Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL


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Beitrag von Henry vom Juni 03. 2004 um 09:59:30:

Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL geschrieben von schocka am Juni 02. 2004 um 23:17:14:

Hi Andreas,

wäre es nicht einfacher, wenn Du dem Versender etwas ausformulierst, was er dann an DHL gibt?? In dem Formular steht dann übrigens sogar drin, dass er den Ersatz an Dich abtreten kann, nur auch das muss eben der Auftraggeber machen. Im Grunde machst Du es unnöttig kompliziert, denn das folgende Verfahren bleibt 100% gleich, nur, das der Versender eben den Antrag auf Schadenersatz aufgeben muss.
Das Du und ich und auch Schaller besser beurteilen können, ob eine Verpackung für eine Gitarre reicht, nehme ich auch an. Dennoch hat die Post definitiv das Recht, eine eigene Begutachtung anzustellen, das kannst Du nicht verweigern, wenn sie es denn unbedingt wollen. Und das ist ihr ureigenes Geschäft, es würde mich sehr wundern, wenn sie darauf verzichten. Ich verstehe das sogar! Zudem kommt es ja nicht drauf an, ob die Verpackung nach unserem GEfühl reicht, sondern nach den BESTIMMUNGEN der Post. Die sind dummerwiese sehr weich gefasst und die Post kann sie im Zweifel für SICH auslegen. Dann gehst Du entweder den harten Gerichtsweg - mit zweifelhaftem Erfolg - oder guckst dumm aus der Wäsche, weil sich die Post im Zweifel darauf zurückziehen kann, dass die Verpackung nciht geprüft wurde. Die Tatsache, dass das Teil Beschädigt wurde ist nach den DHL-Statuten ja fast schon der Beweis, dass sie nicht gereicht hat - so paradox einseitig sind die Bestimmung bei übler Auslegung. Soll heißen: Ich würde nicht unbedingt auf Konfrontation gehen und die Tatsache, das der Verkäufer den Antrag stellen muss, ist doch nun nicht weiter dramatisch!?!? Wenn ich mich recht erinnere steht irgendwo in den gaueren Bestimmungen übrigens, dass eine Verpackung so beschaffen sein muss, dass der Inhatlt einen Fall aus einem Meter Höhe unbeschadet übersteht (diesen Auszug hatte man mir bei meinem letzten Schaden mitgeteilt). Ganz ehrlich: Ich glaube das sieht bei einem nicht weiter ausgepolsterten Koffer schlecht aus. dazu gibts dann noch Bestimmungen, dass ein Körper mit bestimmten Maßen und Gewicht drauf fallen können muss, ohne die Verpackung zu beschädigen etc.

Gruß, Henry



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