Re: (Sonstiges) Gema Warnung
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Beitrag von falk vom Oktober 06. 2005 um 20:06:09:
Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Gema Warnung geschrieben von rolli am Oktober 06. 2005 um 19:59:51:
moin rolli,
: Ich glaube für Deep n Back, werden wir jetzt nur noch nicht angemeldete eigene Stücke ins Netz stellen und die alten runternehmen, bzw. dafür dann halt Gebühren latzen.
ich weiß nicht, ob das so einfach geht. ich zitiere mal aus dem weiter oben genannten artikel:
"Die GEMA vertritt nicht die Musiker, sondern nur die Komponisten, Bearbeiter, Textdichter und Verleger. Sie zwingt ihre Mitglieder in einen sogenannten "Berechtigungsvertrag", in dem die "ausschließlichen Nutzungsrechte" an einer Reihe von Urheberrechten (u.a. die Aufführungsrechte für Rundfunk, Fernsehen oder Tonträger) territorial unbegrenzt und auch für die Zukunft - aber nicht rückwirkend - an die GEMA übertragen werden müssen. Laut Satzung der GEMA ist jeder Komponist oder Autor verpflichtet, alle Werke unaufgefordert anzumelden. Damit nimmt die GEMA ihren Mitgliedern sogar die Freiheit, einzelne Stücke kostenlos ins Netz zu stellen. Macht ein GEMA-Mitglied dies trotzdem, wird er von der Verwertungsgesellschaft zur Kasse gebeten."
vielleicht solltest du noch mal in deinen/euern vertrag bzw. die satzung gucken.
gruß falk
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