Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL


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Beitrag von Henry vom Juni 02. 2004 um 22:36:27:

Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL geschrieben von schocka am Juni 02. 2004 um 20:51:13:

Hi Andreas,

wie Du richitg vermutest, ist eben der Versender der Vertragspartner der Post, was zwischen Dir und dem Versender passiert, ist zweitrangig (allerdings dahingehend wichtig, dass eben DU erstmal das Risiko trägst!).
Als erstes geht es erstmal darum, ob die Sendung ordnungsgemäß verpackt war. Wenn sie im Koffer kam (für diese Gitarre gedacht), denke ich, sieht es gut aus für Dich! Erst recht, wenn Du vielleicht nachweisen kannst, dass das die standardmäßige "Verpackung" des Herstellers/ Importeurs ist!
Selbst wenn nicht ausdrücklich in den AGB steht, dass Du Deine Gitarre aus der HAnd geben musst, sollte doch mit gesundem Menschenverstand einsichtig sein, dass die angelernte 400 Euro Kräfte am Schalter nur bedingt fähig sind, den Wert bzw. den Schaden zu beurteilen. Ich verstehe daher nicht, warum Du diese offenbare Notwendigkeit nicht einsiehst. Ich kann Dir zudem versichern, dass es auch vorher nicht besser war (ich verschicke seit 1987 ´ne ganze Menge quer durch Europa). Entweder hat der Postbeamte im Zweifel gesagt, die Verpackung war ungenügend, oder es war für den Blinden erkennbar, dass Mist gemacht wurde. Ich denke, Dein Fall wäre auch damals in die nächste Instanz gegangen.
Ich würde Dir nahelegen, aussagefähige Bilder der Beschädigung anzufertigen und einer Kontaktperson bei DHL zukommen zu lassen und einer Ansage, wie hoch Du den Schaden bezifferst (natürlich fundiert). Dann sollte eine Reaktion kommen, ob sie das Teil wirkllich selbst haben wollen (was ich nicht glaube), oder von Dir sowas wie einen Kostenvoranschlag haben wollen. Alles unter dem Vorbehalt, dass das eigentlich der Versender machen muss!
Mein letzter Fall, bei dem eine versendete Ware defekt war: Das hat der Empfänger reklamiert, ICH habe zunächste ein Schreiben erhalten mit "sorry, wird erstezt", dann aber die Ware mit dem zerschossenen Karton und "sorry, Verpackung entspricht nicht den Versandbestimmungen" Schaden 80 Euro.
Mein letzter Fall als "Gutachter": Ein befreundeter Sammler von Modellspielzeug hat ein Modell erworben für 1250 Euro, wurde beschädigt, Restwert 400 Euro. Die Differenz hab ich als Schaden ermittelt und es wurde anstandslos bezahlt. Dabei wurde VORAB abgeklärt, ob sie mich als Gutachter akzeptieren, was sie getan haben, weil ich über das Thema diverse Bücher verfasst habe. Der Schaden war also ein reiner Liebhaberwert, eher schwer objektiv nachvollziehbar. Trotzdem ohne große Probleme!
Das mit Abstand wichtigste wird sein, dass die Verpackung als OK angesehen wird. Wenn es ein Koffer war, in dem Instrumente eben üblicherweise auf Reisen gehen, wird das kein Problem sein. Aber die Prüfung wirst Du DHL zugestehen müssen und nicht verweigern können. Finde ich auch legitim...

Gruß, Henry


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