Re: (Sonstiges) Gema WarnungBeitrag von Guido vom Oktober 07. 2005 um 16:09:34: Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Gema Warnung geschrieben von falk am Oktober 06. 2005 um 20:06:09:
"Die GEMA vertritt nicht die Musiker, sondern nur die Komponisten, Bearbeiter, Textdichter und Verleger. Sie zwingt ihre Mitglieder in einen sogenannten "Berechtigungsvertrag", in dem die "ausschließlichen Nutzungsrechte" an einer Reihe von Urheberrechten (u.a. die Aufführungsrechte für Rundfunk, Fernsehen oder Tonträger) territorial unbegrenzt und auch für die Zukunft - aber nicht rückwirkend - an die GEMA übertragen werden müssen. Laut Satzung der GEMA ist jeder Komponist oder Autor verpflichtet, alle Werke unaufgefordert anzumelden. Damit nimmt die GEMA ihren Mitgliedern sogar die Freiheit, einzelne Stücke kostenlos ins Netz zu stellen. Macht ein GEMA-Mitglied dies trotzdem, wird er von der Verwertungsgesellschaft zur Kasse gebeten."
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