Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL


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Beitrag von schocka vom Juni 02. 2004 um 23:17:14:

Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL geschrieben von Henry am Juni 02. 2004 um 22:36:27:

Hi Henry,

ich denke, die Mitarbeiter am Schalter sollten schon beurteilen können, ob die Verpackung den geforderten Bedingungen entspricht. Die Festlegung der Schadenshöhe könnte ja dann durchaus durch den Gitarrenbauer hier vor Ort erfolgen.

Wie dem auch sei. Fotos des Schadens habe ich natürlich an den DHL-Kundenservice gemailt. Antwort (sinngemäß): "Wir stehen mit Ihnen in keinem Vertragsverhältnis, die Sache ist deshlab für uns erledigt." Eine gewisse Aussitzmentalität sehe ich da schon...

So wie´s aussieht, nützt mir der Verweis auf §447 BGB in dem Fall auch nicht so viel. Also werde ich mir die Abtretungserklärung vom Empfänger versuchen und einen erneuten Versuch wagen. Vielleicht zeigen sich die gelben Freunde ja dann zugänglicher...

Danke nochmal für die ausführliche Antwort!

Andreas


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