Re: (Sonstiges) Gema Warnung
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Beitrag von rolli vom Oktober 08. 2005 um 00:16:32:
Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Gema Warnung geschrieben von Friedlieb am Oktober 07. 2005 um 18:52:38:
HI Friedlieb,
: dazu ist es aber wichtig zu wissen, wie man den Zugang erlangen kann. Wenn jeder den mit Hilfe eines Webformulars automatisch bekommen kann, oder wenn gar die Zugangsdaten öffentlich in einem Forum stehen, dann ist dieser "geschützte" Bereich auch öffentlich.
Na ja, im Moment wird ein Email an mich bzw. den Autor versand mit folgendem Inhalt:
Bitte senden Sie mir die Zugangsdaten für die Deep n Back Hörbeispiele. Ich versichere diese nicht weiterzugeben oder zu veröffentlichen.
Als Anwort von mir bekommt der User dann ein Email etwa folgenden Wortlauts:
...Herzlichen Dank für das Interesse an unseren Hörbeispielen. Als Username und Passwort geben Sie bitte "xyz" (ohne Anführungszeichen und klein geschrieben) ein. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Hörbeispiele nur der Präsentation unseres Repertoires dienen und dem Urheberschutz unterliegen und nicht anderweitig gespeichert, veröffentlicht oder verwendet werden dürfen.
Vielen Dank.
:Man versetze sich in die Lage eines GEMAgenten: wenn dieser es schafft, Zugang zu erlangen, dann ist die Sache öffentlich. Nichtöffentlich heißt für mich in diesem Zusammenhang "persönlich bekannt". Na ja, wenn er ihn ja möchte, kann ich ihm diesen ja geben. Natürlich würde ich die Zugangsdaten nicht in einem Forum veröffentlichen!
Grüße Rolli
PS: Wie haben uns für unsere Coverband eh entschlossen im Jahr die 100 Euro zu latzen und die paar Hörbeispieler per Streaming Audio anzubieten. Die neuen eigenen werden nicht mehr der Gema gemeldet.
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