Re: (Sonstiges) Gema Warnung
[ verfasste Antworten ] [ Thread-Anfang ] [ Aussensaiter-Forum ]
Beitrag von Guido vom Oktober 06. 2005 um 17:54:44:
Als Antwort zu: (Sonstiges) Gema Warnung geschrieben von rolli am Oktober 05. 2005 um 20:56:33:
Hallo!
Also ich hab mich mal ein Weile mit dieser Problematik beschäftigt.
In der obigen Meldung stecken ein Menge Halbwahrheiten und Unwahrheiten. In dem was ich erzähle vielleicht auch, ich bin kein Anwalt.
Eigene Sachen:
Mit deinen eigenen Stücken und Texten kannst Du machen was Du willst, in dem Augenblick als sie das Licht der Welt erblickten bist Du der Urheber und hast das alleinige Urheber Vervielfätigungs/Verbreitungsrecht/Veröffentlichungs und Aufführungsrecht. Du kannst Cds verkaufen, die Stücke im Internet anbieten usw... Da kann sich die GEMA auf den Kopf stellen es sind Deine Sachen du kannst damit machen was Du willst.
Du kannst aber dein Vervielfätigungs/Verbreitungsrecht auch abtreten an eine Verwertungsgesellschaft (Plattenlabel, Verlag usw..). Hast Du z.B also ein eigenes Stück bei der GEMA angemeldet/abgetreten mußt du selber den entsprechenden Obulus zahlen wenn Du es dann verbreitest. Also eigenes, bei der GEMA angemeldetes Stück auf der Hompage, mußt du an die GEMA zahlen, bekommst aber am Ende des Jahres entsprechend Geld zurück (so die Theorie). Über die praktische Abrechnungsseite (Vergütungsschlüssen usw.) ließe sich stundenlang streiten.
Cover Sachen:
Willst du Coverstücke von deiner Band auf deiner Homepage veröffentlichen mußt du dafür an die Urheber/Rechteinhaber meist die GEMA in deren Vertretung zahlen, die wiederum das Geld an den Urheber/Rechteinhaber weiterleitet. Dazu gibt es bei der GEMA Formulare und Preislisten, die sich nach Art der Anbietung (Stream/Download usw.) Menge usw. richten. Kenne die jetztigen Preise nicht mehr, hab eine Coverband und als wir uns mal schlau gemacht haben waren das glaub ich so 200 EURONEN pro Jahr für 5 Stück wenn Streaming. Kann aber mittlerweile ganz anders aussehen. Über diese Preisgestaltung läßt sich übrigens auch trefflich streiten. Übrigens dieser immer wieder auftauchende Hinweis bis 5 Sek. angebotenes Material ist kostenfrei, ist absoluter Quatsch, ob eine Sekunde oder 1000 ist völlig irrelevant, zahlen muß man. Über die ganzen juristischen Spitzfindigkeiten bei z.B. Sampels usw. will ich gar nicht reden.
GEMA Vermutung:
Die Gema Vermutet nur, das sich bei öffentlich dargebotenem Krempel um Gema geschütztes Material handelt. Du brauchst denen dann nur zu sagen (machst man ja auch bei öffentlichen Auftritten) Nö is nich von Euch, is von mir und gut ist. Du mußt da erstmal gar nichts beweisen. Sollte der Extremfall eintreten und du mußt deine Urheberschaft beweisen (was ich allerdings noch nie bei Hobby/Semiprofis mitbekommen habe) läuft es umgekehrt:
Urheberrecht § 10 Vermutung der Urheberschaft
(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.
Wer auf der sicheren Seite sein will, hinterlegt eine CD mit seinen Titeln bei einem Notar. Das kostet natürlich Gebühren (keine Ahnung wieviel). In manchen Diskussionen taucht manchmal der Tip auf einfach ein Einschreiben mit der CD an sich selber schicken und ungeöffnet verwahren. Wie weit das juristischen Bestand hat weiß ich nicht.
Das deutsche Urheberrecht ist eins der besten(im Sinne für den Künstler) das es auf der Welt gibt, darüber sollten wir uns erstmal im klaren sein. Auch die Idee die hinter der GEMA steckt ist eigentlich gut. Die Umsetzung gerade in Bezug auf neu Medien usw. Preisgestaltung für Hobbybands usw. ist manchmal zum kotzen. Für eine kleine Hobbyband lohnt sich die Mitgliedschaft imho nicht, da zahlst du drauf wenn Du dann eigene Sachen im Internet veröffentlichst.
Am besten man macht einfach EIGENE Sachen und gut ist. Wer covert muß mit der Gema leben, oder covert Stücke bei denen der Urheber über 70 Jahre tot ist oder nimmt Volksweisen.
IANAL Guido
Link: Urheberrecht: http://transpatent.com/gesetze/urhg.html Recht und neue Medien: http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/textinh.html
verfasste Antworten:
Dieser Beitrag ist älter als 3 Monate und kann nicht mehr beantwortet werden.
|