Re: Von der Ethik des Plattenkäufers (war: (BEASTIE BOYS) a.h.S.V.)
Beitrag von Chico Tarde vom April 13. 2009 um 00:35:33:
Als Antwort zu: Re: Von der Ethik des Plattenkäufers (war: (BEASTIE BOYS) a.h.S.V.) geschrieben von Der Felix am April 12. 2009 um 19:37:59:
Jeder, der sie kopiert, ist selbst kein "richtiger" Fan und hätte die CD andernfalls auch nicht gekauft.
Das hätte ich gerne mal belegt. Ich halte das für kompletten BS, und ich würde sagen, die Entwicklung des Musikmarktes gibt mir recht. So viel weniger Fans kann es nicht geben, wenn immer mehr Leute bereit sind, immer mehr Geld für Tickets auszugeben.
Und noch gleich eine Frage für jeden zum Nachdenken hinterher: kann man sich ernsthaft als "Fan" einer Gruppe verstehen, und sie gleichzeitig um ihren Platten-Ertrag bescheißen?
Amen.
Und Ferdi: Ich halte solche Anfragen für ganz schön traurig.
Maddin
- Reiz zu schwallartigem, unstillbar anmutendem Erbrechen, war: Re: Von der Ethik des Plattenkäufers (war: (BEASTIE BOYS) a.h.S.V.) ferdi 13. April 2009 01:13:01
- Re: Reiz zu schwallartigem, unstillbar anmutendem Erbrechen, war: Re: Von der Ethik des Plattenkäufers (war: (BEASTIE BOYS) a.h.S.V.) Tom(2) 13. April 2009 17:59:51
- Re: Reiz zu schwallartigem, unstillbar anmutendem Erbrechen, war: Re: Von der Ethik des Plattenkäufers (war: (BEASTIE BOYS) a.h.S.V.) Jochen 13. April 2009 12:47:31
- Re: Reiz zu schwallartigem, unstillbar anmutendem Erbrechen, war: Re: Von der Ethik des Plattenkäufers (war: (BEASTIE BOYS) a.h.S.V.) Chico Tarde 13. April 2009 12:27:47
- (war: (BEASTIE BOYS) a.h.S.V.) The stooge 13. April 2009 12:24:56
- Re: Reiz zu schwallartigem, unstillbar anmutendem Erbrechen, war: Re: Von der Ethik des Plattenkäufers (war: (BEASTIE BOYS) a.h.S.V.) Friedlieb 13. April 2009 11:36:09
- Re: Reiz zu [...] (war: (BEASTIE BOYS) a.h.S.V.) Elwood 13. April 2009 02:00:04
- Re: Reiz zu schwallartigem, unstillbar anmutendem Erbrechen, war: Re: Von der Ethik des Plattenkäufers (war: (BEASTIE BOYS) a.h.S.V.) Tom(2) 13. April 2009 17:59:51
Dieser Beitrag ist älter als 3 Monate und kann nicht mehr beantwortet werden.