten).

Wenn Du das so klar und richtig erkennst, hättest Du als Risikoinhaber auch dafür sorgen können (sollen), dass Du entsprechenden Einfluss auf den Versand nimmst. Diese Geschichte mit dem Risikoübergang ist halt immer so eine blöde Fussangel im Versandgeschäft. Das ist aber Transportunternehmen wie DHL latürnich auch bekannt und entsprechend sind die AGBs formuliert, damit das Risiko auch wirklich direkt auf den Käufer übergeht und nicht der Transporteur den schwarzen Peter hat.

Der Geschädigte bin also ich, demnach müsste ich doch die Ansprüche gegen die Transportversicherung haben?!

Da Du mit der DHL keinerlei Vertragsverhälnis eingegangen bist, hast Du auch keinerlei Ansprüche gegen DHL (bzw. deren Versicherung)

Oder habe ich nur einen privatrechtlichen Anspruch gegenüber dem Verkäufer, der seinerseits aber aus dem Vetrag, den er mit der Post geschlossen hat, Ansprüche gegenüber der Transportversicherung hat? Bin etwas verwirrt...

Ich denke, Du "könntest" (wie der Jurist sagt) einen Anspruch aus Nichterfüllung des Vertrages (nämlich Lieferung einer Gitarre mit intaktem Hals/Kopfplatte) gegen den Verkäufer haben.


Wo geht es aus den AGB hervor, dass ich die beschädigte Ware aus der Hand geben muss, um den Schaden zu begutachten zu lassen?

Wenn man das oben geschriebene zu Grunde legt, braucht es das gar nicht. Ich bin der Auffassung, dass die organisatorische Abwicklung dieser Begutachtung eine interne DHL-Angelegenheit ist.

Ach ja: Die Gitarre kam selbstverständlich im Koffer (SKB) + ausgepolsterten Karton. Der einzige Verpackungsmangel, den man dem Verkäufer evtl. vorwerfen kann, ist, dass er den Koffer wohl besser innen auch noch mit Zeitungspapier ausgepolstert hätte (den Tipp habe ich auch erst gelesen, als es schon zu spät war :-( ).

Also ehrlich gesagt kann ich mir nur schwer vorstellen, wie die Kopfplatte der Gitarre im Koffer während des Transports brechen sollte und dem Koffer und dem Karton ist überhauptnix anzusehen. Ausserdem halte ich bei einem Paketversand eine vernünftige Innenpolsterung im Koffer eigentlich für selbstverständlich, auch ohne dass irgendwelche AGBs einem das nahelegen.

Natürlich bin ich froh, dass die Sache prinzipiell gut abläuft (zumindest was das Verhältnis zwischen Verkäufer und mir betrifft), allerdings werde ich schon irgendwie noch versuchen, ein Gutachten zu erlangen, für das ich die Gitarre nicht aus der Hand geben muss.

Das kannst Du latürnich halten swie Du möchtest, aber ich glaube nicht, dass Du Deine (bzw. des Absenders') Chancen auf Erstattung des Schadens damit steigerst.

Gruss aus Brüssel (DHL Global Coordination Centre)

HanZZ

BTW: Alles was ich hier schreibe, ist meine persönliche Meinung und Deutung des Sachverhalts und NICHT als offizielles DHL Statement gemeint. Mit operativem Geschäft in Deutschland habe ich auch nix zu tun!


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