Re: (Sonstiges) Gema Warnung


[ verfasste Antworten ] [ Thread-Anfang ] [ Aussensaiter-Forum ]

Beitrag von Guido vom Oktober 07. 2005 um 16:09:34:

Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Gema Warnung geschrieben von falk am Oktober 06. 2005 um 20:06:09:

"Die GEMA vertritt nicht die Musiker, sondern nur die Komponisten, Bearbeiter, Textdichter und Verleger. Sie zwingt ihre Mitglieder in einen sogenannten "Berechtigungsvertrag", in dem die "ausschließlichen Nutzungsrechte" an einer Reihe von Urheberrechten (u.a. die Aufführungsrechte für Rundfunk, Fernsehen oder Tonträger) territorial unbegrenzt und auch für die Zukunft - aber nicht rückwirkend - an die GEMA übertragen werden müssen. Laut Satzung der GEMA ist jeder Komponist oder Autor verpflichtet, alle Werke unaufgefordert anzumelden. Damit nimmt die GEMA ihren Mitgliedern sogar die Freiheit, einzelne Stücke kostenlos ins Netz zu stellen. Macht ein GEMA-Mitglied dies trotzdem, wird er von der Verwertungsgesellschaft zur Kasse gebeten."

Du sollst als Gema Mitglied deine Stücke anmelden du mußt es aber zwangsläufig nicht, auch wenn es sich im obigen Zitat so anhört. Es sollen nämlich nur Werke angemeldet werden in den grundsätzlich ein Aufkommen zu erwarten ist.

Allerdings müßte man sich über diesen Punkt mal wirklich genauer mit Experten unterhalten.

Hast du es aber angemeldet ist eh alles vorbei und du mußt zahlen.

Guido








verfasste Antworten:



Dieser Beitrag ist älter als 3 Monate und kann nicht mehr beantwortet werden.