Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL


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Beitrag von schocka vom Juni 02. 2004 um 20:51:13:

Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL geschrieben von HanZZ am Juni 02. 2004 um 15:51:12:

Hi Hanzz (und die anderen natürlich auch),

vielen Dank für die AGB-Auszüge. Genau darum hatte ich den DHL-Kundenservice auch gebeten (ich muss zugeben, dass ich ein wenig zu faul zum selber Suchen war...), von denen gab´s aber nur Standardantworten und keine weiteren Infos. Soviel zum "Service"...

Es bleiben trotzdem noch einige Fragen offen:
- Vertragspartner ist der Ansender, das sehe ich ein. In dem entsprechenden Absatz der AGB wird §421 HGB erwähnt. §421 bezieht sich meiner Meinung nach eindeutig auf ein Handelsgeschäft. Dies liegt hier aber nicht vor. Es handelt sich um einen Privatkauf, demnach liegt das Versandrisiko bei mir (§447 BGB, siehe auch Beitrag vom onk weiter unten). Der Geschädigte bin also ich, demnach müsste ich doch die Ansprüche gegen die Transportversicherung haben?! Oder habe ich nur einen privatrechtlichen Anspruch gegenüber dem Verkäufer, der seinerseits aber aus dem Vetrag, den er mit der Post geschlossen hat, Ansprüche gegenüber der Transportversicherung hat? Bin etwas verwirrt...

- Wo geht es aus den AGB hervor, dass ich die beschädigte Ware aus der Hand geben muss, um den Schaden zu begutachten zu lassen? Im Übrigen habe ich die telefonische Aussage eines (sehr netten) Kundenservice-Mitarbeiters, dass die Schadensbegutachtung bis vor ca. 3-4 Monaten noch von den Mitarbeitern am Schalter durchgeführt wurde. Auf meine Frage, ob die Mitarbeiter am Schalter mittlerweile dafür nicht mehr qualifiziert genug seien oder man es dem Kunden möglichst schwer machen wolle, Ansprüche geltend zu machen, erntete ich nur vielsagendes Schweigen...

Ach ja: Die Gitarre kam selbstverständlich im Koffer (SKB) + ausgepolsterten Karton. Der einzige Verpackungsmangel, den man dem Verkäufer evtl. vorwerfen kann, ist, dass er den Koffer wohl besser innen auch noch mit Zeitungspapier ausgepolstert hätte (den Tipp habe ich auch erst gelesen, als es schon zu spät war :-( ).

Natürlich bin ich froh, dass die Sache prinzipiell gut abläuft (zumindest was das Verhältnis zwischen Verkäufer und mir betrifft), allerdings werde ich schon irgendwie noch versuchen, ein Gutachten zu erlangen, für das ich die Gitarre nicht aus der Hand geben muss.

Andreas



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